FAQ-Board > FAQ
Einkaufen ohne MwSt
LwPersFw:
Ich habe mich beim Zoll nochmal beraten lassen.... und erhielt "Auskunft ohne Gewähr" ;)
Die Ausgangsfrage war ja:
--- Zitat von: Concorde57 am 26. Juni 2016, 12:29:11 ---
Ich habe folgende Frage, kann mann währen eines Einsatzes ( in meinem Fall KFOR ) Steuerfrei über redcoon, Ebay, Amazon etc. einkaufen ?
Und wenn ja Wie ?
--- Ende Zitat ---
Das Folgende bezieht sich ausschließlich auf in den Einsatz Kommandierte (für in eine integrierte Verwendung versetzte, gelten andere Regeln):
1. Ja, Unternehmen können steuerfrei an den Einsatzort liefern.
2. Hierzu sieht das Steuerrecht eindeutige Regeln vor.
3. Für die Einhaltung dieser Vorgaben ist ausschließlich das liefernde Unternehmen verantwortlich.
4. Weil 3. gilt, muss keine Bw-Dienststelle eine Bescheinigung/einen Nachweis ausstellen, denn ist nach
den geltenden Regelungen die Steuerbefreiung für das Unternehmen möglich, ist dies nicht notwendig.
5. Fordert das Unternehmen einen Beleg vom Soldaten, ist dies eine reine Angelegenheit zw. Soldat und Unternehmen.
6. Sollte die bestellte Ware am Ende der Kommandierung nach Deutschland eingeführt werden,
ist der Soldat in der Pflicht die dann geltenden steuer- bzw. zollrechtlichen Vorgaben zu beachten.
Hier hängt es sehr vom Einzelfall ab, ob eine Steuer- und/oder Zollpflicht besteht.
Das geht von keine Steuer/kein Zoll... über nur Steuer... bis Steuer und Zoll... kann also nicht pauschal beantwortet werden...
Und jetzt ... viel Spass beim Einkaufen ;) ;D
MMG-2.0:
Dass ist alles nun nicht wirklich neu. ;)
Nur Amazon verlangt irgendeinen Nachweis, alle dt. Unternehmen reicht der Hinweis "Feldpost".
Eingehender interessant wäre jetzt Punkt 2.
MMG-2.0:
@LwPersFw:
P.S.: Danke fürs Nachfragen.
Meine schriftliche Anfrage an die Steuerbehörde lässt noch auf sich warten.
LwPersFw:
--- Zitat von: MMG-2.0 am 06. Oktober 2017, 15:14:49 ---
Eingehender interessant wäre jetzt Punkt 2.
--- Ende Zitat ---
Dies war die Begründung des freundlichen Zollbeamten:
"Nach § 4 Nr. 1 a) Umsatzsteuergesetz (UStG) sind Ausfuhrlieferungen von der Umsatzsteuer befreit. Eine Ausfuhrlieferung liegt z.B. gem. § 6 Absatz 1 Nr. 1 UStG vor, wenn bei einer Lieferungder Unternehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet befördert oder versendet hat.
Dies trifft zu, da hier im Internet bestellte Gegenstände durch den Unternehmer (z.B. Amazon) in ein Drittland (Afghanistan) versendet werden. Der einzelne Soldat kann damit in den Genuss einer steuerfreien Ausfuhrlieferung kommen, wobei der Status als Soldat keinen Einfluss hat.
Nachrichtlich weise ich darauf hin, dass gemäß § 6 Abs. 4 UStG i.V.m. § 8 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (USt-DV) die Nachweispflicht über das Vorliegen der Voraussetzungen dem Unternehmer und nicht dem Abnehmer obliegt."
MMG-2.0:
--- Zitat ---Dies trifft zu, da hier im Internet bestellte Gegenstände durch den Unternehmer (z.B. Amazon) in ein Drittland (Afghanistan) versendet werden. Der einzelne Soldat kann damit in den Genuss einer steuerfreien Ausfuhrlieferung kommen, wobei der Status als Soldat keinen Einfluss hat.
--- Ende Zitat ---
Gut, das deckt sich das im wesentlichen mit meiner Aussage "Im Weiteren für den Fall als Privatperson bei längerem Aufenthalt mit Wohnort in einem Nicht-EU Land, was der Soldat in AFG z. Bsp. auch wäre in Verbindung mit der Umsatzsteuerbefreiung nach §6 Absatz 2."
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln