Das Kernproblem wurde nicht mal angesprochen: Es müsste erst mal eine gesetzliche, mit dem Grundgesetz vereinbare Regelung für eine Bevorzugung/Sonderbehandlung von Soldaten als Berufsgruppe geben.
Ganz nebenbei haben übrigens auch unter 25jährige Soldaten keinen "Anspruch" auf eine Unterkunft.
Das BMVg sieht sich seit über 10 Jahren nicht in der Lage, eine rechtskonforme Begründung für die Existenz von Truppenküchen - und der bezuschussten Truppenverpflegung, die ja mittlerweile auch versteuert wird - zu finden. Da brauchen wir mit einem "Recht auf Unterkunft" gar nicht anfangen. Denn ohne entsprechend greifende Sonderregelung via Grundgesetz/Bundesgesetz müsste damit einhergehend mutmaßlich auch die Nachversteuerung der geldwerten Leistung mal der Realität angepasst werden. und ich bezweifle, dass jeder Soldat heiß drauf ist für seine Stube ein paar hundert Euro zu zahlen.
Man muss sich einfach mal vor Augen führen, dass wir seit 1990 kontinuierlich besoldungs- und versorgungstechnische Sonderstellungen für Soldaten abgebaut haben und selbst das Bundesverwaltungsgericht mittlerweile fachlich kaum noch in der Lage ist die unterschiedlichen Statusrechte von Beamten und Soldaten zu erkennen und zu bewahren. Da ist es etwas "unwahrscheinlich", dass sich da jetzt in Bezug auf Unterkünfte etwas tut.
Kleines Schmankerl zu den Kühlschränken (die keiner wollte), die an meinem Standort eingesetzt werden: Die sind so laut, dass man nicht schlafen kann und haben kein Eisfach. Das BwDLZ will aber, dass keine privaten mehr genutzt werden, da es ja die dienstlichen gibt. Vermutlich werde ich jetzt also als Vorgesetzter gezwungen sein Kühlschränke für zigtausend € aus Arbeitsschutzgründen aus dem Verkehr ziehen zu lassen, weil sich bei der Beschaffung wieder keiner einen Kopf gemacht hat...
Gruß Andi