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Autor Thema: Besoldung und Aufstiegsmöglichkeiten  (Gelesen 5956 mal)

CoN

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Besoldung und Aufstiegsmöglichkeiten
« am: 05. August 2003, 17:41:28 »

Hi,
ich habe mich gestern für 4 Jahre beim Bund als Nachschubsbuchführerunteroffizier (schweres Wort  ;D) verpflichtet.
Eigentlich habe ich eine Feldwebel Laufbahn angestrebt (ich habe einen erweiterten Realschulabschluß und eine abgeschlossene Ausbildung als Bankkaufmann und soweit ich weiss reicht das für diese Laufbahn) , da mein Vorstellungsgespräch aber so toll lief, reichte es "nur" für eine Unteroffizierslaufbahn.

Jetzt bot sich gestern aber keine Gelegenheit mehr, sich nach Möglichkeiten für eine höhere Laufbahn zu erkundigen. Gibt es da was, das man am dümmsten machen kann?

Des weitern habe ich nach Besoldungsbeispielen auf der Homepage der Bundeswehr gesucht, wurde aber nicht so richtig fündig. Das dort dagestellte Modell trifft nur zum Teil auf mich zu.

Vielleicht könnt ihr mir ja dabei helfen, herauszufinden was dabei Netto so rum kommt:

Beispiel 1:
22 Jahre alt
ledig
innendienst
keine eigene Wohnung

Beispiel:
22 Jahre alt
verheiratet
innendienst
ein Kind
eigene Wohnung ausserhalb der Kaserne


Vielen Dank für eure Hilfe :)
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YP

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Re:Besoldung und Aufstiegsmöglichkeiten
« Antwort #1 am: 05. August 2003, 22:08:13 »

Konnten die dir das bei der Verpflichtung net vorrechnen? Ich dachte sowas machen die eh. Man will ja schließlich wissen wie die finanzielle Zukunft aussieht.
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Barbarossa

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Re:Besoldung und Aufstiegsmöglichkeiten
« Antwort #2 am: 06. August 2003, 00:02:51 »

Du kannst es dir ja selber errechnen mit der Besoldungstabelle:

http://www.bundeswehr-karriere.de/karriere/Base.nsf/vwContentFrame/N255KG9W531MHUTDE

Da steht drin wieviel du für ein Kind und für deine Frau zusätzlich bekommst. Hoffe ich konnte dir helfen.
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someone

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Re:Besoldung und Aufstiegsmöglichkeiten
« Antwort #3 am: 06. August 2003, 09:32:15 »

da mir gerade eh langweilig ist...  :)
rechne ich mal Beispiel 1 - ohne Gewähr natürlich. ;D

Uffz/22 = BesGrp A5 = 1.516,08 € Brutto

abzüglich ca.
Unterkunft (§39 (2) BBesG) -89,21 €
und Steuern -200 €

macht netto ca. 1226,27 €

aber dass kann natürlich durch Zulagen oder weiteren Abzügen indivduell variieren. :P
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Simon

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Re:Besoldung und Aufstiegsmöglichkeiten
« Antwort #4 am: 06. August 2003, 14:44:47 »

Wir dem 22 jaehrigen Uffz wirklich etwas fuer die Unterbringung abgezogen?...meine mich da an einen schoenen Satz zu erinnern "Soldaten wohnen bis zum 25. Lebensjahr kostenfrei in der Gemeinschaftsunterkunft.." oder so aehnlich??

