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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Einkaufen ohne MwSt  (Gelesen 69760 mal)

MMG-2.0

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Antw:Einkaufen ohne MwSt
« Antwort #30 am: 27. September 2017, 22:00:53 »

Amazon sowie fast alle anderen Unternehmen die über die Feldpost ins Ausland versenden, beziehen sich auf die Umsatzsteuerbefreiung nach §6 Absatz 2 des Umsatzsteuergesetzes und Abschnitt 6 Absatz 3 der Umsatzsteuerrichtlinien.
So ist es möglich mehrwertsteuer- und versandkostenfrei an die sich im Auslandseinsatz befindlichen deutschen Soldaten zu liefern.




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LwPersFw

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Antw:Einkaufen ohne MwSt
« Antwort #31 am: 28. September 2017, 20:39:39 »

Amazon, bzw. andere Versandhändler, liefert rechtlich nicht ins Ausland... sondern an eine inländische Adresse.
Denn auf dem Paket steht eine deutsche Empfangsadresse in Darmstadt.

Das das Paket dann von der Bundeswehr zum Einsatzort verbracht wird... kümmert den Versandhändler nicht mehr...
Denn ab diesem Moment liegt es in der Verantwortung des Soldaten...


Und ... die Umsatzsteuerrichtlinien muss man so lesen:

"(3) Bei Abnehmern mit wechselndem Aufenthalt ist wie folgt zu verfahren:

1. 1
Deutsche Auslandsbeamte, die ihren Wohnort im staatsrechtlichen Ausland haben, sind ausländische Abnehmer.


Das Gleiche gilt für deutsche Auslandsvertretungen, z.B. Botschaften, Gesandtschaften,
Konsulate, für Zweigstellen oder Dozenturen des Goethe-Instituts im Ausland, für im Ausland errichtete
Bundeswehrdienststellen und im Ausland befindliche Bundeswehr-Einsatzkontingente, wenn sie das
Umsatzgeschäft im eigenen Namen abgeschlossen haben."

Im ersten Absatz sind PERSONEN gemeint.
z.B. eben auch Soldaten, die im Rahmen ihrer integrierten Verwendung ihren Wohnort im Ausland haben.

Der zweite Absatz bezieht sich auf DIENSTSTELLEN ... nicht auf deren Angehörige als einzelne Person !
Das DtEinsKtgt kann Waren steuerfrei empfangen, aber nicht die einzelnen Soldaten als Privatperson.



Wie so oft .... Theorie und Praxis ... und wo kein Kläger...da kein Richter.


Ich wiederhole aber nochmal...

+ Wer das so macht ... und der Händler macht mit ... Soll es tun...

+ Aber KEIN Pers...Spieß...etc. sollte im Rahmen dieses Sachverhaltes Irgentetwas bescheinigen und auch noch absiegeln.


Nicht umsonst steht auf den Merkblättern für die Feldpostversorgung:

"Auf die Einhaltung der aktuellen Zollbestimmungen (siehe www.zoll.de) wird
hingewiesen. Für andere Länder als die Bundesrepublik Deutschland gelten
ggf. abweichende Bestimmungen!"

Und beim Zoll findet man dann:

"Merkblatt zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr"
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MMG-2.0

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Antw:Einkaufen ohne MwSt
« Antwort #32 am: 28. September 2017, 22:06:31 »

IMMER entscheidend ist was das Finanzamt als erforderlichen Nachweis und Beleg anerkennt.
Nicht zwingend muss eine ausländische Adresse angegeben werden. Der Vermerk "Feldpost"
mit der Anschrift des EinsKtgt im Ausland darf hier glaubhaft ausreichen.

Amazon schreibt dazu:
Zitat
Umsatzsteuer für Sendungen an Feldpost-Adressen oder an NATO-Truppenangehörige

Wenn Sie eine Lieferung an eine Feldpost-Adresse oder an eine Adresse von NATO-Truppenangehörigen schicken lassen,
erstatten wir Ihnen gerne die Umsatzsteuer für die versandten Artikel. Dies gilt nicht für Lieferadressen innerhalb Deutschlands
oder Angehörige der deutschen Bundeswehr.

