Themen heute:
• Führungsnation einer EU-Battlegroup
• Sondergerichtsstand in Kempten
Führungsnation einer EU-BattlegroupVerteidigung/Kleine Anfrage - 20.07.2016Berlin: (hib/STO) Um "Deutschland als Führungsnation einer EU-Battlegroup" geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (
18/9150). Wie die Abgeordneten darin ausführen, hat Deutschland am 1. Juli dieses Jahres als "lead nation" die Führung einer EU-Battlegroup übernommen, der neben Einheiten der Bundeswehr auch Soldaten aus Österreich, Tschechien, den Niederlanden, Irland, Luxemburg und Kroatien angehören. Wissen will die Fraktion von der Bundesregierung, welche Kosten Deutschland durch das Engagement als "lead nation" einer Battlegroup entstehen. Auch erkundigt sie sich danach, für wie realistisch es die Bundesregierung hält, "dass die von Deutschland als ,lead nation' geführte Battlegroup tatsächlich eingesetzt wird". Zudem fragt sie unter anderem, welche Funktion und Bedeutung die Battlegroups nach Ansicht der Bundesregierung "jenseits eines konkreten Einsatzes" haben.
QuelleSondergerichtsstand in KemptenVerteidigung/Kleine Anfrage - 20.07.2016Berlin: (hib/STO) "Entwicklung des Sondergerichtsstands und der Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Kempten für Straftaten Bundeswehrangehöriger im Auslandseinsatz" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (
18/9176). Danach musste vor dem 1. April 2013 bei Straftaten, die Bundeswehrsoldaten bei Auslandseinsätzen begingen, die Staatsanwaltschaft am Standort oder am Wohnsitz des Soldaten ermitteln. Seit drei Jahren erführen Soldaten jedoch eine "Sonderbehandlung", schreibt die Fraktion. Paragraf 11 a der Strafprozessordnung sehe nun einen besonderen Gerichtsstand beim Amtsgericht Kempten im Allgäu für Straftaten vor, die von Bundeswehrsoldaten in besonderer Auslandsverwendung außerhalb des Geltungsbereichs der Strafprozessordnung begangen wurden. Wissen wollen die Abgeordneten von der Bundesregierung, wie viele Ermittlungsverfahren gegen wie viele Bundeswehrangehörige es von 1990 bis zur Einrichtung des "Gerichtsstands für besondere Auslandsverwendung der Bundeswehr" gegeben hat und wie viele seit dem 1. April 2013 bei diesem Gerichtsstand. Auch fragen sie unter anderem danach, welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung aus der bisherigen Arbeit des Sondergerichtsstands und der Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Kempten für Straftaten Bundeswehrangehöriger im Auslandseinsatz zieht.
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