Simon
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someone

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Re:Besoldung und Aufstiegsmöglichkeiten
« Antwort #5 am: 06. August 2003, 14:50:12 »

steht in den Besoldungstabellen und in "Arbeitgeber Bundeswehr"

Hinweis:
Bei ledigen Beamten oder Soldaten, die auf Grund dienstlicher Verpflichtung in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, werden

in den Besoldungsgruppen A 1 bis A 8 89,21 EUR
in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 94,70 EUR
auf das Grundgehalt angerechnet (§ 39 Abs. 2 BBesG).

also das mit dem 25. Lebensjahr hab ich auch schonmal gelesen - aber wie und wo das zur geltung kommt... kA

Vielleicht kann jemand dazu etwas sagen....
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TheAdmin

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Re:Besoldung und Aufstiegsmöglichkeiten
« Antwort #6 am: 06. August 2003, 15:43:40 »

Bis dahin ist man verpflichtet in der Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen. Danach kann man echter Heimschläfer werden und hat dann halt keine Stube mehr, sondern nur noch irgendwo seinen Spind im Keller.
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CoN

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Re:Besoldung und Aufstiegsmöglichkeiten
« Antwort #7 am: 06. August 2003, 18:51:53 »

Danke für die Antworten und das Rechenexempel  ;D

Hab ich das jetzt richtig verstanden ?!? Bis 25 Jahre muss man in der Kaserne wohnen?
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schlammtreiber

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Re:Besoldung und Aufstiegsmöglichkeiten
« Antwort #8 am: 07. August 2003, 09:34:29 »

Nur wenn man unverheiratet ist, keinen eigenen Haushalt hat, und keinen Antrag auf Befreiung von der Gemeinschaftsunterkunft stellt.
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Marco

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Re:Besoldung und Aufstiegsmöglichkeiten
« Antwort #9 am: 07. August 2003, 10:14:01 »

naja, du musst zumindest ne stube da haben... ob du da wohnst is ne andere sache...
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Simon

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Re:Besoldung und Aufstiegsmöglichkeiten
« Antwort #10 am: 07. August 2003, 12:10:39 »

@someone

Zitat
...auf das Grundgehalt angerechnet (§ 39 Abs. 2 BBesG)...

angerechnet wuerde ich jetzt als "erhaelt der Soldat zusaetzlich" interpretieren....mit anderen Worten das bekommt man, das muss man nicht auch noch zahlen.

mfg, Simon
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Gast11

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Re:Besoldung und Aufstiegsmöglichkeiten
« Antwort #11 am: 07. August 2003, 12:13:07 »

Was kann denn da so schief laufen, dass man zwar genommen wird, aber nicht für die gewünschte Laufbahn?
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Timid

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Re:Besoldung und Aufstiegsmöglichkeiten
« Antwort #12 am: 07. August 2003, 13:19:37 »

Nunja, wenn man an dem besagten Tag z.B. mit dem falschen Fuß zuerst aufgestanden und völlig durch den Wind ist, kann es durchaus passieren, dass man sich einfach unter Wert verkauft ... Dafür kann man sowas ja normalerweise irgendwann nochmals wiederholen.

Ein Kamerad aus meiner alten Einheit hatte z.B. auch die EUF (?) für die FA-Laufbahn nicht geschafft und wurde UA. Gut, Allgemeinbildung war nicht unbedingt seine Stärke  ::)
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CoN

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Re:Besoldung und Aufstiegsmöglichkeiten
« Antwort #13 am: 07. August 2003, 22:09:30 »

Naja in meinem Vorstellungsgespräch lief auch nicht alles so wie ich dachte...

Zum Teil meine Schuld, aber zum großen Teil auch Schikane

Frage: "Warum ist die Bundeswehr in Afghanistan?"
Antwort von mir: "Als Schutztruppe"
seine Antwort: "nein, warum sonst?"
Antwort von mir: "Schutz der Bevölkerung und Übernahme von humanitären Aufgaben"
und es kam wieder ein nein

das hat mich dann schon ein bisschen aus dem Konzept gebracht. Man ist ja auch ne Spur Nervös und dann geht das Gespräch gleich so gut los....

Ausserdem war wohl das letzte Bier vom Vortag schlecht.


Was soll's man kann das ja alles nachholen...
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Barbarossa

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Re:Besoldung und Aufstiegsmöglichkeiten
« Antwort #14 am: 07. August 2003, 23:05:16 »

Kann mir bitte jemand eine Antwort auf die Frage geben, wenn die vorigen falsch sein sollen.
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