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Autor Thema: hib-Meldungen 007 und 008/2016 vom 7. Januar 2016  (Gelesen 1505 mal)

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hib-Meldungen 007 und 008/2016 vom 7. Januar 2016
« am: 07. Januar 2016, 18:32:44 »

Themen heute:

   • Ausweitung des Mali-Einsatzes

   • Ausbildungseinsatz im Irak


Ausweitung des Mali-Einsatzes

Auswärtiges/Antrag - 07.01.2016

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll sich ein weiteres Jahr an der UN-Unterstützungsmission in Mali beteiligen und ihren Einsatz dort erheblich ausweiten. Laut Antrag der Bundesregierung (18/7206) soll sich die Zahl der einzusetzenden Soldaten von bisher bis zu 150 auf bis zu 650 erhöhen, auch das Auftragsprofil trägt eine andere Handschrift als das bisherige Mandat.

Auftrag der auf den UN-Sicherheitsratsresolutionen 2100, 2164 und 2227 fußenden "Multidimensionalen Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali" (MINUSMA) sei unter anderem die Unterstützung des nationalen politischen Dialogs, der Waffenruhevereinbarungen zwischen den Konfliktparteien, der Umsetzung des Abkommens für Frieden und Aussöhnung sowie der Wiederherstellung der staatlichen Autorität im gesamten Land sowie des Wiederaufbaus des malischen Sicherheitssektors. Schlüsselregion sei dabei der Norden, wo die Mission am stärksten benötigt werde, schreibt die Bundesregierung. "Der erweiterte deutsche Beitrag ersetzt teilweise bisher von den Niederlanden gestellte Fähigkeiten und ergänzt beziehungsweise erweitert sie in ihrer Leistungsfähigkeit. Er stellt damit die von den Vereinten Nationen dringend benötigten Fähigkeiten zur Aufklärung in größerem Umfang bereit." Allerdings blieben die Niederlande substantiell in Mali engagiert, der deutsche Beitrag stütze sich hier wesentlich auf die Anwesenheit von, Kooperation mit und Fähigkeiten der Partner und sei abhängig von deren weiterer Präsenz. Neben den bisher wahrgenommen Aufgaben etwa mit Personal in Führungsstäben, taktischer Lufttransport und Luftbetankungsfähigkeiten beabsichtigt die Bundesregierung nunmehr zusätzlich "Objektschutzkräfte und erforderliche Einsatz-, Logistik-, Sanitäts- sowie Führungsunterstützungskräfte, eine verstärkte gemischte Aufklärungskompanie sowie einen erhöhten deutschen Personalansatz in den Stäben der Mission in Bamako und Gao zu stellen".

Der Einsatz erfolgt laut Antrag längstens bis Ende Januar 2017. Die Kosten für die einsatzbedingten Zusatzaufgaben werden auf insgesamt rund 36,1 Millionen Euro beziffert.

Mit der Unterzeichnung des innermalischen Friedensabkommens durch die malischen Konfliktparteien im Mai und Juni 2015 sei ein wichtiger Schritt hin zu einer nachhaltigen Stabilisierung des Landes gemacht worden, heißt es im Antrag weiter. "Dies ist Ausdruck eines erfolgreich eingeleiteten und international breit abgestützten Friedensprozesses, der durch die Konfliktparteien mit getragen wird." Jüngste Vorfälle wie der Angriff auf das Hotel Radisson Blu in Bamako im November 2015 zeigten indes, dass weiterhin radikale Kräfte versuchen würden, den Aussöhnungsprozesses zu untergraben. "Trotz Verbesserung der Sicherheitslage bleibt daher eine unveränderte Gefährdung durch terroristische Anschläge und Angriffe gegen die MINUSMA und malische Streitkräfte aufgrund der andauernden Präsenz islamistischer Terrorgruppen und krimineller Gruppierungen bestehen", schreibt die Bundesregierung

Seit Unterzeichnung des Friedensabkommens seien durch die nach Autonomie des Nordens strebende Rebellengruppierung der "Coordination des Mouvements de l'Azawad" (CMA) keine weiteren Übergriffe gegen Kräfte der MINUSMA oder der malischen Streit- und Sicherheitskräften zu verzeichnen. Die Umsetzung des Abkommens zwischen den Konfliktparteien bleibe dennoch schwierig. "Eine enge Begleitung der Umsetzung durch MINUSMA bleibt unerlässlich und ist von der malischen Regierung ausdrücklich erwünscht."