Aus rechtlichen Gründen benötigen wir dazu ein entsprechendes Formular. Sie erhalten dieses Formular bei der entsprechenden
Stelle vor Ort. Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit der Originalrechnung an folgende Adresse:

Amazon.de Zahlungsabteilung Im Gewerbepark D 55 93059 Regensburg

Sobald wir die benötigten Unterlagen erhalten haben, werden wir die entsprechende Umsatzsteuer auf die bei der Bestellung
verwendete Zahlungsart zurück überweisen. Die Originalrechnung sowie die Bescheinigungen behalten wir für unsere Unterlagen.
 Sollten Sie ein Rechnungsduplikat benötigen, bitten wir um eine kurze Notiz bei Einsendung der Unterlagen. Wir schicken Ihnen
dieses dann so schnell wie möglich. Bitte beachten Sie: Wenn Sie Waren nicht von Amazon.de direkt, sondern über Amazon.de
Marketplace bezogen haben, wenden Sie sich wegen der Umsatzsteuer ausschließlich an den Verkäufer. Nähere Informationen
zum Verkäufer finden Sie auf Ihrem Lieferschein oder Ihrer Rechnung.

Amazon und andere Händler würde dies nicht machen, wenn sie vom FA die Umsatzsteuer nicht zurück erstattet bekämen.

Zitat
Wie so oft .... Theorie und Praxis ... und wo kein Kläger...da kein Richter.
Er übrigt sich dann.


Zitat
Nicht umsonst steht auf den Merkblättern für die Feldpostversorgung:

"Auf die Einhaltung der aktuellen Zollbestimmungen (siehe www.zoll.de) wird
hingewiesen. Für andere Länder als die Bundesrepublik Deutschland gelten
ggf. abweichende Bestimmungen!"

Und beim Zoll findet man dann:

"Merkblatt zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr"

Die Hinweis ist richtig, bezieht sich dann aber auf die Wiedereinfuhr, sofern der Artikel nicht im Einsatz verbleibt oder verbraucht wurde.
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LwPersFw

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Antw:Einkaufen ohne MwSt
« Antwort #33 am: 29. September 2017, 11:53:03 »

Ich wiederhole mich... wenn es zw. Händler und Soldat läuft... o.k.

Und wer als Spieß...Pers... glaubt richtig zu handeln... auch o.k.

Der Hinweis von Amazon

Zitat
Dies gilt nicht für Lieferadressen innerhalb Deutschlands 
oder Angehörige der deutschen Bundeswehr.

sollte beachtet werden.
« Letzte Änderung: 29. September 2017, 12:14:49 von LwPersFw »
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F_K

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Antw:Einkaufen ohne MwSt
« Antwort #34 am: 29. September 2017, 12:51:18 »

Übrigens:

Die Steuerbehörden klagen ggf. an - ein "Kläger" wird sich also finden (es gibt ja auch noch zusätzlich einen Geschädigten ...)
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MMG-2.0

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Antw:Einkaufen ohne MwSt
« Antwort #35 am: 29. September 2017, 13:44:46 »

Naja, wie lange befinden wir uns in Auslandseinsätzen?
Und wie lange wird dieser Service der Unternehmen angeboten?
Gibt es überhaupt irgendeinen Fall, einen Kläger, der sich mit dem Sachverhalt dieser Steuerrückerstattung befasst?
Werden diese Unternehmen nicht von den Steuerbehörden geprüft, wenn die Steuerrückerstattung grundlegend
falsch wäre?

Zitat
Dies gilt nicht für Lieferadressen innerhalb Deutschlands
oder Angehörige der deutschen Bundeswehr.

sollte beachtet werden.

