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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: HILFE!!! DU Verfahren was kann ich tun, Ich will bleiben  (Gelesen 10217 mal)

Kilo2612

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Hallo,

Ich bin seit dem 04.01.2016 FWDL 23, wahrend der AGA kam es zu einer Überlastung meines Rechten Knies. Nach einigen Fachärtzlichen Untersuchungen hat man festgestellt das ich eine Partella Dysplasie 3. Grades hab (Fehlbildung der Kniescheibe). Ich hatte vorher nie Probleme.
Ein Bundeswehr Facharzt hat mich darauf hin für 3 Monate vorübergehend Dienstunfähig erklärt, und mein OSA hat mich darauf hin ein DU Verfahren eingeleitet.
Ich bin nun seit c.a. 7 Wochen KZH das DU Verfahren läuft seit c.a. 4 Wochen.
Die 3 Monate vorübergehende Dienstunfähigkeit sind in c.a. 5 Wochen um.
Ich habe eine Physiotherapie begonnen und mein Therapeut ist der Meinung das ich mit aufbau des Quadricebs (Oberschenkelmuskel) die "Schwäche" kompensieren kann.

Ich werde am 04.04.2016 in meine Stammeinheit versetzt.

Ich will die Bundeswehr nicht verlassen, habe ich irgendeine Chance bleiben zu dürfen? mann sagte mir ich könne mich nach Ablauf dieser 3 Monate vorübergehender Dienstunfähigkeit neu bewerben was sinnlos ist da diese in c.a. 5 wochen ablaufen müsste, und das DU verfahren höchstwahrscheinlich noch was andauert.
Kann ich mit dem neuen zuständigen Artzt in meiner Stammeinheit reden ? Kann man da was machen, Kann ich die ATNs nachholen und eventuell eine andere Verwendung eingesetzt werden?
Mein zuständiger OSA war nicht wirklich daran interessiert mir zu Helfen, eher hatte ich das Gefühl er will das schnell hinter sich bringen.

Ich hoffe Ihr könnt mir weiter Helfen.

Kameradschaftliche Grüße.
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Ralf

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Antw:HILFE!!! DU Verfahren was kann ich tun, Ich will bleiben
« Antwort #1 am: 03. April 2016, 13:42:34 »

Es ist deine Gesundheit und da musst du abwägen, was wirklich wichtig ist. Ein FWD, der nur einige Monate geht oder ggf. bleibende Schäden. Wenn du UA oder FA wärst, könnte ich das gut verstehen, aber so weiß ich nicht, ob sich das lohnt. Zumal wenn die die GA wiederholst (was wohl frühstens ab 01.07. passieren würde) und du anschließend deine Ausbildung für den Dienstposten bekommst, bleiben dir noch 11 Monate. So richtig gewinnbringend für beide Seiten ist das nicht.
Du könntest jetzt bereits während des DU-Verfahrens dich um Berufsmöglichkeiten außerhalb der Bw kümmern.
Zu deiner Frage, es entscheidet nicht der Truppenarzt über die Festlegung DU, sondern das wird aufgrund Fachgutachten durch vorgesetzte Ärzte entschieden. Selbstverständlich kannst du mit deinem neuen TrArzt reden.
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ulli76

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Antw:HILFE!!! DU Verfahren was kann ich tun, Ich will bleiben
« Antwort #2 am: 03. April 2016, 13:47:10 »

sprich mit deinen Vorgesetzten, ob dich jemand mit nicht abgeschlossener GA für einen Bürojob haben will. Darauf wird es nämlich hinaus laufen. Sollte sich ein DP für dich finden, sollte die Einheit mit deinem Truppenarzt sprechen.

Ist die einzige Chance, die ich sehe.

Eine Patelladysplasie III° ist dauerhaft mit dem militärischen Dienst nicht vereinbar.
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Kilo2612

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Antw:HILFE!!! DU Verfahren was kann ich tun, Ich will bleiben
« Antwort #3 am: 03. April 2016, 14:10:09 »

Danke für die schnellen Antworten,

Mit den Berufsmöglichkeiten ist das Problem das ich gerne eine gescheite Ausbildung machen würde, was aber im Moment schwierig ist einen Platz zu finden da die besten bereits belegt sind und der Rest der "besseren" Betriebe sich langsam festlegen wollen, und ich z.B. nicht Probearbeiten oder Praktikas machen darf, was von einigen gewünscht war.
Und ich kann auch keine klare aussage dem möglichen Arbeitgeber machen, zu welchem Zeitpunkt ich z.B. für Praktikas zur Verfügung stehe.
Wenn ich irgendwann bald entlassen werde verliere ich ein Jahr, bzw. muss ich zu irgendeiner Leiharbeitsfirma um die zeit zu überbrücken.
Wenn ich das DU durch Selbstkündigung umgehe bekomme ich 3 Monate sperre beim Arbeitsamt, ich lebe allein, daher bin ich darauf angewiesen, zur Überbrückung.

