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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: diensthundeführer  (Gelesen 10255 mal)

Ralf

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Antw:diensthundeführer
« Antwort #15 am: 18. März 2016, 19:30:44 »

Zitat
Was später ohne Einwilligung des Soldaten aber rechtlich gar nicht möglich ist.
Sagt wer?
Klar ist das möglich. Und das ohne Probleme, wenn es ohne StO Wechsel ist.
Das war aber auch schon vor dem Urteil des BVerwG Feb 2013.
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Helft mit, dass es so bleibt.

DerFeldKoch85

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Antw:diensthundeführer
« Antwort #16 am: 19. Januar 2021, 21:11:00 »

DHFhr ist keine 1. Fachtätigkeit ... i.d.R. Zweitverwendung...

Deshalb empfehle ich dem Themenstarter sich zu folgendem zu informieren:


1.
Bewerbung als PiEinsFw

im Schwerpunkt bei AusbZPi EinsKpKpfmAbw

Dort gibt es DP mit der Kombination PiEinsFw und DHFhr MiSH SK


2.
Bewerbung als FjgFw SK

im Schwerpunkt bei den Kompanien der FjgRgt

Dort gibt es DP mit der Kombination FjgFw und DHFhr RSH SK


Grundsätzlich gilt u.a.:

DHFhr müssen über die zum Umgang mit Hunden erforderlichen charakterlichen Befähigungen
verfügen und eine Affinität zum Hund besitzen. Hierzu zählt, dass die
DHFhr grundsätzlich bereit und in der Lage sein müssen, den DH im persönlichen
Umfeld zu halten. Dies schließt teilweise die Betreuung des DH in der Freizeit der
oder des DHFhr ein.

Ausgemusterte DH werden grundsätzlich an der SDstHundeBw gehalten. Darüber
hinaus besteht die Möglichkeit, auf Grundlage des „Gnadenbroterlasses“, ausgemusterte
DH an DHFhr der Bundeswehr sowie an andere geeignete Personen mit
Pflegevertrag zur Betreuung abzugeben.

Der DH soll außerhalb der Dienstzeit in der häuslichen Umgebung der oder des
DHFhr gehalten werden. So wird die erforderliche enge Bindung zwischen DH und
DHFhr gefördert. Die Haltung des DH muss dabei auch im privaten Bereich den tierschutzrechtlichen
Anforderungen sowie den weiteren, auch regionalen Vorschriften/
gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Ist zeitlich befristet eine Unterbringung des
DH in der häuslichen Umgebung nicht möglich, so ist die dienstliche Unterbringung
zu nutzen.





Guten Tag, ich habe mal einen Beitrag  von Ihnen zwecks Diensthundeführer hier im Forum gelesen.  Kann man als Fachdiener einen Laufbahnwechsel mit Verwendungswechsel PiEinFW mit ATN DHFhr machen und Antrag stellen ?

Ein Kamerad , der selbst Diensthundeführer war,  sagte es würde auch ein Truppenpraktikum genügen um zu schauen,  ob ich in den Zug passe.

Um Rückmeldung wäre ich sehr erfreut.
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