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Autor Thema: neue Beorderung geplant, Einverständniserklärung Arbeitgeber als nächstes  (Gelesen 397 mal)

resi2022

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Werte Kameraden,

ich habe positive Rückmeldung der Bw-Einheit meines Vertrauens und stehe kurz vor einer neuen Beorderung. Meine Einverständniserklärung (EE) habe ich abgegeben und im nächsten Schritt folgt die EE für den AG zur Zustimmung (bei mir öffentlicher Dienst einer obersten Landesbehörde).

Frage: Das betreffende Formular für die EE des AG weißt nicht mehr wie früher die pauschale (und damit dauerhafte) Zustimmung des AG aus sondern nur den konkreten Übungszeitraum. Heißt das, dass ich zukünftig bei z.B. 3 Übungen im Jahr auch 3x das Formular meinem AG vorlegen muss? Wie funktioniert das bei euch in der Praxis? (öD und freie Wirtschaft)

VG

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xnos

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Moin!

Ja, so wie du es geschrieben hast, „müsstest“ du es machen.

Bei mir im öD: Ich informiere meine Vorgesetzten im Voraus über anstehenden Reservedienst. Eine Zustimmung hole ich mir nicht ein bei unter 30 Tagen Reservedienst im Kalenderjahr. Das KC, mein Beorderungstruppenteil oder mein Personalführer bzw. BAPersBw fragen auch nach keiner Zustimmung, wenn es um eine Heranziehung geht. Ich vermerke allerdings auch stets, dass eine Zustimmung bei unter 30 Tagen Reservedienst im Kalenderjahr nicht erforderlich sei - s. Arbeitsplatzschutzgesetz oder „Die Reserve“, 2054.
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xnos

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Bzw. 42 Tagen im Kalenderjahr, wenn die Zeiträume über die Wochenenden gehen.
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thelastoufs

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Gibt aber wie erwähnt KC die nicht heranziehen ohne die Einverständnis selbst wenn die RDL nur 4 Tage dauert. Wenn man auf das Gesetz hinweist, bekommt man zu hören das der MA eben diese Vorgabe hat und das keinen Anspruch auf eine Heranziehung/RDL gibt.
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KlausP

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Gibt aber wie erwähnt KC die nicht heranziehen ohne die Einverständnis selbst wenn die RDL nur 4 Tage dauert. Wenn man auf das Gesetz hinweist, bekommt man zu hören das der MA eben diese Vorgabe hat und das keinen Anspruch auf eine Heranziehung/RDL gibt.

Jaaa… Da wiehert der Amtsschimmel vor Freude über die ausufernde Bürokratie!
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen
 

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