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Autor Thema: Wiederseinstellung im SanDienst  (Gelesen 5090 mal)

hacki73

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Wiederseinstellung im SanDienst
« am: 23. Juli 2016, 00:30:40 »

Guten Morgen,
ich bin gerade am überlegen, ob ich mich eventuell nochmal als Wiedereinsteller bewerben soll.
Ich bin Altenpfleger und arbeite in der Ausserklinischen Intensivpflege und würde gerne in den SanDienst.
Hier kurz meine Daten:

Alter:     43
Dienstgrad:     Stabsunteroffizier

10/1993 - 09/1994     allgemeiner Grundwehrdienst 12 Monate
11/1997 - 10/2001     MatNachweis-Uffz


Wie sieht heutzutage die Wiedereinstellung aus?
Nochmal eine Grundausbildung oder Ähnliches?
Wie sind die Chancen überhaupt genommen zu werden?
Mit welchen DG würde ich einsteigen?

Freue mich auf eure Antworten!

Gruß hacki73
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Ralf

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Antw:Wiederseinstellung im SanDienst
« Antwort #1 am: 23. Juli 2016, 06:19:01 »

Wie sieht heutzutage die Wiedereinstellung aus? Die Frage verstehe ich nicht.
Nochmal eine Grundausbildung oder Ähnliches? Das wird immer individuell festgelegt, schon möglich. Aber auch, dass die Einheit Nachschulungen selbst macht.
Wie sind die Chancen überhaupt genommen zu werden? In Mangelverwendungen recht gut, sonst eher weniger. Ü40 muss eine Ausnahmegenehmigung durch das BMF eingeholt werden.
Mit welchen DG würde ich einsteigen? StUffz. Und eine berufsnahe Verwendung.
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ulli76

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Antw:Wiederseinstellung im SanDienst
« Antwort #2 am: 24. Juli 2016, 04:59:26 »

Altenpfleger ist wahrscheinlich kein verwertbarer Beruf.
Und für den MatNachwUffz bräuchtest du heutzutage einen passenden Zivilberuf.
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KlausP

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Antw:Wiederseinstellung im SanDienst
« Antwort #3 am: 24. Juli 2016, 08:39:27 »

Ich sehe da tiefschwarz für Sie. Da Sie bereits über 40 Jahre alt sind muss das Bundesministerium der Finanzen Ihrer Einstellung zustimmen. Das tut es regelmäßig nur dann, wenn der Bedarf (freier Dienstposten, über einen längeren Zeitraum schon ausgeschrieben) mit einer normalen Einstellung nicht gedeckt werden kann und der Bewerber den für die Verwendung benötigten zivilen Berufsabschluß bereits mitbringt. Das dürfte bei Ihnen als Altenpfleger für eine Laufbahn im SanDst nicht zutreffen und für eine Einstellung als MatBewUffz (kaufmännischer Berufsabschluß) vermutlich auch nicht. Ob Ihre ATB MatNachwUffz Ihnen da nutzen kann wage ich zu bezweifeln, zumal Sie inzwischen auch schon 15 Jahre raus sind und DVU VTT wohl nicht mehr aktuell sein dürfte.
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Tommie

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Antw:Wiederseinstellung im SanDienst
« Antwort #4 am: 24. Juli 2016, 11:06:24 »

Der Altenpfleger ist laut IS-Org zwar eine durchaus verwertbare Ausbildung, die die Bundeswehr auch als ZAW anbietet, aber ansonsten teile ich die bereits geäußerten Bedenken hinsichtlich der Zustimmung durch BMF beim "biblischen Alter" des TE!
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Ralf

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Antw:Wiederseinstellung im SanDienst
« Antwort #5 am: 25. Juli 2016, 05:41:50 »

Ja, verwertbar für eine Verwendung "Gehilfe Organisationsbearbeiter Sanitätsdienst"
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redlabour

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Antw:Wiederseinstellung im SanDienst
« Antwort #6 am: 21. März 2018, 03:04:31 »

Pardon? Ein Altenpfleger ist mittlerweile eine Pflegefachkraft. Die Generalisierung erfolgte letztes Jahr nicht von ungefähr. Entweder sind Deine Informationen nicht aktuell oder diese eingeschränkte Verwendung entstammt aus den 80'ern.

Ein Altenpfleger kann ebenso im klinischen Bereich eingesetzt werden wie ein Gesundheits- und Krankenpfleger mit minimaler fachbezogener Einweisung.

Spätestens im Verteidigungsfall wird wohl kaum jemand einen tauglichen Altenpfleger nicht als Fachkraft im Sanitätsdienst einsetzen.
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Ralf

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Antw:Wiederseinstellung im SanDienst
« Antwort #7 am: 21. März 2018, 04:40:05 »

Und was soll uns das jetzt sagen?
Es ändert nichts an:
Ja, verwertbar für eine Verwendung "Gehilfe Organisationsbearbeiter Sanitätsdienst"
Mehr nicht.
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BSG1966

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Antw:Wiederseinstellung im SanDienst
« Antwort #8 am: 21. März 2018, 07:46:22 »

Die schrob ein künftiger Kamerad in einem anderen Thread:

Da kann ich mich gut zu äußern. Ebenfalls Altenpfleger mit Zusatzqualifikationen ;) ich fange im Mai an und komme frisch vom Einplaner im Januar. Ich wollte zuerst auch in den SanDienst aber Altenpflege wird 0 angerechnet da der Beruf direkt nicht gesucht wird (was ich persönlich für quatsch halte). Du müsstest wieder bei null anfangen.
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SGBunny

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Antw:Wiederseinstellung im SanDienst
« Antwort #9 am: 21. März 2018, 10:03:08 »

Die Generalisierung erfolgte letztes Jahr nicht von ungefähr. Entweder sind Deine Informationen nicht aktuell oder diese eingeschränkte Verwendung entstammt aus den 80'ern.
Der Thread zumindest ist fast 2 Jahre alt
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