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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Standortfremd auf Grund Krankheit Weiterbehandlung  (Gelesen 18262 mal)

Andi8111

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Antw:Standortfremd auf Grund Krankheit Weiterbehandlung
« Antwort #15 am: 08. Juni 2016, 11:37:31 »

Sie lassen also Ausarbeitungen schreiben über etwas, was Sie selber nicht gelesen haben... dass hat für mich nix mehr mit freundlicher Erziehungshilfe zu tun sondern ehr mit asozialen Verhalten, was alles Vorgesetzter spielen darf in der BW!

Bitte?
Es gibt ein Merkblatt. In dem ist geregelt, wie man sich zu verhalten hat, wenn man außerhalb des Standortes erkrankt und ärztlicher Hilfe bedarf.
Die Reaktion des 08/15 Soldaten ist es, zum Arzt zu gehen und seine alte Krankenversicherungskarte abzugeben. Das funktioniert tatsächlich.
Dann kommt nach dem Ende des Quartals ein Rückläufer an den Arzt, der behandelt hat. Der stellt dann eine Privatrechnung aus. Dann landet die irgendwann auf meinem Tisch, wenn ich Glück habe. Aber der Soldat dazu ist nicht dabei. Er gibt die einfach, ohne weiteren Kommentar, in der Heilfürsorge ab. Ich muss mich dann damit beschäftigen, dass der Arzt seinen Überweisungsschein bekommt etc.... So, im schlimmeren Falle hat der Soldat die Privatrechnung bereits bezahlt und will das Geld zurück. Dann muss ich eine Stellungnahme für die Kostenstelle schreiben... etc. etc. etc.

Und über diesen Scheiß darf ich den Deppen keine Ausarbeitung schreiben lassen?
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Andi

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Antw:Standortfremd auf Grund Krankheit Weiterbehandlung
« Antwort #16 am: 08. Juni 2016, 12:29:21 »

Eine Frage an die (aktiven) Truppenärzte oder Angehörige von Sanitätsversorgungszentren: Ich kenne es aus allen mir bekannten "San-Bereichen" so, dass die dort stationierten Truppenärzte in aller Regel fest den zugeordneten Truppenteilen zugeordnet sind. Außer im Abwesenheitsfall hat deshalb jeder Soldat denselben Truppenarzt.

Ist das nicht flächendeckend so?

  ;D Also ich kann für das FSanZ (oder wie das gerade heißt) in München feststellen, dass man a) froh sein kann, wenn es überhaupt einen Truppenarzt gibt und b) dass es überhaupt keine Auseinandersetzung mit den zu versorgenden Truppenteilen gibt.
In meiner letzten Einheit in Wilhelmshaven (in meinen Augen der am besten "sortierte" SanBer - auch FSanZ) war es so, dass es grundsätzlich von der Neukrankenmeldezeit abgesehen nur Terminsprechstunden gab, so dass man sich bereits 4 Monate im voraus am Montag dem Y. um 10 Uhr einen Termin bei Truppenarzt Z holen konnte.
Bei den sonstigen örtlich zuständigen SanZ, die ich bisher kennengelernt habe, habe ich aber auch noch nie erlebt, dass es eine Zuordnung der Truppenärzte zu Einheiten gab.

Gruß Andi

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Antw:Standortfremd auf Grund Krankheit Weiterbehandlung
« Antwort #17 am: 08. Juni 2016, 13:25:02 »

Ein Soldat kann im Notfall seit einigen Jahren auch den Bereitschaftsdienst der kassenärztlichen Vereinigung nutzen, wo er tatsächlich mit "gelbem Schein" dann auch krank geschrieben werden kann. Aber auch hier ist nach Möglichkeit dann im Nachhinein der Truppenarzt entsprechend zu konsultieren.

Ja, aber der Hinweis fehlt in besagtem Merkblatt (Stand: Heute).

Und was die "freie Arztwahl" unter den zuständigen Truppenärzten angeht: Ich kann als Disziplinarvorgesetzter auch befehlen, zu welchem Truppenarzt ein Soldat geht. ;)

Man kann vieles Befehlen, ob das rechtmäßig ist und ob ein Anspruch auf Gehorsam besteht, steht auf einem ganz anderen Blatt.  ;) ;)


Und über diesen Scheiß darf ich den Deppen keine Ausarbeitung schreiben lassen?
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Leute, wenigstens so tun, als hätten Mama und Papa euch Benehmen beigebracht. Manches kann man sich auch einfach denken (wobei die Aktion mit der Versichertenkarten so seeeeeeeehr stumpf ist.

Also beispielsweise Magen-Darm-Grippe, die nur einen Bewegungsradius zwischen Klo und Waschbecken zulässt.
Hatte ich aber glücklicherweise noch nie, toi toi toi!

