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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: "Aufstiegsmöglichkeiten" im FWD  (Gelesen 8610 mal)

sinnbefreiter

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"Aufstiegsmöglichkeiten" im FWD
« am: 09. Februar 2016, 22:23:39 »

Hi Leute,
angenommen ich werde wirklich als FWDLer für die Ausbildung des Fallschirmjägers zugelassen, inwiefern habe ich dann "Aufstiegschancen"? Habe ich Möglichkeiten, mir "Orden" o.Ä. für simple Aufgaben zu verdienen oder bin ich da wirklich der letzte Hund an der Kette, dem keine Türen geöffnet werden.

Klar, es kommt bestimmt darauf an, wie sehr man sich anstrengt und durchbeißt usw., aber es gibt ja auch irgendwo Grenzen.
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ulli76

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Antw:"Aufstiegsmöglichkeiten" im FWD
« Antwort #1 am: 09. Februar 2016, 22:31:15 »

Dein Name ist Programm, oder?
An dem Beitrag passt leider rein gar nichts zusammen.

Was für Aufstiegschancen meinst du?
Was genau meinst du für Orden? Wenn du z.B. den für das Sportabzeichen dazu zählst, dann ja (wobei das ein Ehrenzeichen ist, aber auch getragen werden darf)
Das folgende "oder" macht rein gar keinen Sinn.
Ja, du bist als FWDL am unteren Ende der Nachrungkette.
Und welche Türen sollen dir geöffnet werden?
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•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
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Schnolle

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Antw:"Aufstiegsmöglichkeiten" im FWD
« Antwort #2 am: 10. Februar 2016, 06:40:24 »

Lies dir doch mal bitte was durch über Orden und Ehrenzeichen der Bundeswehr.

Was du machen kannst ist: DSA wie Ulli schon sagte, irgendwelche Marschmedaillen, Leistungsabzeichen, Schützenschnur,
Sprungabzeichen wird schon schwieriger und hängt auch von der Länge des FWDL ab,


ABER: das sieht alles schön aus( findest du deshalb auch in der Anzugsordnung oder ZDv 37/10) hat aber Aufstiegschancen nix zu tun. Ist ja nicht Battlefield oder so was.
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KlausP

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Antw:"Aufstiegsmöglichkeiten" im FWD
« Antwort #3 am: 10. Februar 2016, 06:44:38 »

Ich halte Sie ja für einen Troll, wenn ich mir Ihre Beiträge so zu Gemüte führe.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

jochenschweisser

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Antw:"Aufstiegsmöglichkeiten" im FWD
« Antwort #4 am: 10. Februar 2016, 07:13:31 »

Bei FWD23 können Sie maximal Level HG erreichen, danach gibt es nur noch Prestige zu sammeln :D
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Tommie

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Antw:"Aufstiegsmöglichkeiten" im FWD
« Antwort #5 am: 10. Februar 2016, 08:50:00 »

Habe ich Möglichkeiten, mir "Orden" o.Ä. für simple Aufgaben zu verdienen oder bin ich da wirklich der letzte Hund an der Kette, dem keine Türen geöffnet werden.

Tja, Pech für Sie dass das "Eiserne Kreuz in Wildleder für die unfallfreie Teilnahme an der Truppenverpflegung" nur von Offizieren getragen wird ;D ! Insbesondere für SanStOffz ist dies regelmäßig eine Herausforderung, an der so mancher scheitert :D !

Kurzfassung: Sie sind derjenige, der anderen die Türen aufhält!
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miT

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Antw:"Aufstiegsmöglichkeiten" im FWD
« Antwort #6 am: 10. Februar 2016, 09:13:34 »

Gabs da nicht mal dieses Bronze / Silber / Gold Abzeichen für herausragende Arbeit? Oder Ist das Zeiten gebunden die ein FWD nicht schafft?
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Tommie

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Antw:"Aufstiegsmöglichkeiten" im FWD
« Antwort #7 am: 10. Februar 2016, 09:23:05 »

Wot? Sie meinen wahrscheinlich das "Abzeichen für Leistungen im Truppendienst", aka "Leistungsabzeichen"! Das kann auch ein FWDLer erwerben und zwar in der Stufe, die er schafft aufgrund seiner Ergebnisse beim Schießen, im BFT, beim Marsch, etc. ...
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miT

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Antw:"Aufstiegsmöglichkeiten" im FWD
« Antwort #8 am: 10. Februar 2016, 09:25:59 »

Nah, ne, vor Jahren wurde unser PersFw mit Silber ausgestattet, aber kann es sein das es das Tätigkeitsabzeichen war? Auch wenn es in der Ansprache klang als sei es für gute Leistung. Ich kann aber auf verderben komm raus nicht sagen was es sonst gewesen sein soll.
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Kameradschaftliche Grüße!

F_K

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Antw:"Aufstiegsmöglichkeiten" im FWD
« Antwort #9 am: 10. Februar 2016, 09:33:06 »

... Ein Tätigkeitsbereichen kann ein FWDL wegen der fehlenden Ausbildungshöhe nicht erhalten.
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Tommie

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Antw:"Aufstiegsmöglichkeiten" im FWD
« Antwort #10 am: 10. Februar 2016, 09:56:47 »

Diese Aussage ist in ihrer Pauschalität leider FALSCH!