Alles kompliziert im Augenblick
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wolverine

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Antw:HILFE!!! DU Verfahren was kann ich tun, Ich will bleiben
« Antwort #4 am: 03. April 2016, 15:18:08 »

Es gibt doch auch den Bundesfreiwilligendienst abseits der Armee.
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ulli76

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Antw:HILFE!!! DU Verfahren was kann ich tun, Ich will bleiben
« Antwort #5 am: 03. April 2016, 15:28:41 »

Oder man macht halt einen Aushilfsjob.

Den Weg, drin zu bleiben, habe ich dir ja genannt.
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justice005

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Antw:HILFE!!! DU Verfahren was kann ich tun, Ich will bleiben
« Antwort #6 am: 04. April 2016, 06:23:41 »

Zitat
wahrend der AGA kam es zu einer Überlastung meines Rechten Knies.

Ggf. liegt auch eine Wehrdienstbeschädigung vor. Hier sollten auf jeden Fall durch einen Fachmann mögliche Ansprüche geprüft werden. Das gilt insbesondere dann, wenn das Knie dauerhaft geschädigt ist.
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miT

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Antw:HILFE!!! DU Verfahren was kann ich tun, Ich will bleiben
« Antwort #7 am: 04. April 2016, 09:07:45 »

Eine Patelladysplasie III° kommt aber nicht "mal gerade so" durch Überbelastung durch die GA. Denke die Hoffnung kann er knicken.
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Kilo2612

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Antw:HILFE!!! DU Verfahren was kann ich tun, Ich will bleiben
« Antwort #8 am: 04. April 2016, 10:45:20 »

Die Partella Dysplasie ist wohl angeboren und ist nicht durch die GA enstanden, viel mehr erst erkannt worden, aber ich dachte mir, wenn ich in der Stammeinheit die ATNs nachholen kann, könnte mann mir einen Dienstposten geben der weniger belastend ist wie z.B. LKW fahrer, Büro etc.
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ulli76

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Antw:HILFE!!! DU Verfahren was kann ich tun, Ich will bleiben
« Antwort #9 am: 04. April 2016, 10:59:35 »

Du wirst schlichtweg die GA nicht abschließen können. LKW-Fahren kannst du vergessen, dafür wirst du keine Tauglichkeit bekommen. Es wird auf einen Bürojob hinauslaufen. Deswegen musst du dich mit deinen Vorgesetzten zusammensetzen und klären müssen, ob es eine Einheit gibt, die dich trotzdem haben will.
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Kilo2612

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Antw:HILFE!!! DU Verfahren was kann ich tun, Ich will bleiben
« Antwort #10 am: 06. April 2016, 15:36:43 »

Ich habe jetzt vom KpChef die Kündigung wehwn gesundheitlichen Gründen bekommen, er beruft sich auf das Kündigungsrecht innerhalb der Probezeit. Meine die frist für meine dienstuntauglichkeit läuft hierbei aber 9 Tage nach meinem kündigungsdatum ab, aber er ist auch hier der Meinung das meine Tauglichkeit dann nicht wieder hergestellt ist und stützt seine entscheidet auf Aktenlage.
Ich habe dem nicht widersprochen, ich will die Sache nicht noch komplizierter machen.
Ich bin nun Innendienst bis DZE 30.04.16
Stimmt das das ich 6 Monate Bewerbungs Sperre bekomme ?
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ulli76

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Antw:HILFE!!! DU Verfahren was kann ich tun, Ich will bleiben
« Antwort #11 am: 06. April 2016, 16:20:36 »

DAs stimmt irgendwas nicht.
Es gibt bei der Bundeswehr nicht einfach so die Kündigung aus gesundheitlichen Gründen. Es gibt auch keine Probezeit so wie im Zivilen.
Da du schon mehr als 4 Wochen beim Bund bist, musst du ein normales DU-Verfahren durchlaufen.

Da du das alleine offenbar nicht hin bekommst- sprich mal mit dem Sozialdienst an deinem Standort.
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KlausP

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Antw:HILFE!!! DU Verfahren was kann ich tun, Ich will bleiben
« Antwort #12 am: 06. April 2016, 17:26:49 »

Welche Begründung steht denn wörtlich in der Entlassungsverfügung, die der Chef Ihnen eröffnet und auisagehändigt hat?
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Kilo2612

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« Antwort #13 am: 06. April 2016, 18:07:42 »

Ich hänge es mal als Foto an.
« Letzte Änderung: 06. April 2016, 18:25:05 von StOPfr »
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StOPfr

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Antw:HILFE!!! DU Verfahren was kann ich tun, Ich will bleiben
« Antwort #14 am: 06. April 2016, 18:27:34 »

Foto gelöscht.

Du solltest mindestens deinen Namen/Einheit usw. schwärzen. Vielleicht haben KlausP und ulli76 es aber auch schon gelesen und können antworten.
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