Da kann ich dir nur empfehlen deinen Vorgesetzten anzurufen und das Vorgehen abzustimmen. Die Möglichkeiten hatte ich geschildert.
In diesem Sinne: Toi, toi, toi!
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Andi

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Antw:Standortfremd auf Grund Krankheit Weiterbehandlung
« Antwort #18 am: 08. Juni 2016, 14:07:59 »

Und was die "freie Arztwahl" unter den zuständigen Truppenärzten angeht: Ich kann als Disziplinarvorgesetzter auch befehlen, zu welchem Truppenarzt ein Soldat geht. ;)

Man kann vieles Befehlen, ob das rechtmäßig ist und ob ein Anspruch auf Gehorsam besteht, steht auf einem ganz anderen Blatt.  ;) ;)

Keine Sorge, ich habe das sogar schriftlich vom Bundesverwaltungsgericht, das festgestellt hat, dass ein solcher Befehl unzweifelhaft mein Recht als Disziplinarvorgesetzter ist - und warum habe ich das schriftlich? Weil sich eine Soldatin von mir gegen genau diesen Befehl beschwert hat. ;)
Ein Soldat hat exakt null Mitsprache- oder Wahlrecht, was den Arzt angeht.

Gruß Andi
« Letzte Änderung: 08. Juni 2016, 15:15:13 von Andi »
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Antw:Standortfremd auf Grund Krankheit Weiterbehandlung
« Antwort #19 am: 08. Juni 2016, 14:09:56 »

Das hängt aber sicherlich vom Einzelfall ab. Sonst fehlt per se der dienstliche Zweck.
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Andi

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Antw:Standortfremd auf Grund Krankheit Weiterbehandlung
« Antwort #20 am: 08. Juni 2016, 14:15:23 »

Nein hängt es nicht, denn ein Soldat hat schlicht gar nicht das Recht auf eine freie Arztwahl - noch nie gehabt -, sondern explizit nur das Recht auf kostenlose truppenärztliche Versorgung - und diese sicherzustellen ist mitunter Pflicht des Disziplinarvorgesetzten also ist das "Wie?" auch Teil seines Gestaltungsspielraumes...

Der dienstliche Zweck liegt in der jeweiligen Begründung des Befehls und da sind der Kreativität wohl keine Grenzen gesetzt. Da reicht ja das Bedürfnis des Disziplinarvorgesetzten nur einen Ansprechpartner unter den Truppenärzten haben zu wollen. Letztlich eine Absprache zwischen Leiter SanZ und Disziplinarvorgesetztem in dem der Soldat kein Mitspracherecht hat.

Gruß Andi
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Antw:Standortfremd auf Grund Krankheit Weiterbehandlung
« Antwort #21 am: 08. Juni 2016, 14:54:48 »

Danke Klaus...

Über dieses Merkblatt habe ich bereits mehrere Ausarbeitungen schreiben lassen...
Sollte man sich vielleicht mal durchlesen....

Sie lassen also Ausarbeitungen schreiben über etwas, was Sie selber nicht gelesen haben... dass hat für mich nix mehr mit freundlicher Erziehungshilfe zu tun sondern ehr mit asozialen Verhalten, was alles Vorgesetzter spielen darf in der BW!

@ Andi8111

Das war eine besonders schwere Form von Fehlinterpretation. Den ironischen Hinweis hat itschie tatsächlich als dein Eingeständnis eigenen Nichtlesens verstanden. So rutscht man wenig elegant aus :P!
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KlausP

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Antw:Standortfremd auf Grund Krankheit Weiterbehandlung
« Antwort #22 am: 08. Juni 2016, 15:01:41 »

Manche haben es eben nicht so mit dem verstehenden Lesen ... Kommt bei dem "Herrn", auf den sich Andis Beitrag bezog, scheinbar öfter vor.  ???
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Andi8111

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Antw:Standortfremd auf Grund Krankheit Weiterbehandlung
« Antwort #23 am: 08. Juni 2016, 15:25:11 »

Also, das mit dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst halte ich für ein Gerücht.

Es gibt zivile Vertragsärzte dort, wo ein Standortarzt nicht erreibar ist. Klassischerweise bei Karriereberatungsbüros, da sind Soldaten stationiert, die in der Regel dann auch meistens vor Ort, in der Gegend wohnen. Und da ist es unzumutbar, für jede "Grippe" in den nächsten, manchmal 100 und mehr Kilometer entfernten Standort zu tingeln.

ABER: Auch diese Fälle gabs schon, wo Soldaten das irgendwie gesteckt bekommen haben und dann zu solchen Ärzten gehen. Das geht aber nicht, denn dieser Arzt ist für eine bestimmte, aktuell zu erhaltende Liste von Soldaten ermächtigt! Nicht für 08/15, die müssen sich nach wie vor beim nächsten Standortarzt melden, telefonisch reicht, dieser wird meistens den Rat geben, bei Erkrankungen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, zu einem niedergelassenen Kassenarzt zu gehen. Dieser erhält dann für die Notfallbehandlung eine Überweisung. Wenn man das vorher als TrpArzt weiß, kann man das schön schnell unbürokratisch regeln.
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Andi

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Antw:Standortfremd auf Grund Krankheit Weiterbehandlung
« Antwort #24 am: 08. Juni 2016, 18:05:41 »

Also, das mit dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst halte ich für ein Gerücht.

