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Autor Thema: hib-Meldungen 113 und 114/2016 vom 24. Februar 2016  (Gelesen 1429 mal)

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hib-Meldungen 113 und 114/2016 vom 24. Februar 2016
« am: 24. Februar 2016, 22:09:38 »

Themen heute:

   • Keine Spenden aus Wehretat an Kitas

   • Beteiligung an Filmproduktionen

   • Inlandseinsätze im vierten Quartal 2015


Keine Spenden aus Wehretat an Kitas

Verteidigung/Antwort - 24.02.2016

Berlin: (hib/AW) Aus dem Verteidigungshaushalt sind keine Spenden an Kindertageseinrichtungen geflossen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7494) auf eine Kleine Antwort der Fraktion Die Linke (18/7022) mit. Die Bundeswehr sei aber an vielen Standorten fest in der Gemeinde verwurzelt und Teil des öffentlichen Lebens. An Standorten bestünden vereinzelt Initiativen und Patenschaften, bei denen für wohltätige Zwecke, mitunter auch für die örtliche Kita gesammelt werde. Solche Veranstaltungen seien jedoch nicht durch das Verteidigungsministerium initiiert. Die Standorte seien in solchen Fragen "autonom".

Nach Angaben der Regierung muss der Träger einer Kindertageseinrichtung für den Besuch von Soldaten vorher das Einverständnis der Eltern oder anderer Sorgeberechtigter einholen. Dies gelte auch für Besuche von Kitas in Bundeswehreinrichtungen.

Quelle


Beteiligung an Filmproduktionen

Verteidigung/Kleine Anfrage - 24.02.2016

Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Die Linke verlangt Auskunft über die Beteiligung des Verteidigungsministeriums und der Bundeswehr an Film- und Fernsehproduktionen. In einer Kleinen Anfrage (18/7558) will sie unter anderem wissen, welcher Kosten-, Personal- und Sachaufwand seit 2010 für dieses sogenannte "Militainment" entstanden ist. Zudem will sie erfahren, nach welchen Kriterien über die Beteiligung an einem Filmprojekt entschieden wird, und ob das Ministerium oder die Bundeswehr Einfluss auf die Drehbücher nehmen.

Quelle


Inlandseinsätze im vierten Quartal 2015

Verteidigung/Antwort - 24.02.2016

Berlin: (hib/AW) Die Bundeswehr hat 490 Unterstützungsleistungen im Rahmen der Amtshilfe zwischen dem 1. Oktober und 31. Dezember 2015 im Inland erbracht. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/7526) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7353) hervor. Zudem seien zwei Unterstützungsleistungen für Veranstaltungen Dritter erbracht worden. Im gleichen Zeitraum seien 48 Anträge auf Amtshilfe abgelehnt und 78 Anträge zurückgezogen worden. Der Bundesregierung liegen nach eigener Auskunft keine Erkenntnisse vor, dass Anträge auf Amtshilfe wegen der Beteiligung an der Flüchtlingshilfe abgelehnt werden mussten.

Quelle
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