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Einkaufen ohne MwSt

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LwPersFw:
Das schreibt Amazon auf seiner deutschen Homepage:

Mehrwertsteuerrückerstattung für Ausfuhrlieferungen in nicht kommerziellen Reiseverkehr (privat)

Die Mehrwertsteuer wird erstattet, wenn:

der Käufer einen Wohnort in einem Staat außerhalb EU (Drittlandkäufer) und KEINEN Wohnsitz in Deutschland hat

der Käufer die Ware innerhalb von drei Monaten ausführt
die notwendigen Nachweise uns übergeben werden (siehe unten)

Eine Ausfuhr im Reiseverkehr liegt vor, wenn der Drittlandkäufer die erworbene Ware im persönlichen Reisegepäck ins Drittlandsgebiet mitnimmt.

Keine Ausfuhr im Reiseverkehr liegt vor, wenn der Käufer die Ware durch einen Spediteur, durch Bahn oder Post usw. in ein Drittland versendet.

Drittlandkäufer sind Reisende mit Wohnort in einem Staat außerhalb der EU. Auf die Staatsnagehörigkeit des Käufers kommt es nicht an. Der Wohnort im Drittland muss im Zeitpunkt der Ausfuhrlieferung vorhanden sein.

Beispiele:

Eine deutsche Staatsangehörige hat ihren Wohnort laut Eintragung im Pass in der Schweiz. Sie ist eine Drittlandskäuferin.
Ein japanischer Staatsangehöriger hat seinen Wohnort in Belgien. Er ist kein Drittlandkäufer.
Ein Student aus einem Drittland studiert in Deutschland. Er hat während des Studiums ein Wohnort in Gebiet der EU und ist daher kein Drittlandskäufer. Dasselbe gilt auch für Arbeitnehmer in Deutschland aus nicht EU-Gebiet.


Da sich dies m.E. auf das gültige Steuerrecht abstützt...
...dürfte dies für alle Händler gelten.

Umkehrschluss...

Ein z.B. in die USA versetzter Soldat...der dort lebt und seinen
Wohnsitz hat ... kann dies problemlos nutzen.

Ein Soldat der nur kommandiert ist...erst recht im EU-Bereich
und in dieser Zeit weiterhin in DE gemeldet ist und somit seinen
Wohnsitz hat... dürfte m.E. nicht unter diese Regelungen fallen.


Deshalb würde ich als Bw-Sachbearbeiter keinem Soldaten
irgendetwas "bescheinigen"... weil mit großer Wahrscheinlichkeit 
nicht rechtmäßig.


Sollte es doch möglich sein... bitte hier nicht nur behaupten...
sondern unter Nennung der Rechtsgrundlagen begründen !

Gastbeitrag:
Im Beispiel Amazon wurde früher aufgrund des NATO-Truppenstatut Artikel 67 Abs. 3 die Mehrwertsteuerrückerstattung gewährt. Diese Kulanz wird anscheinend nicht mehr auf den einzelnen Soldaten angewandt. Bei anderen Anbietern soll es aber durchaus noch möglich sein.

LwPersFw:
Ich kann aus dem Wortlaut dieses Artikels nicht herauslesen,
dass er auf deutsche Soldaten angewendet werden kann,
wenn sie in den Auslandseinsatz kommandiert sind... und er ist Stand 1998...

Und aus

Bundesministerium der Finanzen
Merkblatt
zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen
im nichtkommerziellen Reiseverkehr

Hinweis: Verkäufe an Reisende mit Wohnort im EU-Gebiet sind nicht umsatzsteuerfrei. Das
gesamte EU-Gebiet gilt für Privatpersonen umsatzsteuerlich als einheitlicher Raum ohne
Steuergrenzen. Jeder Einkauf eines Reisenden in einem EU-Staat ist mit der Umsatzsteuer des
Kauflandes belastet. Diese Besteuerung ist endgültig und bleibt auch nach dem Verbringen der
Ware in einen anderen EU-Staat bestehen.



Der "Trick" mit der Angabe der Feldpostanschrift...
und damit einer innerdeutschen Lieferanschrift...
mag funktionieren...ob das im steuerrechtlichen
Sinn legal ist... kann ich nicht bewerten...

Ich kann aber ... wie schon gesagt ... nur jedem
Bw-Angehörigen (Spieß...Pers...GeZi-Personal)
davon abraten irgendetwas zu bescheinigen...

Gastbeitrag:
Ich habe doch erwähnt, dass beim Fall von Amazon die Mehrwertsteuer auf Kulanz zurückerstattet wurde, damals.
Wie dies rechtlich zu bewerten ist, ist mir nicht bekannt,da Amazon bis 2015 ausschließlich seine Steuern in Luxemburg gezahlt hatte.
Seit 2015 nun auch in Deutschland. Vermutlich bietet Amazon deswegen auch nicht mehr seine Kulanz an.

Das eigentliche Problem für den Soldaten im Ausland ist nicht die Umsatzsteuer, dass ist das Händlerproblem.
Problematisch wird es doch erst, wenn der gekaufte Artikel ohne Umsatzsteuer, wieder in Deutschland eingeführt wird.
Da hatte ich bereits geschrieben, dass die Einfuhrsteuer 19%  (abhängig vom Warenwert und dem Gebrauchtzustand) zu zahlen ist.

Eine Bescheinigung über den Aufenthalt des Soldaten auszustellen, kommt öfters vor - es wird ja nicht irgendwas bescheinigt.
Auch natürlich in anderen Dingen.



wolverine:

--- Zitat von: Gastbeitrag am 21. Juli 2016, 22:08:28 ---Ich habe doch erwähnt, dass beim Fall von Amazon die Mehrwertsteuer auf Kulanz zurückerstattet wurde, damals.
Wie dies rechtlich zu bewerten ist, ist mir nicht bekannt,da Amazon bis 2015 ausschließlich seine Steuern in Luxemburg gezahlt hatte.
Seit 2015 nun auch in Deutschland. Vermutlich bietet Amazon deswegen auch nicht mehr seine Kulanz an.

--- Ende Zitat ---
Das ist doch Riesendünnschiss! Es gilt die europäische Mehrwertsteuersystemrichtlinie und da ist nichts mit "Kulanz". Das ist u. a. gerade Bestandteil mehrerer Strafprozesse.

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