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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Bundeszentralregister Tilgung  (Gelesen 20364 mal)

miguhamburg1

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Antw:Bundeszentralregister Tilgung
« Antwort #15 am: 05. Juli 2016, 07:41:11 »

Das "Verständnis" der Rechtsberater für Gewaltdelikte (und zu denen gehört eben auch jede Körperverletzung, die über eine bloße Rangelei hinausgeht) ist allerdings gemäß einer Weisung von BMVg P ausgesprochen gering ausgeprägt.

Eben weil das Gewaltmonopol beim Staat und nicht bei seinen einzelnen Bürgern liegt - und wer zweimal innerhalb von sechs Jahren mit einer vergleichbaren Körperverletzungs-Straftat in Erscheinung trat (ob nun getilgt oder nicht), ist in der Regel aus charakterlichen Gründen vom Wehrdienst auszuschließen.
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FoxtrotUniform

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Antw:Bundeszentralregister Tilgung
« Antwort #16 am: 05. Juli 2016, 07:53:28 »

Und last but not least muss dann noch eine passende Stelle gefunden werden, für die keine Sicherheitsüberprüfung Stufe 2 erforderlich ist...
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Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Andi

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Antw:Bundeszentralregister Tilgung
« Antwort #17 am: 05. Juli 2016, 15:02:56 »

Ich bin vor allem auch skeptisch weil bei der (angeblich) ersten je begangenen Straftat direkt eine Verurteilung herausgekommen ist. Das war entweder ein so hartes Brett, dass nichts darum herum geführt hat oder aber eben nicht die erste Straftat...
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the rest is silence...

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Markus1987

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Antw:Bundeszentralregister Tilgung
« Antwort #18 am: 05. Juli 2016, 15:48:27 »

Meistens führt Körperverletzung zur Ablehnung, ich schliesse mich da Andy und Migu an, es wird wohl eng werden aber probieren Sie es einfach.
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justice005

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Antw:Bundeszentralregister Tilgung
« Antwort #19 am: 05. Juli 2016, 17:59:35 »

Ich schließe mich auch dem Gesagten an. Vor allem miguhamburg hat den Kern des Problems gut auf den Punkt gebracht.
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Typ87

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Antw:Bundeszentralregister Tilgung
« Antwort #20 am: 05. Juli 2016, 19:26:24 »

Ich war heute bei dem Offizier/Oberstleutnant und habe Ihm
meine 2 Strafbefehle mitgebracht.
Außerdem erläuterte ich ihm den Grund bzw die Gründe weshalb
ich es nicht gleich abgegeben habe.

Er war nicht begeistert,
hat aber gesagt das es gut war
ihm die Unterlagen vor dem Absenden vorbeizubringen,
auch wenn ich es gleich hätte angeben sollen.

Er wird es so angeben als hätte er schon vor dem Psychologischem Gespräch davon gewusst.
Sprich er hat es in die Eignung hineinbezogen und in den Bewerbungsbogen eingetragen.

Außerdem sagte er mir das ich bei dem Tests/Gesprächs sehr gut war
und er aus diesem Grund davon ausgeht das ich es ihm nicht
verschwiegen habe gleich die Strafbefehle zu geben.
Bzw er sieht es als eine Art Dummheit an.

Interessant war auch das er über die eine Tat Witze gemacht hat,
weil ich da meiner Ex Freundin eine Ohrfeige verpasst hatte...

Das Ende war:
Wenn es nur bei den 2 Einträgen bleibt wird es zu einer
Einstellung kommen da er dies befürwortet.
Sollten mehr als diese beiden Einträge im Bundeszentralregister auftauchen
wars das für mich.
Jedoch habe ich keine sonstigen Verurteilungen.
Wüsste nicht was ich da noch angeben soll.

Trotzdem bin ich immer noch skeptisch da es mit Sicherheit noch von
einem Rechtsberater bzw einer Höheren Stelle geprüft wird.
Ich freue mich mal nicht zu früh,
denke sogar das ich eher nicht eingestellt werde.


