Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 19. April 2024, 13:11:23
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Fragen bezüglich Dienstantritt  (Gelesen 1476 mal)

bwsoldier

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20
Fragen bezüglich Dienstantritt
« am: 28. Mai 2016, 13:48:10 »

Servus,

bezüglich meines Dienstantrittes (4.10.) hätte ich ein paar Fragen an Euch.


Da ich höchstwahrscheinlich demnächst in eine eigene Wohnung ziehen werde, meinte ein befreundeter Soldat dass ich dann ab
Oktober Trennungsgeld bekommen würde, wenn meine Wohnung anerkannt werden würde.
Stimmt das so? Und wo muss ich dann meine Wohnung anerkennen lassen?

Ich habe gehört, dass die Bundeswehr sich mit dem Arbeitgeber kurz vor Dienstantritt in Verbindung setzt und ich nicht kündigen sollte, wegen eventueller Wiederaufnahme im Betrieb. Stimmt dass so?

In meinem Einstellungsschreiben steht, dass ich in meiner Stammeinheit Heimschläfer sein werde. Was bedeutet dass genau für mich?
Jeden Tag nach Hause fahren und kein Anspruch auf Stube? (bin momentan 19 Jahre jung)

Werden mir Fahrten zu Lehrgängen bezahlt? Wenn ja, wie oft und wie hoch? Sind bei Lehrgängen, bezahlte Heimreisen am Wochenende inbegriffen? (bin FA)

Kann mir jemand den Lehrgang 282390 genauer erläutern? (Aber bitte nur per private Nachricht!)

Ich Danke euch im Voraus für eure Antworten.

MfG
Gespeichert

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Online Online
  • Beiträge: 29.517
Antw:Fragen bezüglich Dienstantritt
« Antwort #1 am: 28. Mai 2016, 14:00:47 »

Die Wohnung müssen Sie beim Karrierecenter als berücksichtigungsfähig anerkennen lassen, dann sind Sie ab Dienstantritt und bei jeder Kommandierung zu Lehrgängen trennungsgeldberechtigt. Zu der Frage Heimschläfer müsste man wissen, was das für eine Dienststelle ist.

Die Bundeswehr setzt sich mit Ihrem Arbeitgeber überhaupt nicht in Verbindung. Warum auch? Sie erhalten eine Aufforderung zum Dienstantritt und die legen Sie Ihrem Arbeitgeber vor. Damit unterliegen Sie automatisch dem Kündigungsschutz gem. Arbeitsplatzschutzgesetz, und zwar so lange, wie Ihre Dienstzeit für nicht mehr als 2 Jahre festgesetzt wurde.

Fahrten zum und vom Lehrgangsort werden gemäß Bundesreisekostengesetz abgefunden, TG-Empfänger erhalten außerdem Familienheimfahrten bezahlt (wenn ich mich nicht irre alle 2 Wochen, berichtigt mich bitte).

Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

  • Personaler
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 22.020
Antw:Fragen bezüglich Dienstantritt
« Antwort #2 am: 28. Mai 2016, 14:57:08 »

Ledige alle 4 Wochen eine. Verheiratet alle 2.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de