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Autor Thema: Direkteinstieg gehobener nichttechnischer Dienst - Auswahlverfahren  (Gelesen 15051 mal)

Sempiternal

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Antw:Direkteinstieg gehobener nichttechnischer Dienst - Auswahlverfahren
« Antwort #15 am: 03. Dezember 2018, 18:24:29 »

Auf Bundesebene ist es teilweise noch so, dass die Laufbahnen nicht nur nach oben, sondern auch nach unten Grenzen haben.

Bedeutet:
Mit Bachelor bist du für den Direkteinstieg höheren Dienst nicht qualifiziert und für den mittleren Dienst überqualifiziert. Mit Master wirst du entsprechend nicht zum Bewerbungsverfahren im gehobenen Dienst zugelassen. Das gilt übrigens ausschließlich für externe Bewerber.

Das ist keine Regelung von einzelnen Dienststellen, sondern wird in der gesamten Bundeswehrverwaltung auf Weisung des BMVg so gehandhabt. In anderen Bundesbehörden, etwa der BNetzA wird ähnlich verfahren. Das Ganze ist aber zur Zeit in Überarbeitung. Auf Landesebene wurde bereits ( zumindest soweit ich weiß) überall angepasst. Bei Bundesbeamten kommt es auf die Weisung des jeweiligen Ministeriums an.

Als Begründung wird, wie M05W12S69 schon angemerkt hat, tatsächlich das Problem mit der Zwischenstation angegeben. Man möchte so z.B. den Weg von Masterabsolventen über den gehobenen Dienst in den höheren Dienst vermeiden. Es sorgt auf den Dienstellen für Unruhe, wenn ständig Masterabsolventen nach nur zwei Wochen im Dienst auf ihre Versetzung in den höheren Dienst bestehen. Solche Probleme hatte man wohl vor der Regelung öfter.

Grundsätzlich ist das ein nachvollziehbares System. Allerdings gibt es da in vielen Bereichen auch größere Probleme.
Ein Wirtschaftsjurist mit Masterabschluss aber ohne 2. Staatsexamen hat keine Chance auf eine Stelle in der Bundeswehrverwaltung.
Für den gehobenen Dienst ist er mit dem Master überqualifiziert. Für den höheren Dienst ist er ohne 2. Staatsexamen (Einstellungsvoraussetzung für Juristen im höheren Dienst der Bundeswehrverwaltung) nicht qualifiziert.
Das ist natürlich nicht so ganz verfassungskonform. Unter anderem wegen solchen Problemen wird das System jetzt auch auf Bundesebene langsam angepasst.

Ich hatte mal nachgefragt, wann man bei er BW mit einer Anpassung rechnen kann. Die Antwort war: "Vielleicht nächstes Jahr...kann aber auch erst in drei Jahren sein!"
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Nachtmensch

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Antw:Direkteinstieg gehobener nichttechnischer Dienst - Auswahlverfahren
« Antwort #16 am: 03. Dezember 2018, 19:42:09 »

Mit Master wirst du entsprechend nicht zum Bewerbungsverfahren im gehobenen Dienst zugelassen. Das gilt übrigens ausschließlich für externe Bewerber.
Hast du eine Quelle für diese Behauptung?

Das ist keine Regelung von einzelnen Dienststellen, sondern wird in der gesamten Bundeswehrverwaltung auf Weisung des BMVg so gehandhabt.
siehe oben bzw. wo kann man das in der Weisung nachlesen?

Als Begründung wird, wie M05W12S69 schon angemerkt hat, tatsächlich das Problem mit der Zwischenstation angegeben. Man möchte so z.B. den Weg von Masterabsolventen über den gehobenen Dienst in den höheren Dienst vermeiden. Es sorgt auf den Dienstellen für Unruhe, wenn ständig Masterabsolventen nach nur zwei Wochen im Dienst auf ihre Versetzung in den höheren Dienst bestehen. Solche Probleme hatte man wohl vor der Regelung öfter.
Hast du eine Quelle für die Behauptung, dass man "nur" einen Versetzungsantrag stellt und das AC nicht nochmal für den höheren Dienst durchlaufen muss? Von wieviel Masterabsolventen redest du? Von wievielen Beamten im gehobenen Dienst hast du diese vorgehensweise erlebt? Ich klammere die Tarifbeschäftigten mal aus, denn da gibt es keinen gehobenen Dienst.


