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Direkteinstieg geh. Dienst (nicht-techn.) > bundesweite Versetzungsbereitschaft?

Begonnen von guardsman, 28. April 2016, 17:58:26

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guardsman

Hallo,

ich, Mitte 30, mit langjähriger Berufserfahrung im (zivilen) öffentlichen Dienst in der allgemeinen Verwaltung eines Bundeslandes, interessiere mich für einen Jobwechsel und den Direkteinstieg bei der Zivilverwaltung der Bw. Ich besitze bereits die Laufbahnbefähigung für den gD (zivil). Das Personalamt habe ich bereits kontaktiert und ich soll meine Bewerbung hinschicken.

Frage: Da ich meinen Lebensmittelpunkt inzwischen gefestigt habe, möchte ich natürlich gern (falls ich eingestellt werde) in oder in der Nähe meines Wohnortes (Landeshauptstadt) arbeiten. Gilt die sog. "uneingeschränkte Versetzungbereitschaft" auch für Bewerber im Direkeinstieg und mit Berufserfahrung???

guardsman

PS: Bin ehemaliger GWDL`er und inzwischen Reserveoffizier... da bin ich schon genug "mobil" für Lehrgänge und Wehrübungen ;-)

Lidius

Grundsätzlich gilt diese bundesweite Versetzungsbereitschaft auch für alle Beamten (unabhängig wie sie eingestellt wurden). Allerdings kommen Zwangs-Versetzungen bei Beamten eigentlich nicht vor (außer die Dienststelle wird aufgelöst oder verlegt oder auch gelegentlich im höheren Dienst). Du musst dann allerdings damit leben, dass es halt Karrieretechnisch nicht so einfach wird. Die Dienstposten sind bei A9/A10 gebündelt. Danach muss man sich halt bewerben wenn man weiterkommen will und eine A11 ist halt am gewünschten Standort nicht immer frei.

Du kannst im Rahmen der Einstellung auch Wünsche bezüglich Standorten äussern. Die Personalführung ist schon bestrebt diese zu erfüllen (sofern möglich). Sollte es nicht passen, kannst du ja immer noch Nein sagen (jetzt mal vorrausgesetzt man würde dich grundsätzlich einstellen wollen).

Sollte diese Landeshauptstadt übrigens Düsseldorf sein würde ich mir gar keine Gedanken machen. Dort in der Gegend (vorallem Köln/Bonn) gibt es soviele Dienstposten das sich überhaupt keine Probleme ergeben sollten. In Schwerin wäre das zum Beispiel schon schwieriger.




miniB

Zitat von: Lidius am 28. April 2016, 18:15:12
Grundsätzlich gilt diese bundesweite Versetzungsbereitschaft auch für alle Beamten (unabhängig wie sie eingestellt wurden). Allerdings kommen Zwangs-Versetzungen bei Beamten eigentlich nicht vor (außer die Dienststelle wird aufgelöst oder verlegt oder auch gelegentlich im höheren Dienst). Du musst dann allerdings damit leben, dass es halt Karrieretechnisch nicht so einfach wird. Die Dienstposten sind bei A9/A10 gebündelt. Danach muss man sich halt bewerben wenn man weiterkommen will und eine A11 ist halt am gewünschten Standort nicht immer frei.

Du kannst im Rahmen der Einstellung auch Wünsche bezüglich Standorten äussern. Die Personalführung ist schon bestrebt diese zu erfüllen (sofern möglich). Sollte es nicht passen, kannst du ja immer noch Nein sagen (jetzt mal vorrausgesetzt man würde dich grundsätzlich einstellen wollen).

Sollte diese Landeshauptstadt übrigens Düsseldorf sein würde ich mir gar keine Gedanken machen. Dort in der Gegend (vorallem Köln/Bonn) gibt es soviele Dienstposten das sich überhaupt keine Probleme ergeben sollten. In Schwerin wäre das zum Beispiel schon schwieriger.

Hallo,
aktuell beschäftigt mich diese Frage ebenfalls und daher ziehe ich diesen älteren Artikel nach oben.
Wie sieht es denn aktuell in Berlin  / Brandenburg im zivilen gntD aus? Gibt es dort genügend Dienstposten, sodass man sich nach einem Wechsel vom Land zum Bund keine Sorgen machen müsste hinsichtlich Versetzung bzw. Auflösung der Dienststelle?
VG

BulleMölders

Warum will man als Landesbeamter zum Bund wechseln, wenn man nicht Bereit ist Bundesweit einsetzbar zu sein? Da kann ich doch gleich bei meinen räumlich begrenzten Land als Landesbeamter bleiben.
Test

F_K

@ BulleMölder:

Mehr Kohle, bessere Aufstiegsmöglichkeiten - und an 2, 3 Standorten ist diese eben OHNE Versetzungsbereitschaft möglich.

(Also Bereitschaft ist schon notwendig, es wird aber praktisch nicht umgesetzt und ist technisch nicht notwendig).

BulleMölders

Frage hat sich ja mittlerweile durch das CrossPosting der/des TE geklärt.
Hier geht es weiter:
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,73665.msg743098.html#msg743098
Test