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Autor Thema: Gültigkeit Ergebnis der Eignung zur Beamtenlaufbahn  (Gelesen 2341 mal)

bavaria94

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Liebe Community, liebe Kameraden,

vor einigen Wochen habe ich ein positives Ergebnis zur Eignung der Beamtenlaufbahn nach dem mündlichen Auswahlverfahren erhalten. Es handelt sich für die Laufbahn des mittleren nichttechnischen Dienst. Man sagte mir, dass das Ergebnis der Feststellung zwei Jahre gültig sei. Allerdings steht auch noch die ärztliche Untersuchung aus.

Weiß von euch jemand, wann der Startzeitpunkt dieser 2 Jahre ist? Gilt es nach dem mündlichen Auswahlwahlverfahren oder erst nach Feststellung der ärztlichen Tauglichkeit oder erst noch viel später?

Grüße
Nils
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Ralf

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Antw:Gültigkeit Ergebnis der Eignung zur Beamtenlaufbahn
« Antwort #1 am: 14. Juni 2016, 11:12:48 »

Die Gültigkeit der ärztl. Untersuchung ist eh eine andere. Danach ist bei Bewerbern, die innerhalb der letzten zwölf Monate bereits an einer vollständigen Grunduntersuchung teilgenommen haben, eine Befragung ausreichend. Liegt diese Untersuchung mehr als zwölf und längstens 24 Monate zurück, ist eine auf wenige Schritte reduzierte umfangsbegrenzte Untersuchung durchzuführen. Bei gegebener Indikation bzw. nach Ablauf von 24 Monaten ist eine Neubewertung des Gesundheitszustandes erforderlich.
Abweichend davon kann der ärztl. Dienst aber situationsbezogen weitere Untersuchungen anordnen.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Thorben101

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Antw:Gültigkeit Ergebnis der Eignung zur Beamtenlaufbahn
« Antwort #2 am: 18. Juni 2016, 23:09:18 »

Hallo Nils,

darf ich fragen in welchem Karriere-Center zu warst?

Gruß

Thorben


Liebe Community, liebe Kameraden,

vor einigen Wochen habe ich ein positives Ergebnis zur Eignung der Beamtenlaufbahn nach dem mündlichen Auswahlverfahren erhalten. Es handelt sich für die Laufbahn des mittleren nichttechnischen Dienst. Man sagte mir, dass das Ergebnis der Feststellung zwei Jahre gültig sei. Allerdings steht auch noch die ärztliche Untersuchung aus.

Weiß von euch jemand, wann der Startzeitpunkt dieser 2 Jahre ist? Gilt es nach dem mündlichen Auswahlwahlverfahren oder erst nach Feststellung der ärztlichen Tauglichkeit oder erst noch viel später?

Grüße
Nils
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