Bezieht sich auf angehörige der BW in Deutschland und Mitglieder z. Bsp. der US-Streitkräfte in Deutschland, welche
umsatzsteuerfrei in Deutshland einkaufen können.
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MMG-2.0

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Antw:Einkaufen ohne MwSt
« Antwort #36 am: 29. September 2017, 13:53:52 »

BTW: Habe mal eine Anfrage an die Steuerbehörde bzgl. Umsatzsteuerbefreiung liegt §6 Absatz 2 des
Umsatzsteuergesetzes und Abschnitt 6 Absatz 3 der Umsatzsteuerrichtlinien in Verbindung mit der Lieferung über
Feldpost für Angehörige der NATO-Streitkräfte im Außereuropäischen Auslandseinsatz gestellt.
Warten wir also deren Ergebnis ab.
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F_K

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Antw:Einkaufen ohne MwSt
« Antwort #37 am: 29. September 2017, 14:00:10 »

@ MMG 2.0:

Hoffentlich ist die Frage auch richtig gestellt:

"NATO Soldat" ist ein deutscher Soldat wohl nur dann, wenn er einen NATO Truppenausweis hat.

Dies wird für die meisten Soldaten im (deutschen) Auslandseinsatz wohl nicht der Fall sein.

Konkretes Beispiel: Auf meinem Dienstposten bin ich "NATO Soldat mit Ausweis" und habe daher auch im Inland gewisse Steuervorteile - in einer bes. Auslandsverwendung bekomme ich aber den Ausweis nicht ausgehändigt - bin also "normaler" DEU Soldat.
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MMG-2.0

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Antw:Einkaufen ohne MwSt
« Antwort #38 am: 29. September 2017, 15:55:11 »

@F_K:

Du würdest Steuervorteile nach Art. 67 Abs. 3 NATO-ZAbk gekommen, weil bestimmte NATO-Hauptquartiere
dazu berichtigt worden sind. Deins gehört dazu. In AFG bei RS wärst du wieder "NATO Soldat".

Meine Frage an die Steuerbehörde wurde dementsprechend gestellt.

Im Weiteren für den Fall als Privatperson bei längerem Aufenthalt mit Wohnort in einem Nicht-EU Land, was der Soldat
in AFG z. Bsp. auch wäre in Verbindung mit der Umsatzsteuerbefreiung nach §6 Absatz 2.
 
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F_K

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Antw:Einkaufen ohne MwSt
« Antwort #39 am: 29. September 2017, 16:05:17 »

Ein deutscher Soldat in bes. Auslandsverwendungen begründet in aller Regel keinen Wohnsitz im Ausland.
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MMG-2.0

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Antw:Einkaufen ohne MwSt
« Antwort #40 am: 29. September 2017, 18:26:04 »

Wohnsitz != Wohnort
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F_K

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Antw:Einkaufen ohne MwSt
« Antwort #41 am: 29. September 2017, 19:22:36 »

Im Steuerrecht doch eher Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt.

Beides eher nicht gegeben.
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MMG-2.0

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Antw:Einkaufen ohne MwSt
« Antwort #42 am: 29. September 2017, 20:48:45 »

Der UStAE spricht von Ausländischer Abnehmer.

Zitat
(1) Ausländische Abnehmer sind Personen mit Wohnort oder Sitz im Ausland [...]

(2) Wer ausländischer Abnehmer ist, bestimmt sich bei einer natürlichen Person nach ihrem Wohnort. Es ist unbeachtlich, welche Staatsangehörigkeit der Abnehmer hat. Wohnort ist der Ort, an dem der Abnehmer für längere Zeit Wohnung genommen hat und der nicht nur auf Grund subjektiver Willensentscheidung, sondern auch bei objektiver Betrachtung als der örtliche Mittelpunkt seines Lebens anzusehen ist (BFH-Urteil vom 31.7.1975, V R 52/74, BStBl 1976 II S. 80). Der Begriff des Wohnorts ist nicht mit den in §§ 8 und 9 AO verwendeten Begriffen des Wohnsitzes und des gewöhnlichen Aufenthalts inhaltsgleich.

