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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Einkaufen ohne MwSt  (Gelesen 69761 mal)

Gastbeitrag

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Antw:Einkaufen ohne MwSt
« Antwort #15 am: 22. Juli 2016, 00:53:18 »

Halt Amazon, früher wurde an die Feldpostadresse versendet und die MwSt zurück erstattet.
Seit 2015 wird  die MwSt zurück erstattet, wenn es sich um eine Nicht EU Adresse handelt.
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LwPersFw

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Antw:Einkaufen ohne MwSt
« Antwort #16 am: 22. Juli 2016, 11:40:12 »


Eine Bescheinigung über den Aufenthalt des Soldaten auszustellen, kommt öfters vor - es wird ja nicht irgendwas bescheinigt.
Auch natürlich in anderen Dingen.

Nochmal... als Kommandierter haben Sie keinen Nicht EU Wohnsitz.

Wer dies bescheinigt beteiligt sich somit ggf. an einem Steuerbetrug...im Namen der Bundeswehr,
denn er stellt die Bescheinigung nicht als Privatperson aus, sondern handelt im Auftrag.

Wer dies aus Unkenntnis oder falsch verstandener Kameradschaft tut.... muss mit den möglichen
Konsequenzen leben.

Ich habe diesen Fehler vor 15 Jahren begangen...
und bin nur mit viel Glück einem Straf- und Disziplinarverfahren entgangen.

Diese Mehrwertsteuer-Geschichte ist eine reine Privatsache
zwischen Soldat und Händler... geht es ... dann ist es so....

Aber jeder andere sollte sich da (dienstlich) raushalten !
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Gastbeitrag

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Antw:Einkaufen ohne MwSt
« Antwort #17 am: 22. Juli 2016, 14:25:45 »

Sie haben nicht verstanden!. Es wird nicht ein Wohnsitz im Ausland bescheinigt sondern nur der Aufenthalt im Ausland.
Wo ist der Steuerbetrug, wenn der Artikel bei Einreise wieder versteuert wird?
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F_K

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Antw:Einkaufen ohne MwSt
« Antwort #18 am: 22. Juli 2016, 15:11:15 »

Die MWSt wäre unterschlagen worden .. aber Gastbeitrag hat ja eh nichts belegt.
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Gastbeitrag

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Antw:Einkaufen ohne MwSt
« Antwort #19 am: 22. Juli 2016, 15:43:03 »

Als Gesetzesfanatiker war das jetzt eine Eigentor!
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LwPersFw

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Antw:Einkaufen ohne MwSt
« Antwort #20 am: 23. Juli 2016, 13:11:08 »

Sie haben nicht verstanden!. Es wird nicht ein Wohnsitz im Ausland bescheinigt sondern nur der Aufenthalt im Ausland.
Wo ist der Steuerbetrug, wenn der Artikel bei Einreise wieder versteuert wird?

Wie ich ja zitiert hatte... bedarf es zur Mehrwertsteuerrückerstattung eines Wohnsitzes im Nicht EU Ausland.

Ergo kann dieses Verfahren nicht durch den Händler genutzt
werden, wenn dieser Nachweis nicht erbracht ist.

Das der Soldat bei der Einreise eine Versteuerung vornimmt,
spielt dabei keine Rolle. Wobei ich bezweifle das dies getan wird...

Ist ein Soldat z.B. in die USA versetzt, genügt nicht die Vorlage
der Versetzungsverfügung. Der Soldat muss den Nachweis
durch Vorlage des Reisepasses erbringen, in dem sein neuer
US-Wohnsitz eingetragen wurde.

Deshalb ist die Bestätigung, dass sich der Soldat im Rahmen
der Kommandierung im Ausland aufhält nicht steuerwirksam.

Wird darin aber bescheinigt, oder der Eindruck vermittelt,
der Soldat hätte einen Wohnsitz im Ausland begründet...
...wäre dies eine falsche Aussage... auf deren Grundlage
der Händler ungerechtfertigter Weise die Mehrwertsteuer
zurückerstattet. Was ja auch einen Wettbewerbsvorteil
gegenüber anderen Händlern bedeutet.

Somit hat sich der Aussteller der Bescheinigung an einem
Steuerbetrug beteiligt.


Und wie ich schon sagte, wenn es legal möglich wäre...
bräuchte der Soldat, der die Rückerstattung möchte,
keine Bescheinigung der Bw.

Ich habe dies in den USA auch genutzt... und habe den
Nachweis wie o.g. erbracht.
Somit war die Bw zu keiner Zeit in das Verfahren eingebunden.
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LwPersFw

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Steuer Steuererklärung Dienstvergehen
« Antwort #21 am: 05. August 2016, 11:51:16 »

Weil es thematisch gut passt ... aus der aktuellen Rechtsprechung...


