Amazon, bzw. andere Versandhändler, liefert rechtlich nicht ins Ausland... sondern an eine inländische Adresse.
Denn auf dem Paket steht eine deutsche Empfangsadresse in Darmstadt.
Das das Paket dann von der Bundeswehr zum Einsatzort verbracht wird... kümmert den Versandhändler nicht mehr...
Denn ab diesem Moment liegt es in der Verantwortung des Soldaten...
Und ... die Umsatzsteuerrichtlinien muss man so lesen:
"(3) Bei Abnehmern mit wechselndem Aufenthalt ist wie folgt zu verfahren:
1. 1
Deutsche Auslandsbeamte, die ihren Wohnort im staatsrechtlichen Ausland haben, sind ausländische Abnehmer.
Das Gleiche gilt für deutsche Auslandsvertretungen, z.B. Botschaften, Gesandtschaften,
Konsulate, für Zweigstellen oder Dozenturen des Goethe-Instituts im Ausland, für im Ausland errichtete
Bundeswehrdienststellen und im Ausland befindliche Bundeswehr-Einsatzkontingente, wenn sie das
Umsatzgeschäft im eigenen Namen abgeschlossen haben."
Im ersten Absatz sind PERSONEN gemeint.
z.B. eben auch Soldaten, die im Rahmen ihrer integrierten Verwendung ihren Wohnort im Ausland haben.
Der zweite Absatz bezieht sich auf DIENSTSTELLEN ... nicht auf deren Angehörige als einzelne Person !
Das DtEinsKtgt kann Waren steuerfrei empfangen, aber nicht die einzelnen Soldaten als Privatperson.
Wie so oft .... Theorie und Praxis ... und wo kein Kläger...da kein Richter.
Ich wiederhole aber nochmal...
+ Wer das so macht ... und der Händler macht mit ... Soll es tun...
+ Aber KEIN Pers...Spieß...etc. sollte im Rahmen dieses Sachverhaltes Irgentetwas bescheinigen und auch noch absiegeln.
Nicht umsonst steht auf den Merkblättern für die Feldpostversorgung:
"Auf die Einhaltung der aktuellen Zollbestimmungen (siehe
www.zoll.de) wird
hingewiesen. Für andere Länder als die Bundesrepublik Deutschland gelten
ggf. abweichende Bestimmungen!"
Und beim Zoll findet man dann:
"Merkblatt zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr"