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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Auslandsdienstposten USA meines Mannes  (Gelesen 7167 mal)

Diving Angel

  • Gast
Auslandsdienstposten USA meines Mannes
« am: 13. Juli 2016, 07:39:16 »

Hallo zusammen,

meinem Mann wurde gestern überraschend eine Versetzung in die USA angeboten (3 Jahre). Da ich selbst auch berufstätig bin, stellt sich für mich jetzt die Frage ob und was ich in den USA arbeiten kann?  Derzeit arbeite ich als pädagogische Mitarbeiterin bei unserer Kommune. Hat da jemand Erfahrungen?

Außerdem würde ich gerne wissen, wie und ob ich dort krankenversichert bin und ob ich, wenn ich dann in den USA bin, weiter Rentenpunkte sammeln kann?

Unsere Ehe läuft zwar gut, aber ich bin gerne finanziell unabhängig, schließlich muss er nicht von jedem neuen Rock wissen ;-)

Es wäre toll, wenn mir jemand (vielleicht sogar aus eigener Erfahrung) berichten könnte, wie es für mich in den USA weitergehen könnte... denn für mich steht fest, dass ich ihn auf jeden Fall begleiten werde. Schließlich sind wir eine Familie.

LG ANgel

 
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LwPersFw

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Antw:Auslandsdienstposten USA meines Mannes
« Antwort #1 am: 13. Juli 2016, 11:40:13 »

Grundsätzlich können die Ehefrauen von Soldaten in den USA einer Tätigkeit nachgehen.
Grundlage bilden aber bestimmte Kriterien, die von den USA vorgegeben werden.

Dazu Auszüge von Info's der BwVSt USA/CAN

Grundsätzliches

Ehepartner sowie Kinder (im Alter von 16 bis 23 Jahren) von entsandten Bundeswehrangehörigen mit NATO-Visum dürfen in den USA grundsätzlich eine Arbeitserlaubnis (Employment Authorization Document = EAD) beim United States Citizenship and Immigration Services (USCIS) beantragen. Der Antrag hierzu muss bei der BWVSt USA/CA RP1 eingereicht werden. Diese leitet den Antrag nach Prüfung an die zuständigen Stellen weiter.

Voraussetzungen
Zur Beantragung muss der Antragssteller Inhaber eines NATO 2 oder NATO 6 Visums sein. Zusätzlich muss der Entsandte bei der Beantragung des EAD noch eine Restdienstzeit von mindestens 6 Monaten haben. Weitere Voraussetzung ist, dass der für die jeweilige Beschäftigung notwendige Abschluss einer Ausbildung von dem zukünftigen Arbeitgeber und den entsprechenden US-Behörden anerkannt wird. Damit stößt man bei einer Vielzahl von deutschen Staatsexamina, z.B. als Lehrer, in Heilberufen oder juristischen Ausbildungen, auf unüberwindliche Schwierigkeiten. In diesem Falle sollte man sich bereits im Heimatland damit auseinandersetzen, ob und wie die Berufsausbildung und deren Abschluss gleichermaßen in den Vereinigten Staaten Anerkennung findet. Sollten Sie einen Arbeitgeber gefunden haben, der Sie einstellen möchte oder Sie beabsichtigen sich selbstständig zu machen, kann ein Antrag auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis bei der BWVSt USA/CA PR 1 eingereicht werden.


Ich empfehle Ihnen, dass Ihr Mann mit der BwVSt frühzeitig Kontakt aufnimmt und die aktuellen Regelungen erfragt.

Bundeswehrverwaltungsstelle USA/CA
Abt RP 1
11150 Sunrise Valley Drive
Reston, Virginia 20191

Telefon Bw-Intern: 90 3401 -3121
Telefax Bw-Intern: 90 3401 -3354
Telefon Extern: +1 703 390 -3121

E-Mail: BWVStUSAKanada@bundeswehr.org


Zum Thema Krankenversicherung:

Mit Umzug in die USA unterliegen Sie nicht mehr der deutschen Krankenversicherungspflicht.

Sind Sie in der GKV ... endet die Mitgliedschaft.

Ihr Mann erwirbt aber für Sie einen Beihilfe-Anspruch durch die Bw in Höhe von 70 %.

Die restlichen 30 % müssen bei einer privaten KV abgesichert werden.

Das Einfachste ist, wenn Ihr Mann eine Anwartschaft bei einer priv. KV hat.
Bei dieser KV erhält man dann i.d.R. leicht auch diese Restkostenversicherung.
Probleme kann es nur geben...wenn Sie eine Krankheit haben...denn keine private KV muss Ihnen einen Vertrag geben.

Wenn Sie schon lebensälter sind, kann es sinnvoll sein, in der GKV freiwilliges Mitglied zu bleiben.
Dies ist dann eine freiw. Mitgliedschaft bei ruhenden Leistungen : ca. 65 € / Monat.

Dies zahlen Sie zwar dann zusätzlich zur privaten KV....sichern sich aber die 3 Jahre als Mitgliedschaft in der GKV,
wichtig in Bezug auf die 9/10-Regel für den Zugang zur KVdR und sind ab dem ersten Tag der Rückkehr nach DE
wieder in der GKV.


Rentenpunkte:

Hier würde ich auch die BwVSt befragen...

oder die Dt. Rentenversicherung


Im IntranetBw kann sich Ihr Mann auch das sog. Info-Paket für Umzüge in das Ausland herunterladen...
Dort stehen viele Informationen drin.

Und ... sehr zu empfehlen... wenn sicher ist, dass er geht ... frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Kameraden
dessen Posten man übernimmt. Denn der hat das ja alles schon "durch"... und kennt die Bedingungen vor Ort.
Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen
 

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