Das kannst du gerne tun, hilft aber nicht weiter. Zum Stichtag 01.01.2012 hat die Bundeswehr einen entsprechenden Versorgungsvertrag mit der kassenärztlichen Vereinigung getroffen, der die Nutzung der kassenärztlichen Bereitschaftsdienste durch Soldaten regelt. Legitimation erfolgt durch Truppenausweis, Abrechnung auf Basis der PK.

Grundsätzlich sollte zwar vor der Nutzung der Kassenärztlichen Bereitschaftsdienste der ärztliche Bereitschaftsdienst der regionalen Sanitätseinrichtungen unter der 0800 / ZSanDst (0800/9726378) konsultiert werden, aber auch das führt unter den gegebenen Umständen fast immer zu einem Verweis an die Kassenärztlichen Bereitschaftsdienste, da es kaum regionale Sanitätseinrichtungen der Bundeswehr gibt, die noch Ärzte im Bereitschaftsdienst haben.

Gruß Andi
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Antw:Standortfremd auf Grund Krankheit Weiterbehandlung
« Antwort #25 am: 08. Juni 2016, 18:18:11 »

Ein Schreiben dazu hatte ich auch mal in den elektronischen Fingern.

@Andi8111: Die große Entfernung haben auch viele andere Soldaten die außerhalb des Standortbereichs wohnen.

@Andi: Zum Befehl, ich hab keine Lust auf eine Grundsatzdiskussion, also belasse ich es dabei. Aber ein Chef der einem Soldaten wegen einer 0815 Behandlung einen bestimmten Truppenarzt vorschreibt, hat ganz andere "gesundheitliche" Probleme und sollte sich mal die A-2600/1 zu Herzen nehmen. ;-)
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Antw:Standortfremd auf Grund Krankheit Weiterbehandlung
« Antwort #26 am: 08. Juni 2016, 18:25:09 »

Grundsätzlich sollte zwar vor der Nutzung der Kassenärztlichen Bereitschaftsdienste der ärztliche Bereitschaftsdienst der regionalen Sanitätseinrichtungen unter der 0800 / ZSanDst (0800/9726378) konsultiert werden, aber auch das führt unter den gegebenen Umständen fast immer zu einem Verweis an die Kassenärztlichen Bereitschaftsdienste, da es kaum regionale Sanitätseinrichtungen der Bundeswehr gibt, die noch Ärzte im Bereitschaftsdienst haben.

Ja, nichts anderes ist vorher auch schon Tatsache gewesen.... Es ist nach wie vor gefordert, den ZSanDst vorher zu informieren. Ich habe es so verstanden, dass die Soldaten einfach so gehen können (was sie ja auch jetzt schon immer tun, wie ich mehrfach erleben musste....).
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Andi8111

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Antw:Standortfremd auf Grund Krankheit Weiterbehandlung
« Antwort #27 am: 08. Juni 2016, 18:30:17 »

@Andi8111: Die große Entfernung haben auch viele andere Soldaten die außerhalb des Standortbereichs wohnen.

Auch wenn es Soldaten so gerne hätten, dass der Bund sich nach Ihren Befindlichkeiten verbiegt (Freundin hier, Kaserne da, bitte Versetzung etc...) ist das leider nicht so. Der Dienstherr hat deswegen feste Standorte eingerichtet und, ich gebe es zu, es ist etwas rückschrittlich, verlangt, dass die Soldaten sich dort aufhalten; da ist der Truppenarzt. Wenn einer nun garnicht zum TrpArzt gehen kann, dann siehe, was ich schon dreihundertmal geschrieben habe. Man lässt ja niemanden sterben, die sollen halt nur vorher bescheid geben, damit man alles regeln kann. Diese Bereitschfatspraxen gibts mit dem tollen System leider auch nicht überall, es ist eben in der Masse der niedergelassene Allgemeinarzt, der angefahren wird, der immernoch einen 0217 benötigt; und seien wir mal ehrlich: Nichts sagen, einfach dahin gehen und alles auf sich einprasseln lassen, geht garnicht.
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« Antwort #28 am: 08. Juni 2016, 19:11:27 »

Die Verfahren stell ich gar nicht in Frage. An dem Punkt lediglich die Argumentationsführung hinsichtlich des nächstgelegenen Truppenarztes. Sei es drum. Die Leibärztin habe ich im Haus
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« Antwort #29 am: 08. Juni 2016, 19:49:29 »

@ FU:

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