Meine abschließende Frage ist:

Ich hatte in der Vergangenheit einige Verfahren gegen mich die jedoch
bis auf die beiden alle eingestellt wurden.
Sprich ich wurde nur 2 mal in meinem Leben rechtskräftig verurteilt.

Kann die Bundeswehr eingestelle Verfahren im Bundeszentralregister einsehen?
(zB wegen "gefährlicher Körperverletzung")
Meines Wissens dürfte sowas nicht gehen,
da bei einer Einstellung des Verfahrens immer von der Unschuld
der Person auszugehen ist.

PS: Ich bin ab Oktober als Rechnungsführer eingeplant

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Stabsuffz93

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Antw:Bundeszentralregister Tilgung
« Antwort #21 am: 05. Juli 2016, 19:48:31 »


Kann die Bundeswehr eingestelle Verfahren im Bundeszentralregister einsehen?
(zB wegen "gefährlicher Körperverletzung")
Meines Wissens dürfte sowas nicht gehen,
da bei einer Einstellung des Verfahrens immer von der Unschuld
der Person auszugehen ist.

PS: Ich bin ab Oktober als Rechnungsführer eingeplant



Im Bundeszentralregister steht alles drin! Ob verurteilt oder nicht. Dort wird alles aufgeführt.
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F_K

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Antw:Bundeszentralregister Tilgung
« Antwort #22 am: 05. Juli 2016, 19:52:53 »

Stabsuffz93:

Quelle für diese steile und falsche Behauptung?
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Stabsuffz93

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Antw:Bundeszentralregister Tilgung
« Antwort #23 am: 05. Juli 2016, 19:59:03 »

Als Quelle kann ich nur meinen Rechtsanwalt angeben
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Ralf

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Antw:Bundeszentralregister Tilgung
« Antwort #24 am: 05. Juli 2016, 20:01:06 »

Alter Schwede:
Zitat
Ich hatte in der Vergangenheit einige Verfahren gegen mich die jedoch
bis auf die beiden alle eingestellt wurden.
Sprich ich wurde nur 2 mal in meinem Leben rechtskräftig verurteilt.
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F_K

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Antw:Bundeszentralregister Tilgung
« Antwort #25 am: 05. Juli 2016, 20:02:13 »

Dann würde ich den Anwalt wechseln - Deiner kann nicht mal an der richtigen Stelle lesen - Du auch nicht ...
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KlausP

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Antw:Bundeszentralregister Tilgung
« Antwort #26 am: 05. Juli 2016, 20:19:22 »

Zitat
... Ich hatte in der Vergangenheit einige Verfahren gegen mich die jedoch
bis alle eingestellt wurden ...

Einstellung mit welcher Begründung?

- wegen erwiesener Unschuld?
- wegen Geringfügigkeit?
- gegen Auflagen?
- aus Mangel an Beweisen?

Gab es vielleicht noch Strafbefehle?

Ach ja. Lesen Sie sich mal gaaaaanz langsam den Eid durch: "Ich schwöre, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen."

Mit dem Recht hatten Sie es ja in der Vergangenheit scheinbar nicht so ...
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Typ87

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Antw:Bundeszentralregister Tilgung
« Antwort #27 am: 05. Juli 2016, 21:28:48 »

Zitat
... Ich hatte in der Vergangenheit einige Verfahren gegen mich die jedoch
bis alle eingestellt wurden ...

Einstellung mit welcher Begründung?

- wegen erwiesener Unschuld?
- wegen Geringfügigkeit?
- gegen Auflagen?
- aus Mangel an Beweisen?

Gab es vielleicht noch Strafbefehle?

Ach ja. Lesen Sie sich mal gaaaaanz langsam den Eid durch: "Ich schwöre, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen."

Mit dem Recht hatten Sie es ja in der Vergangenheit scheinbar nicht so ...

Ich habe nur diese beiden Verurteilungen einmal vor Gericht und einmal als Strafbefehl.
Sprich es gibt keine anderen Strafbefehle.

