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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Wechsel aktiver Truppendienst in den Verwaltungsdienst (BAAINBw)  (Gelesen 5591 mal)

Gauss

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Moin!

Ich dachte ich teile mal meine Geschichte, da ich selbst nur sehr wenige Informationen gefunden habe zum Thema Wechsel aus dem aktiven SaZ-Dienst in den Verwaltungsdienst der Bundeswehr (in meinem Fall aus der Offz-Laufbahn in den höheren nicht-technischen Dienst). Zum anderen habe ich natürlich auch selbst Fragen.

Kurz zu meinem Weg: Ich bin 2003 als Wehrpflichtiger eingestiegen, habe mich dann erfolgreich für die Offizierlaufbahn beworben und hätte eigentlich, auf Grund einer Pflichtverlängerung um 3 Jahre (andere Baustelle), noch bis 2019 als Soldat Dienst leisten müssen.

Da ist selbst aber bereits auf A12 befördert bin, auf DiPäK sitze und keine weitere Verwendung für mich absehbar war, habe ich mich um einen Wechsel in den höheren Dienst beworben. Ich habe Ende des vergangenen Jahres dann erfolgreich das Assessment Center in Köln absolviert.

Obwohl ich schon eine mündliche Freigabe von meiner militärischen Personalführung hatte, musste nach der Zusage zur Übernahme in den höheren Dienst noch einiges an Papier geschwärzt werden, um die Dienstzeitverkürzung tatsächlich durchzusetzen. Der Wechsel lief nicht über den neu geschaffenen Binnenmarkt, da man dafür am Ende seiner Dienstzeit sein muss und auch nicht über einen Eingliederungsschein, da es den für den höheren Dienst nicht gibt (und sowieso erst nach bzw. zum Dienstzeitende).

Nun werde ich Anfang Juni ins BAAINBw als Regierungsrat auf Probe nach Koblenz wechseln.

Ich würde mich freuen, wenn jemand einen ähnlichen Weg hatte und etwas über den Einstieg in den höheren nicht-technischen Dienst berichten könnte, da ich schon sehr gespannt bin, was mich erwartet.

Eine konkrete Frage wäre, ob man tatsächlich keinerlei Lehrgänge besucht, sondern sofort auf seinem Dienstposten anfängt? Es sollen ja beispielsweise viele Stellen bei der Preisprüfung frei sein. Ich habe aber bisher nur im Grundstudium und nur rudimentär etwas mit Preisprüfung zu tun gehabt. Deshalb würde es mich wundern, wenn ich direkt und ohne systematische Vorbereitung als Preisprüfer arbeiten soll.

Ansonsten kann ich gerne Fragen zu meinem Weg, zur Bewerbung, dem Assessment Center oder dem Verfahren zur Bewerbung aus dem aktiven Dienst sagen, soweit ich es selbst erlebt habe.

MkG
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Andi

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Eine konkrete Frage wäre, ob man tatsächlich keinerlei Lehrgänge besucht, sondern sofort auf seinem Dienstposten anfängt?

Das ist ein absolutes Kernelement, dass du unbedingt mit der einstellenden Behörde klären musst und das muss auch aus deiner Einstellungsverfügung hervorgehen.
Es gibt da grundsätzlich drei Möglichkeiten:
1) Einstellung als Referendar mit Ableistung des zweijährigen Refrendariats mit Laufbahnprüfung am Ende; danach erfolgt bei Bestehen und Bedarf die Verbeamtung auf Lebenszeit und die Übernahme zum Regierungsrat - während des Refrendariats werden Anwärterbezüge bezahlt.
2) Einstellung als Angestellter als "wie auch immer bezeichneter Anwärter" mit Ableistung eines bis zu zweijährigen Vorbereitungsdienstes mit einer Art Laufbahnprüfung am Ende; danach erfolgt bei Bestehen und Bedarf die Verbeamtung auf Lebenszeit und die Übernahme zum Regierungsrat - während dieses "Vorbereitungsdienstes" werden normale Angestelltenbezüge bezahlt. Bin mir nur nicht sicher, ob die Bundeswehr schon so fortschrittlich ist und das auch praktiziert.
3) Einstellung als Fachkraft auf Basis eines spezifischen Universitätsabschlusses für eine spezifische Tätigkeit. Die "Probezeit" kann hier flexibel von 6 Monaten bis zu 2 Jahren vereinbart werden. Es erfolgt nach einer den jeweiligen umständen angepassten Einsarbeitung nur eine Bewertung des Leistungsbildes und danach dann bei entsprechender Leistung die Übernahme zum Beamten auf Lebenszeit.