Grundsätzlich ist das ein nachvollziehbares System. Allerdings gibt es da in vielen Bereichen auch größere Probleme.
Ein Wirtschaftsjurist mit Masterabschluss aber ohne 2. Staatsexamen hat keine Chance auf eine Stelle in der Bundeswehrverwaltung.
Für den gehobenen Dienst ist er mit dem Master überqualifiziert. Für den höheren Dienst ist er ohne 2. Staatsexamen (Einstellungsvoraussetzung für Juristen im höheren Dienst der Bundeswehrverwaltung) nicht qualifiziert.
Das ist natürlich nicht so ganz verfassungskonform. Unter anderem wegen solchen Problemen wird das System jetzt auch auf Bundesebene langsam angepasst.
Kannst du das Urteil vom BVerfG bitte nennen, dass es nicht verfassungskonform ist.
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chris190

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Antw:Direkteinstieg gehobener nichttechnischer Dienst - Auswahlverfahren
« Antwort #17 am: 04. Dezember 2018, 11:03:32 »

@Sempiternal.

Sorry aber das ist mit Verlaub falsch. Ein Kollege mit einem Maßt er in Bel hat sich auch für den gf beworben und hat das Ac bestanden und würde auch eingestellt. Deine Ausführungen sind somit nachweislich falsch.

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chris190

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Antw:Direkteinstieg gehobener nichttechnischer Dienst - Auswahlverfahren
« Antwort #18 am: 04. Dezember 2018, 11:06:10 »

Sorry für die Rechtschreibfehler. Habe nur kurz auf dem Handy getippt. Ich meinte nur das ein Master in BWL sehr wohl für den gd qualifiziert.
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Sempiternal

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Antw:Direkteinstieg gehobener nichttechnischer Dienst - Auswahlverfahren
« Antwort #19 am: 08. Dezember 2018, 15:55:40 »

@Nachtmensch

Zunächst mal würde ich empfehlen richtig zu lesen!
Ich kann dir natürlich kein Urteil Urteil eines BVerfG nennen, da es kein Urteil gibt. Das hatte ich aber auch nicht geschrieben. Ich habe geschrieben, dass es wohl nicht so ganz verfassungskonform ist.

Die Quelle meiner "Behauptung" ist (bzw. war, siehe unten) das BAPersBW. Dieses hat seinen Sitz in Köln und ist berechtigt dahingehend Auskunft zu erteilen.

Eine interne Weisung vom Ministerium an die obere Behörde kann man natürlich nicht öffentlich nachlesen. Das du das fragst, zeigt schon, dass du da nicht im Thema bist.

Dass man "nur" einen Versetzungsantrag stellen muss hat auch keiner behauptet. ich weiß nicht so recht was mit dir los ist bzw. was dein Problem ist. Um deine Frage zu beantworten wie viele Master da Theater gemacht haben und auf einer "Beförderung" gepocht haben:
Laut Aussage des BAPersBW waren es viele, sonst hätte es eine entsprechende Weisung nicht gegeben.

Grundsätzlich empfehle ich dir richtig zu lesen und bei Unklarheiten kannst du selbst beim BAPersBW anrufen und dich aus erst4er Hand informieren. So hab ich das nämlich auch gemacht...

Bei mir war es so, dass ich mich für den Direkteinstieg gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst beworben habe. Mit meinem Master. Das war im Mai/Juni 2018. Ich bekam sofort die Mitteilung dass ich aufgrund des Masterabschlusses nicht für das Bewerbungsverfahren im gehobenen Dienst zugelassen werden kann, da ich mich  mit Master ausschließlich in den höheren bewerben könne.

Nach dem oben genannten Telefonat mit dem BAPersBW wurde ich dann dennoch zugelassen, da ich zu dem Zeitpunkt gerade erst an der Masterarbeit saß und noch nicht abgegeben hatte. In dem Telefonat wurde mir das zuvor geschilderte bestätigt. Ob du mir das jetzt glaubst oder es besser wissen willst, interessiert mich ehrlich gesagt nicht. Das war die Reglung bei der Bundeswehrverwaltung und zwar auf Weisung des Ministeriums.

Ich schreibe das war die Regelung, weil sich das vor kurzem geändert hat. Das habe ich am Mittwoch während meines AC in Köln erfahren. Die Regelung/Weisung gibt es tatsächlich aktuell nicht mehr (Aussage des Kommissionsleiters im BAPersBW).
Wann das geändert wurde weiß ich nicht. Im Juli/Aug war es definitiv noch so, dass man mit Master nicht zugelassen wurde.

Mir ist es auch ehrlich gesagt Wurst, denn ich wurde am Mittwoch eingestellt. Wenn du es besser weißt als das BAPersBW, dann bitte :-D...
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