3312. Soweit in der SLV nichts anderes bestimmt ist, sind alle Dienstgrade einer Laufbahn regelmäßig zu durchlaufen.
Beförderungen von Reservistinnen und Reservisten richten sich nach der A-1340/49, welche die Vorgaben der SLV ergänzt.
Die Zulassung zu einer Laufbahn der Reserve ist bei Erfüllung der in der SLV genannten Voraussetzungen möglich.
208. Vor einer Beförderung ist Wehrdienst im bisherigen Dienstgrad, vor einer Ernennung zu bestimmten Dienstgraden außerdem Wehrdienst
in einer dem Beförderungsdienstgrad entsprechend höher bewerteten Verwendung zu leisten (Nrn. 214-219, 225, 227-228).
219. Für die Beförderung zu einem Mannschaftsdienstgrad der Reserve gilt:
Beförderung zum; Wehrübungsdauer im bisherigen Dienstgrad (in Tage); Zeit seit Eintritt in die Bundeswehr (Monate)
Gefreiten d. R. (6) (3)
Obergefreiten d. R. (6) (6)
Hauptgefreiten d. R. (6) (12)
Stabsgefreiten d. R. (12) (36)
Oberstabsgefreiten d. R. (12) (48)
Ich vermute daher, dass er nach 6 Wehrübungstagen zum Hauptgefreiten befördert wird. Wenn er schon 3 Tage gemacht hat, werden ihm diese anerkannt. Die Stehzeit ist egal, solange man keine RDL im bisherigen Dienstgrad gemacht hat.
Dann, frührstens nach einem Jahr, Beförderung zum Stabsgefreiten möglich:
207. Soweit in dieser Vorschrift keine andere Frist bestimmt wird, ist eine Beförderung frühestens ein Jahr nach der letzten Beförderung und nur innerhalb von vier Jahren seit dem letzten Wehrdienst zulässig.