Es sollen ja beispielsweise viele Stellen bei der Preisprüfung frei sein. Ich habe aber bisher nur im Grundstudium und nur rudimentär etwas mit Preisprüfung zu tun gehabt. Deshalb würde es mich wundern, wenn ich direkt und ohne systematische Vorbereitung als Preisprüfer arbeiten soll.

Das sind alles Fragen für die einstellende Behörde und niemand anderen...

Gruß Andi
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FoxtrotUniform

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3 Jahre Dienstzeitverlängerung klingt nach Elternzeit oder eher Promotion?

Ergänzend zu dem von Andi dargestellten kann ich zum Thema Lehrgänge noch hinzufügen, dass für die vorgesehene Verwendung eine Vielzahl von CPM (nov) Fachlehrgängen am BIZBw - insbesondere in Mannheim - angeboten werden. Sicherlich auch Preisprüfung, ansonsten im Vorgriff einfach mal im Intranetauftrett das Lehrgangsportfolio durchstöbern. In Mannheim findet auch ein Großteil der Laufbahnausbildung statt.

Zum Thema deiner Dienstzeitverkürzung kann ich nur den Kopf schütteln; Wie kann die Personalführung einen Truppendienstoffizier mit der Perspektive A12 soviel vorzeitig aus dem Dienst entlassen und auf der anderen Seite jammern, dass die Resource Personal (auch Offiziere des Truppendienstes) fehlt! Eine klassische Fehlplannung, die leider ohne Konsequenzen bleibt. Für dich natürlich optimal und ich hätte die Chance genauso genutzt.

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justice005

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Zitat
Es gibt da grundsätzlich drei Möglichkeiten:

Es gibt noch viel mehr Möglichkeiten, vor allem diejenigen, die hier auch wirklich in Betracht kommen.

Zitat
1) Einstellung als Referendar mit Ableistung des zweijährigen Refrendariats mit Laufbahnprüfung am Ende; danach erfolgt bei Bestehen und Bedarf die Verbeamtung auf Lebenszeit und die Übernahme zum Regierungsrat - während des Refrendariats werden Anwärterbezüge bezahlt.
2) Einstellung als Angestellter als "wie auch immer bezeichneter Anwärter" mit Ableistung eines bis zu zweijährigen Vorbereitungsdienstes mit einer Art Laufbahnprüfung am Ende; danach erfolgt bei Bestehen und Bedarf die Verbeamtung auf Lebenszeit und die Übernahme zum Regierungsrat - während dieses "Vorbereitungsdienstes" werden normale Angestelltenbezüge bezahlt. Bin mir nur nicht sicher, ob die Bundeswehr schon so fortschrittlich ist und das auch praktiziert.
3) Einstellung als Fachkraft auf Basis eines spezifischen Universitätsabschlusses für eine spezifische Tätigkeit. Die "Probezeit" kann hier flexibel von 6 Monaten bis zu 2 Jahren vereinbart werden. Es erfolgt nach einer den jeweiligen umständen angepassten Einsarbeitung nur eine Bewertung des Leistungsbildes und danach dann bei entsprechender Leistung die Übernahme zum Beamten auf Lebenszeit.[/quote]

Keine dieser Varianten ist einschlägig, zumal der Fragesteller selbst schon seinen Status genannt hat, nämlich Beamter auf Probe. Offensichtlich ist er nicht mehr in der Ausbildung, sondern bereits fertig.

