Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 25. April 2024, 21:38:38
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: UKV bei Zusage htD Vorbereitungsdienst  (Gelesen 2773 mal)

ede-server

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 41
UKV bei Zusage htD Vorbereitungsdienst
« am: 22. Februar 2016, 15:13:49 »

Hallo,

erfolgt eine Zusage zur Umzugskostenvergütung bei Einstellung in den Vorbereitungsdienst für den höheren technischen Dienst?
Seitens BAPersBw konnte (bisher) keine Aussage getroffen werden und wird geprüft. Jedoch wird es wohl viele weitere Einsteiger geben, welche sich die Fragen stellten.
Das Bundesumzugskostengesetz sieht die UKV Zusage bei einer Einstellung als optional an. (vgl. §4 Absatz 1 Satz 1 BUKG https://www.gesetze-im-internet.de/bukg/BJNR002530964.html). Erfolgt eine Prüfung also immer im Einzelfall?
Gespeichert

Papierberg

  • Gast
Antw:UKV bei Zusage htD Vorbereitungsdienst
« Antwort #1 am: 22. Februar 2016, 18:52:36 »

Eine Entscheidung über die Zusage der Umzugskostenverordnung stellt in der Tat eine Einzelfallentscheidung dar, in der eine Reihe von Faktoren zu berücksichtigen sind. Damit in vergleichbaren Fällen auch gleichartige Entscheidungen getroffen werden, bestehen interne Weisungen zur Ausübung des nach § 4 vorgesehenen Ermessensentscheidung. In Ihrem Fall wird vermutlich u.a. geprüft, ob eine solche Zusage  für den Bund überhaupt wirtschaftlich ist oder ob man Ihnen die Zusage aus Kostengründen nicht erteilt und stattdessen Trennungsgeld gewährt werden soll.
Gespeichert

Gauss

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Antw:UKV bei Zusage htD Vorbereitungsdienst
« Antwort #2 am: 25. März 2016, 11:56:52 »

Moin!

Ich selbst fange demnächst als RR beim BAAINBw an, allerdings im höheren nicht-technischen Dienst. In meinem Fall wurde die UKV zunächst nicht zugesagt, was mittlerweile Standard ist. Da mein Dienstort relativ klar ist und ich mindestens die nächsten zwei Jahre in Koblenz bleiben werde, wurde mir die UKV auf meinen Wunsch hin recht zügig und unkompliziert zugesagt. Grundsätzlich hat mein Vorredner absolut recht: Die Verwaltung macht eine Abwägung, wie hoch die UKV-Kosten im Vergleich zu TG und Familienheimfahrten wären. Bei einer baldigen Weiterversetzung und damit möglicherweise erneuten UKV-Kosten könnte es sein, dass eine Zusage der UKV abgelehnt wird. Im Zweifelsfall einfach die Bearbeiterin im BAPersBw anrufen. BAPersBw ist nämlich die zuständige Stelle für die UKV-Entscheidung bei Einstellung.
Gespeichert

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.758
Antw:UKV bei Zusage htD Vorbereitungsdienst
« Antwort #3 am: 09. April 2016, 12:24:20 »

Auch für Einstellungen findet der sog. "Strukturerlass" zur UKV Anwendung (Zentralerlass B-2213/2).

Dieser legt Personenkreise fest, denen die UKV nicht zuzusagen ist, es sei denn der Betroffene wünscht dies und nach Umzug ist noch eine Verwendungsdauer von mehr als 1 Jahr am Standort,
für den Zusage erteilt wurde, gegeben.

Zu den berechtigten Personenkreisen zählen:

+ Verheiratete und ihnen Gleichgestellte
+ eingetragene Lebenspartnerschaften
+ Ledige mit berücksichtigungsfähigen Hausstand

Der o.g. Erlass hat zunächst Gültigkeit bis 31.12.2018.

Er gilt nur für Angehörige der Bw und Bewerber für die Bw.

Alle Regelungen des BUKG, die diesem Erlass widersprechen, sind nicht anzuwenden.

Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de