Bundesverwaltungsgericht, Urteil 2 WD 15.14 vom 24.11.2015 ( siehe Anhang )

Steuerhinterziehung ist kein „Kavaliersdelikt“ – Soldat wird aus dem Dienstverhältnis entfernt

Sachverhalt (Auszug)

Der Soldat, ein Oberleutnant, reichte beim Finanzamt für die Veranlagungszeiträume 2009 und 2010 zur Einkommensteuer in
Bezug auf die geltend gemachten Werbungskosten unzutreffende Erklärungen ein, und zwar mehrere Kommandierungsverfügungen
sowie mehrere Bescheinigungen über erhaltene Abfindungen nach dem Bundesreisekostengesetz und der Trennungsgeldverordnung.
Die Kommandierungen waren jedoch weder beabsichtigt noch wurden sie durchgeführt. Die von ihm selbst erstellten
Kommandierungsverfügungen unterschob er dem Vertreter, seinem damaligen Dienststellenleiter, zur Abzeichnung, erstellte
daraufhin die Abfindungsbescheinigungen, die er mit dem Namen und der Unterschrift nicht existenter Personen der Wehrverwaltung
sowie dem Dienstsiegel versah. Der Soldat hat durch seine inhaltlich unzutreffende Steuererklärung seine Einkommensteuer für
das Jahr 2009 um 3.570 € verkürzt. Bzgl. der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2010 hat das Finanzamt die unrichtigen
Angaben des Soldaten  erkannt; der Soldat hat versucht, seine Einkommensteuer für das Jahr 2010 um 2.485 € zu verkürzen.

Wie vom Amtsgericht festgestellt, hat der Soldat den Straftatbestand einer Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO) in einem
gem. § 370 Abs. 3 Nr. 4 AO besonders schweren Fall erfüllt und wurde durch Urteil des Amtsgerichts v…. zu einer Gesamtgeldstrafe
von 90 Tagessätzen zu je 80 € verurteilt.

Das Truppendienstgericht (TDG) hat den Soldaten mit Urteil v…. wegen eines Dienstvergehens gem. § 23 Abs. 1 SG aus dem Dienstverhältnis entfernt.
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wolverine

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Antw:Einkaufen ohne MwSt
« Antwort #22 am: 15. August 2016, 16:14:45 »

So, dann kenne ich den im Urteil beschriebenen Herren jetzt auch. ;)
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MMG-2.0

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Antw:Einkaufen ohne MwSt
« Antwort #23 am: 15. August 2016, 17:53:02 »

Der Fall hat aber wenig mit der Ausgangsfrage zu tun!
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LwPersFw

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Antw:Einkaufen ohne MwSt
« Antwort #24 am: 15. August 2016, 18:32:35 »

Die Frage war nach der Möglichkeit des steuerfreien Einkaufens während eines Einsatzes...z.B. über Amazon etc.

Meine Antworten sollten verdeutlichen:

1.
Wenn es geht, ohne das man eine Bescheinigung der Bw vorlegen muss... dann ist es eben so... ist aber eine reine Angelegenheit zwischen Soldat und Händler...und der Händler muss wissen was den Zollbehörden vorzulegen ist.

2.
Jeder Bearbeiter der Bw sollte sich aber hüten, aus falsch verstandener Kameradschaft, oder Unwissenheit, eine Aufenthalt-/Wohnsitzbescheinigung in diesem Kontext auszustellen.
Wie ich bereits sagte... ist es legal möglich,braucht es keine separate Bescheinigung der Bw!

Und: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht !

3.
Welche Folgen Steuerbetrug, bzw. die Beteiligung daran,
haben kann...soll das Urteil verdeutlichen.

Dies ist zwar die gravierendste Folge...da ein besonders
schwerer Fall... aber auch in einem minderschweren Fall
reden wir über strafrechtliche und truppendienstgerichtliche
Verurteilung... nur halt keine Entfernung aus dem Dienst.
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test0815

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Antw:Einkaufen ohne MwSt
« Antwort #25 am: 13. September 2016, 14:58:07 »

https://www.asmc.de/content/FAQ-Feldpost.html
 Denkt beim Einreisen bitte an die Obergrenze von Waren die ihr einführt.
Auch die Uhren Messer etc aus dem Marketender sind noch nicht Versteuert.
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Waldemar

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Antw:Einkaufen ohne MwSt
« Antwort #26 am: 27. September 2017, 11:44:16 »

Moin da es mich derzeit mal wieder selber betrifft und ich 2011 sowie mein ganzen Battalion es schon genutzt haben der aktuelle Ablauf. Hier die Antwort seitens Amazon. Steuerrrchtlich ist es keine Steuerhinterziehung, wenn nei wiederrinfuhr verzollt wird. ich habe damals alles gekaufte im Einsatz an das nach folge Kontingent verkauft.

Amazon.de   

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F_K

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Antw:Einkaufen ohne MwSt
« Antwort #27 am: 27. September 2017, 12:22:48 »

Zitat
als im Ausland stationierter Truppenangehöriger des NATO-Bündnisses

Nochmals, langsam zum Mitmeisseln:

- Die wenigsten deutschen Soldaten sind "NATO" Soldaten
- Ein "normales Kontingent" ist keine Stationierung (Wohnsitz!) im Ausland.
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schlammtreiber

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Antw:Einkaufen ohne MwSt
« Antwort #28 am: 27. September 2017, 13:32:55 »

für Mitglieder deutscher Streitkräfte ist eine Umsatzsteuererstattung nicht möglich.

Das lese ich als "alle Soldaten der Bundeswehr"?
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F_K

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Antw:Einkaufen ohne MwSt
« Antwort #29 am: 27. September 2017, 14:05:20 »

@ Schlammtreiber:

Zumindest fast ....

(Deutsche Soldaten mit einem ECHTEN Wohnsitz im Ausland können sich natürlich deutsche Umsatzsteuer erstatten lassen - und zahlen dann ggf. die Umsatzsteuer ihres Wohnsitzlandes).

Anmerkung: Wer keinen NATO Truppenausweis hat, ist in diesem Sinne auch kein "Angehörige des NATO Bündnisses" im Sinne Truppenstatut und (deutscher) Steuergesetze.
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