Bei denen, die mit fertiger Qualifikation anfangen, gilt folgendes:

Wer die grundsätzliche Qualifikation für den höheren Dienst hat (also in der Regel ein Studium), der wird als Beamter auf Probe mit dem Dienstgrad Regierungsrat eingestellt. Man ist von Anfang an ganz normaler Beamter im höheren Dienst und wird demgemäß auch ganz normal seinem Dienstgrad entsprechend bezahlt. Als Regierungsrat bekommt man A 13.
Wenn die 3 Jahre Probezeit vorbei ist, wird man üblicherweise dann zum Beamten auf Lebenszeit ernannt. Etwa zur gleichen Zeit erfolgt üblicherweise auch die Beförderung zum Oberregierungsrat A 14.

Nach der Einstellung sitzt man sofort auf dem Dienstposten, den man auch tatsächlich besetzen soll. Man fängt also auf seinem Dienstposten an. Das heißt, man wird quasi durchaus ins kalte Wasser geworfen. Allerdings ist es üblich, von diesem Dienstposten aus dann Lehrgänge zu besuchen, die notwendig sind. Dies erfolgt im Rahmen einer Abordnung (bei Soldaten würde man sowas Kommandierung nennen). Welche Lehrgänge notwendig sind, erfährt man durch den Personalführer oder - nach Einstellung - von den unmittelbaren Dienstvorgesetzten. 
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Gauss

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Keine dieser Varianten ist einschlägig, zumal der Fragesteller selbst schon seinen Status genannt hat, nämlich Beamter auf Probe. Offensichtlich ist er nicht mehr in der Ausbildung, sondern bereits fertig.



Richtig. Vielen Dank für die Antwort.

Ich habe zudem keine A12 Perspektive, sondern A12 bereits erreicht. Da ich aber keiner Verwendungsreihe mehr angehöre, konnte mir innerhalb von 18 Monaten kein regulärer Dienstposten angeboten werden (so lange sitze ich bereits auf DiPäK).

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F_K

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Nur so am Rande: Wie kann man den A12 werden, ohne einer Verwendungsreihe anzugehören?
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Ralf

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LwPersFw

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Obwohl ich schon eine mündliche Freigabe von meiner militärischen Personalführung hatte, musste nach der Zusage zur Übernahme in den höheren Dienst noch einiges an Papier geschwärzt werden, um die Dienstzeitverkürzung tatsächlich durchzusetzen.

Der Wechsel lief nicht über den neu geschaffenen Binnenmarkt, da man dafür am Ende seiner Dienstzeit sein muss ....


Dies ist so nicht korrekt...

Es handelt sich um eine Maßnahme im Rahmen des Binnenarbeitsmarkt Bw.

Denn genau deshalb war es erforderlich die Dienstzeitverkürzung durchzuführen, damit zum damit festgelegten neuen
Dienstzeitende der Wechsel in die Beamtenlaufbahn, gem. den Richtlinien der Bundeslaufbahnverordnung, erfolgen konnte.

Hier Direkteinstellung unter Anerkennung der Bildungsvoraussetzungen für den höheren Dienst.

ZDv A1-1400/0-5001

"Statuswechselverfahren von ausscheidenden Soldatinnen und Soldaten sind durch die Personalführung durchzuführen.

Soweit die Personalbearbeitung beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) liegt,
obliegt die erste kursorische Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen der Verbeamtung nach der Bundeslaufbahnverordnung (BLV),
die Vorauswahl (soweit erforderlich) der Bewerberinnen und Bewerber sowie die Durchführung der Auswahlverfahren
(z.B. Assessment Center) der Personalgewinnungsorganisation. Sie gibt eine Einstellungsempfehlung ab.

BAPersBw - Abteilung V führt auf Grundlage der Einstellungsempfehlungen die Einstellungen durch und prüft
abschließend im Einzelfall die rechtlichen Voraussetzungen der Verbeamtung sowie die Möglichkeiten der
Bundeslaufbahnverordnung zur Verkürzung der Probezeit auf die Mindestprobezeit und die unmittelbare
Einstellung im ersten Beförderungsamt."



Und genau dies wurde hier umgesetzt.
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen
 

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