Richtig ist, dass die Freizügigkeit des Soldaten zu dienstlichen Zwecken eingeschränkt werden kann, und zwar im Rahmen des militärischen Dienstes (vergl. § 6 SG).
Außerhalb des Dienstes kann der Soldat prinzipiell tun und lassen, was er will, insbesondere in seiner Freizeit auch hinfahren/hinfliegen, wohin er will. Eine Bereitschaftszeit, in welcher der Soldat verpflichtet wird, innerhalb einer bestimmten Zeit wieder in der Dienststelle zu sein, ist nicht nur ausdrücklich zu befehlen, sondern vor allem auch zu vergüten bzw. durch Freizeit auszugleichen.
Der Befehl, am Wochenende einfach mal "in der Nähe zu bleiben, um Präsenz zu zeigen" ist nach meiner bescheidenen Bewertung in dieser Form rechtlicher Humbug.
Wir brauchen darüber aber nicht zu diskutieren, denn im Kern geht es um etwas völlig anderes! Und daher sollten wir uns hier bei dieser Frage wirklich um den Kern des Problems kümmern, und weniger um das Befehlsrecht.
Das Problem ist hier die neue Arbeitszeitrichtlinie. Man will wieder gleichzeitig 24 Stunden am Tag den Soldaten bei der Dienststelle haben und gleichzeitig den Forderungen der Arbeitszeitverordnung gerecht werden. DAS GEHT ABER NICHT. Entweder es greift ein Ausnahmetatbestand - wie bei Einsätzen - oder es greift eben keiner. Dann ist das halt so.
Das müssen auch die Kommandobehörden und die Generäle noch lernen!
Wenn die Präsenz im Übungsgebiet am Wochenende nicht sichergestellt werden kann aufgrund der Arbeitszeitverordnung, dann muss der Herr General eine Vorlage ans Ministerium schreiben und dies melden. Spätestens wenn die Ministerin oder gar die Presse von diesem Problem erfährt, kommt da auch sicher ganz schnell Bewegung rein.
Das traut sich aber natürlich keiner, und deshalb wird durch rechtswidrige Befehle den Soldaten Ihre Freizeit ohne Ausgleich vorbehalten. Das ist ja auch für die kommandierenden Generäle viel einfacher, denn sie können dann einfach melden, dass sie alles ganz toll gemeistert haben und es selbstverständlich keine Probleme gab. Nur das fördert schließlich die Karriere. Wer Probleme meldet, ist hingegen schließlich ja nur unfähig, sie zu lösen.... :crazy:
Dem kleinen Soldaten unten empfehle ich dringend, sich gegen den Befehl, am Wochenende im Übungsgebiet zu bleiben, mit einer formellen Beschwerde zu beschweren. Die Beschwerde wird zwar vermutlich zunächst zurückgewiesen, aber sie sollte unbedingt bis vor Gericht gebracht werden. Die Erfolgsaussichten dort schätze ich als sehr sehr hoch ein. Idealerweise sollte das ein Kamerad machen, der eine Rechtschutzversicherung beim Bundeswehrverband hat.
Die neue Arbeitszeitverordnung und die ganzen Versuche, selbige irgendwie zu umgehen, bedarf meiner Meinung nach dringend der baldigen Rechtsprechung durch die Gerichte, und zwar insbesondere im Interesse des Soldaten.