Ob das jetzt auch für einen Soldaten in AFG zutrifft, der dort seinen "Lebensmittelpunkt" und seine "Wohnung" für längere Zeit inne hat, ist fraglich. Es wäre aber denkbar, dass das FA diesen Umstand für die Steuerrückerstattung des Unternehmers anrechnet.
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F_K

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Antw:Einkaufen ohne MwSt
« Antwort #43 am: 29. September 2017, 21:48:29 »

Ich sehe da nichts fraglich - zur Frage Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt gibt es ausreichend Urteile - und der Soldat in AFG hat keine Wohnung und dort auch keinen Lebensmittelpunkt.
(Auch wenn die Begriffe nicht deckungsgleich sind.)
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LwPersFw

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Antw:Einkaufen ohne MwSt
« Antwort #44 am: 30. September 2017, 18:13:36 »

Zitat:

"1.2 Wer ist Drittlandskäufer ?

Drittlandskäufer sind Reisende mit Wohnort in einem Staat außerhalb der EU. Wohnort ist der Ort,
an dem der Käufer für längere Zeit eine Wohnung genommen hat und der als der örtliche Mittel-
punkt seines Lebens anzusehen ist. Als Wohnort in diesem Sinne gilt der Ort, der im Pass oder
sonstigen Grenzübertrittspapier eingetragen ist.
Auf die Staatsangehörigkeit des Käufers kommt es
nicht an. Der Wohnort im Drittland muss im Zeitpunkt der Lieferung vorhanden sein.

Beispiele:

(1)    Eine deutsche Staatsangehörige hat ihren Wohnort laut Eintragung im Pass oder im sonstigen
Grenzübertrittspapier in der Schweiz. Folglich ist sie eine Drittlandskäuferin.

(2)    Ein japanischer Staatsangehöriger hat seinen Wohnort in Belgien. Folglich ist er kein
Drittlandskäufer.

(3)    Ein türkischer Staatsangehöriger ist Arbeitnehmer in Deutschland oder in einem anderen
Mitgliedstaat der Europäischen Union. In aller Regel hat er dann seinen Wohnort im Gebiet
der EU und ist daher kein Drittlandskäufer. Dasselbe gilt in der Regel für Studenten aus
Drittländern, die in Deutschland oder in einem anderen EU-Staat studieren.

(4)    Ein deutscher Diplomat wird von seiner bisherigen Tätigkeit in der Zentrale des Auswärtigen
Amtes an eine deutsche Botschaft im Drittlandsgebiet versetzt. Er kauft in einem deutschen
Einzelhandelsgeschäft Ware, die er an seinen neuen Einsatzort mitnehmen will. Er ist dann
ein Drittlandskäufer, wenn er im Zeitpunkt der Lieferung seinen neuen Wohnort im
Drittlandsgebiet bereits begründet hat und dies dem Unternehmer durch ein amtliches
Dokument nachweist.
Die Versetzungsverfügung des Auswärtigen Amtes in das
Drittlandsgebiet allein reicht dazu nicht aus.

(5)    Die Ausführungen im Beispiel 4 gelten auch für Soldaten der Bundeswehr, die zu einem
Einsatz im Drittlandsgebiet mit Änderung des Wohnorts versetzt werden (z.B. zu einer
deutschen Luftwaffeneinheit in Kanada) sowie für Arbeitnehmer der Privatwirtschaft, die
vom Arbeitgeber zu einer länger andauernden Tätigkeit im Drittlandsgebiet mit Begründung
des Wohnorts in diesem Staat versetzt werden."



Anders sieht es eben aus, wie ich schon sagte, wenn an Dienststellen der Bundeswehr geliefert wird.
Das beste Beispiel sind die Marketenderwaren, die ja steuer- und zollfrei an die Soldaten abgegeben werden.
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