Die anderen Verfahren:

2x Körperverletzung, aus Mangel aus Beweisen eingestellt.
1xKörperverletzung, wegen erwiesener Unschuld eingestellt.
1x Vergewaltigung, wegen erwiesener Unschuld eingestellt
1x Hehlerei, aus Mangel aus Beweisen eingestellt.


Gegen Auflagen wurde da dafinitiv nie was eingestellt.

Ich möchte meine Frage wegen Unklarheit bzw Meinungsverscheidenheit hier
im Forum noch einmal stellen und eine Frage hinzufügen

Frage 1:
Kann die Bundeswehr eingestelle Verfahren im Bundeszentralregister einsehen?

Habe hierzu das im Internet gefunden:

"In das Register werden nach § 4 BZRG die rechtskräftigen Entscheidungen mit den Personendaten des Betroffenen eingetragen, durch die ein deutsches Gericht im Geltungsbereich des BZRG wegen einer rechtswidrigen Tat

    auf Strafe erkannt,
    eine Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet,
    jemanden nach § 59 des Strafgesetzbuches mit Strafvorbehalt verwarnt oder
    nach § 27 des Jugendgerichtsgesetzes die Schuld eines Jugendlichen oder Heranwachsenden festgestellt hat.

Außerdem werden nach § 54 Abs. 1 BZRG ausländische Verurteilungen unter den dort genannten Voraussetzungen in das Register eingetragen.[2]

Nach § 3 BZRG sind in das Register aufzunehmen:

    strafgerichtliche Verurteilungen mit den Personendaten des Verurteilten, das Aktenzeichen mit dem Ort des Gerichts, der Tag der letzten Tat, dem Tag der Rechtskraft, die angewandten Strafvorschriften und sämtliche verhängten Rechtsfolgen; unabhängig gilt dies, wenn es sich um Strafe i.e.S., um eine Maßregel der Besserung und Sicherung, um einen Strafvorbehalt oder um die Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung nach § 27 JGG (Jugendgerichtsgesetz) handelt.
    Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und anderen Gerichten.
    Vermerke über die Schuldunfähigkeit.
    gerichtliche Feststellungen zur Betäubungsmittelabhängigkeit und zum Verbot der Ausübung eines Gewerbes.
    nachträgliche Entscheidungen wie Straferlass, Strafaussetzung, Führungsaufsicht, Bewährungshilfe, die vorzeitige Aufhebung einer Sperre der Fahrerlaubnis, der Tag des Ablaufs des Verlustes der Wählbarkeit, Amtsfähigkeit oder des Wahl- und Stimmrechts.
    nachträgliche Entscheidungen der Beseitigung des Strafmakels, der Abkürzung oder Verlängerung der Bewährungszeit (Jugendstrafrecht).

Mittelbar werden auch Namensänderungen, mitgeteilt durch die Meldebehörde, Inhalt des Bundeszentralregisters. Ebenfalls Inhalt werden Suchvermerke"


Ich sehe da keine Angabe das eingestellte Verfahren auftauchen.
Wenn das falsch ist möge man mich bitte korrigieren.

Frage 2:

Bin ich dazu verpflichtet der Bundeswehr über eingestellte Strafverfahren Auskunft zu erteilen?

Laut meines Wissens bin ich nicht dazu verpflichtet,
da ich nur Verurteilungen egal ob unter 90 Tagessätzen oder nicht angeben muss.
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Andi8111

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Antw:Bundeszentralregister Tilgung
« Antwort #28 am: 05. Juli 2016, 23:01:42 »

Fahren Sie doch verfahren Sie doch einfach weiter so, wie Sie es vorhatten. Da Sie es ja nun recherchiert haben, kann ja nicht schief gehen :)
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justice005

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Antw:Bundeszentralregister Tilgung
« Antwort #29 am: 06. Juli 2016, 06:10:35 »

Ich äußere mich mal in diesem ganz konkreten Fall lieber nicht weiter zum Thema...
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