Quelle: Bereichsrichtlinie C2-2630/0-0-2810

Hier steht in den Ziffern 204 und 205:

Zitat
"204. Für Mannschaften gilt folgende Besonderheit:
• Soldaten und Soldatinnen in der Laufbahn der Mannschaften müssen mindestens eine Verpflichtungszeit von 36 Monaten eingegangen sein.

205. Eine Fachbezogene Verwendung beinhaltet die Verwendung in einer Fachtätigkeit (z. B. Richtschütze (Waffe/Waffensystem) oder Stabsdienstsoldat SK), in einer Dienstelle der Bundeswehr."

Und in der Anlage 5.3 zu der erwähnten Bereichsrichtlinie ist festgelegt, welcher Tätigkeit (AVR) welches Abzeichen für Mannschafter zugeordnet ist!

Eines ist allerdings sicher: Als FWDLer scheidet ein Tätigkeitsabzeichen aus!
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StOPfr

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Antw:"Aufstiegsmöglichkeiten" im FWD
« Antwort #11 am: 10. Februar 2016, 14:52:38 »

Nah, ne, vor Jahren wurde unser PersFw mit Silber ausgestattet, aber kann es sein das es das Tätigkeitsabzeichen war? Auch wenn es in der Ansprache klang als sei es für gute Leistung. Ich kann aber auf verderben komm raus nicht sagen was es sonst gewesen sein soll.

Es wird das Ehrenkreuz der Bundeswehr in Silber gewesen sein. Das ist in der Tat an die geleistete Dienstzeit gebunden (10 Jahre) und wird für "treue Pflichterfüllung und überdurchschnittliche Leistungen" verliehen. 

Ich halte Sie ja für einen Troll, wenn ich mir Ihre Beiträge so zu Gemüte führe.

Das wäre ja sinnbefreit  :o!


Gabs da nicht mal dieses Bronze / Silber / Gold Abzeichen für herausragende Arbeit? Oder Ist das Zeiten gebunden die ein FWD nicht schafft?

Wenn du das zuvor von mir genannte Ehrenkreuz der Bundeswehr meinst, wovon ich ausgehe, dann gibt es dort als erste Stufe die "Ehrenmedaille der Bundeswehr", die - nach treuer Pflichterfüllung und überdurchschnittlichen Leistungen - sogar schon nach einer Dienstzeit von mindestens sieben Monaten verliehen werden kann, also auch an FWDL.   
« Letzte Änderung: 10. Februar 2016, 15:04:13 von StOPfr »
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miT

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Antw:"Aufstiegsmöglichkeiten" im FWD
« Antwort #12 am: 10. Februar 2016, 22:20:13 »

Klingt doch nach einer Erklärung, es war allerdings ein FW kein OFW und das in Kombo mit 10 Jahren Dienstzeit, da müsste er doch eher etwas falsch gemacht haben oder  8).... Wobei, theoretisch SAZ 8 Mannschaften und dann FW nach weiteren 2 Jahren macht auch 10 Jahre Dienst. Kann man das so Rechnen?
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SCPO

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Antw:"Aufstiegsmöglichkeiten" im FWD
« Antwort #13 am: 10. Februar 2016, 22:23:33 »

Klingt doch nach einer Erklärung, es war allerdings ein FW kein OFW und das in Kombo mit 10 Jahren Dienstzeit, da müsste er doch eher etwas falsch gemacht haben oder  8).... Wobei, theoretisch SAZ 8 Mannschaften und dann FW nach weiteren 2 Jahren macht auch 10 Jahre Dienst. Kann man das so Rechnen?

Oder er war vorher Mannschaft und dann Uffz. und dann erst PUO. Soll es alles geben.
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SCPO

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Antw:"Aufstiegsmöglichkeiten" im FWD
« Antwort #14 am: 10. Februar 2016, 22:25:43 »

Nah, ne, vor Jahren wurde unser PersFw mit Silber ausgestattet, aber kann es sein das es das Tätigkeitsabzeichen war? Auch wenn es in der Ansprache klang als sei es für gute Leistung. Ich kann aber auf verderben komm raus nicht sagen was es sonst gewesen sein soll.

Es wird das Ehrenkreuz der Bundeswehr in Silber gewesen sein. Das ist in der Tat an die geleistete Dienstzeit gebunden (10 Jahre) und wird für "treue Pflichterfüllung und überdurchschnittliche Leistungen" verliehen. 

Ich halte Sie ja für einen Troll, wenn ich mir Ihre Beiträge so zu Gemüte führe.

Das wäre ja sinnbefreit  :o!


Gabs da nicht mal dieses Bronze / Silber / Gold Abzeichen für herausragende Arbeit? Oder Ist das Zeiten gebunden die ein FWD nicht schafft?

Wenn du das zuvor von mir genannte Ehrenkreuz der Bundeswehr meinst, wovon ich ausgehe, dann gibt es dort als erste Stufe die "Ehrenmedaille der Bundeswehr", die - nach treuer Pflichterfüllung und überdurchschnittlichen Leistungen - sogar schon nach einer Dienstzeit von mindestens sieben Monaten verliehen werden kann, also auch an FWDL.

Bei wirklich herauragenden Dingen, kann auch von den Mindestzeiten abgewichen werden. Wir hatten im Geschwader einen HG damals (TM), der hatte das goldene Ehrenabzeichen, weil er einem Menschen das Leben gerettet hatte und der hatte mit Sicherheit keine 20 Jahre voll.
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