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Autor Thema: Bewerben nach Kündigung?  (Gelesen 5465 mal)

Daniel96

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Bewerben nach Kündigung?
« am: 06. Juli 2016, 13:48:30 »

Hallo zusammen,

Ich war im Juli 2015 bei der Eignungsfeststellung (T1 + Feldwebeleignung), bin darauf hin am 1.10.2015 nach Pfullendorf gegangen.
Im Dezember 2015 musste ich leider aus Gesundheitlichen und Privaten gründen wiederruf ziehen.

Jetzt möchte ich wieder zur Bundeswehr und zwar zum FWDL.
Telefonisch habe ich mich bei meinem Karriere-Center informiert, aber diese konnten mir bezüglich einer eventuellen Bewerbungssperre nicht weiter helfen.
Kennt sich von euch jemand mit dem Thema aus und wenn ja bis wann habe ich die Bewerbungssperre genau?

Gruß
Daniel
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KlausP

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Antw:Bewerben nach Kündigung?
« Antwort #1 am: 06. Juli 2016, 14:17:46 »

Soweit mir bekannt ist kann man, wenn man als SaZ von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat, nicht wieder als FWDL eingestellt werden. Kann sich aber zwischenzeitlich auch geändert haben.
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Ralf

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Antw:Bewerben nach Kündigung?
« Antwort #2 am: 06. Juli 2016, 14:52:12 »

Wenn man mal SaZ war, geht FWD nicht.
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Daniel96

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Antw:Bewerben nach Kündigung?
« Antwort #3 am: 06. Juli 2016, 15:08:38 »

Danke schon mal für die antworten.
Dann würde ich saz4 in Betracht ziehen.

Kann mir jemand etwas zu der bewerbungssperre sagen?
Greift diese bei mir überhaupt ?

Gruß
Daniel
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Ralf

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Antw:Bewerben nach Kündigung?
« Antwort #4 am: 06. Juli 2016, 15:09:18 »

Welche Bewerbungssperre?
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Daniel96

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Antw:Bewerben nach Kündigung?
« Antwort #5 am: 06. Juli 2016, 15:58:49 »

Mir wurde mitgeteilt, dass ich ein Jahr eine bewerbungssperre hätte, da ich ja gekündigt habe.
Ich habe mich im Internet versucht deswegen zu informieren, aber da kam nichts vernünftiges bei raus.
Deswegen wollte ich hier nochmal nachfragen.
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Ralf

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Antw:Bewerben nach Kündigung?
« Antwort #6 am: 06. Juli 2016, 16:03:01 »

Da gibt es keine Bewerbungssperre.
Diese gilt nur, wenn man die Eignungsfeststellung wiederholen will/muss.
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Daniel96

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Antw:Bewerben nach Kündigung?
« Antwort #7 am: 06. Juli 2016, 16:08:50 »

Vielen dank für die schnelle Antwort.

Ich werde dann morgen nochmal im Kariere-Center anrufen und einen Termin machen.
Der Beitrag kann dann geschlossen werden.

Gruß
Daniel
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Stabsuffz93

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Antw:Bewerben nach Kündigung?
« Antwort #8 am: 08. Juli 2016, 11:47:19 »

Wenn man mal SaZ war, geht FWD nicht.

Ich muss dich leider verbessern. Man kann selbst wenn man SaZ war den FWD machen. Vorraussetzung ist man hat noch keine 2 Jahre Dienstzeit gehabt. Der TE könnte demnach noch 20 Monate FWD machen da die 3 Monate angerechnet werden.
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Ralf

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Antw:Bewerben nach Kündigung?
« Antwort #9 am: 08. Juli 2016, 13:06:47 »

Dann bitte ich um Übermittlung des Bezugsdokument, was diesen Passus einer Weisung aufhebt:
Zitat
Ehemalige Soldatinnen und Soldaten auf Zeit (SaZ) werden zum neuen FWD nicht herangezogen. Bei Interesse an weiterer Wehrdienstleistung sind sie auf das Verfahren zur Wiedereinstellung als SaZ zu verweisen. Ebenfalls nicht zum FWD herangezogen werden Bewerber, die - z.B. durch Absolvierung von Wehrübungen - einen Unteroffizier- oder Offizierdienstgrad erreicht haben. FWD-Stellen sind ausschließlich Stellen für Mannschaften.
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Stabsuffz93

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Antw:Bewerben nach Kündigung?
« Antwort #10 am: 08. Juli 2016, 13:25:30 »

Nur komisch das es bei mir genau so der Fall war und ich demnach aus Erfahrung sprechen kann.
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Ralf

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Antw:Bewerben nach Kündigung?
« Antwort #11 am: 08. Juli 2016, 13:56:20 »

Was nicht ausschließt, dass es ein Bearbeitungsfehler war. Deswegen auch meine Bitte hinsichtlich einer Quelle.
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Stabsuffz93

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Antw:Bewerben nach Kündigung?
« Antwort #12 am: 08. Juli 2016, 14:19:16 »

Karrierechat auf der Bundeswehr-Karriere Seite z.B
Ich dachte bis zuletzt auch das dies nicht möglich ist. Mein Karriereberater sagte ebenfalls das es geht. Der Einplaner auch. Letzterer sagte mir dann auch das meine bisherige Dienstzeit angerechnet wird.
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ulli76

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Antw:Bewerben nach Kündigung?
« Antwort #13 am: 08. Juli 2016, 15:40:27 »

Evtl. ein Jahr Sperre wegen gesundheitlicher Nichteignung? Also als T4 entlassen?
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•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Ralf

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Antw:Bewerben nach Kündigung?
« Antwort #14 am: 13. Juli 2016, 14:02:38 »

Da will ich das Thema noch mal hochholen, damit es nicht so im Raum stehen bleibt. Es gibt nun in der Tat eine Weisung, die das zulässt, solange man sich in der 23 Monaten bewegt.
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