Quelle


Ausbildungseinsatz im Irak

Auswärtiges/Antrag - 07.01.2016

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll weiterhin die Sicherheitskräfte im Irak und in der Region Kurdistan-Irak ausbilden und dafür bis zu 150 statt wie bisher bis zu 100 Soldaten entsenden. Die deutschen Streitkräfte würden "im Rahmen und nach den Regeln eines Systems kollektiver Sicherheit" und als "Teil der internationalen Anstrengungen im Kampf" gegen die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) handeln, von der nach Feststellung des UN-Sicherheitsrates "eine Bedrohung für Weltfrieden und internationale Sicherheit" ausgehe, schreibt die Bundesregierung in ihrem Antrag (18/7207), der am kommenden Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.

Die Ausbildung werde "auf Bitten und im Einverständnis" mit der irakischen Regierung und der Regierung der Region Kurdistan-Irak geleistet. Der irakische Außenminister habe mit einem Schreiben an den UN-Generalsekretär im Juni 2014 alle UN-Mitgliedstaaten um Unterstützung im Kampf gegen IS auch im Wege militärischer Ausbildung gebeten. "Der Einsatz zur Ausbildungsunterstützung ist daher völkerrechtsgemäß", argumentiert die Bundesregierung.

Zu den Aufgaben der Bundeswehr gehören laut Antrag neben der Ausbildung der irakisch-kurdischen Sicherheitskräfte und der irakischen Streitkräfte mit dem Schwerpunkt Raum Erbil auch die "Wahrnehmung von Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben" unter anderem in Hauptquartieren der multinationalen Partner im Rahmen der internationalen Allianz gegen IS. Hinzu kommen "Konsultations- und Koordinierungsaufgaben zeitlich befristet auch in anderen Regionen des Irak" sowie die "Gewährleistung von Führungs-, Verbindungs-, Warn-, Schutz- und Unterstützungsaufgaben für die Durchführung des Einsatzes deutscher Kräfte".

Im Rahmen der Weiterentwicklung der Ausbildung, unter anderem auf Bereiche wie Sanitätswesen, Logistik und ABC-Abwehr und im Zusammenhang mit der Verstärkung des Eigenschutzes sei die Anhebung der Personalobergrenze auf 150 Soldatinnen und Soldaten notwendig. Zielsetzung bleibe weiterhin, die Fähigkeit zur Selbstverantwortung der irakischen Streitkräfte und der regionalen kurdischen Sicherheitskräfte zu erhöhen. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben des bis zum 31. Januar 2017 befristeten Mandats beziffert die Bundesregierung auf rund 34,9 Millionen Euro.

Die Sicherheitslage im Irak sei nach wie vor durch anhaltende Gefechtshandlungen, Terroranschläge und große Flüchtlingsbewegungen geprägt, heißt es im Begründungstext des Antrags. Nach Beginn der internationalen Bemühungen im Kampf gegen die Terrororganisation IS habe deren Vormarsch aufgehalten werden können. "Vor allem im Norden des Irak ist es den kurdischen Peschmerga und den irakischen Streitkräften mit Unterstützung der internationalen Allianz gelungen, IS überwiegend in die Defensive zu zwingen." Der Ausbildungseinsatz bleibe ebenso wie die 2014 begonnene Ausrüstungshilfe für die Regierungen des Iraks und der Region Kurdistan-Irak eingebettet in einen ganzheitlichen politischen Ansatz und in Ergänzung zur fortgesetzten Stabilisierungshilfe und Entwicklungszusammenarbeit zur bedarfsorientierten Unterstützung von syrischen Flüchtlingen, irakischen Binnenflüchtlingen und der Bevölkerung in den aufnehmenden Gemeinden im Irak.

Quelle
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