Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

DU-Verfahren möglich.

Begonnen von chewbaccaxD, 26. Juli 2016, 12:01:46

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

chewbaccaxD

Hallo und guten Tag,

Ich nerve leider mal wieder mit medizinisch-Karrierebezogenen Fragen :/.

Ich bin SaZ 8, wurde am 01.01 zum FA übernommen und habe mein (noch aktuelles) DZE
Am 30.06.2018. In BFD könnte ich ab 01.04.2017.

Ich wurde vor einigen Wochen am Knie operiert, dabei wurde die plica entfernt und der Knorpel
geglättet. Kann das Bein noch nicht wirklich anwinkeln, Heilung verläuft aber ganz gut mMn.

Selbiger Eingriff steht in absehbarer Zeit wohl auch noch am anderen Kniegelenk an :/.

Kann es sein dass ich aufgrund dieser Konstellation dienstunfähig geschrieben werde, bzw. einfach nicht weiter ausgebildet werde? Ich sollte eigentlich am 01.07 auf einen Laufbahnlehrgang gehen, wurde jedoch erstmal für 6 Monate nicht Lehrgangstauglich geschrieben. Laut Arzt wird das Ganze aber vermutlich nicht reichen und es werden nochmal mindestens 3 Monate länger.

Liebe Grüße

Ralf

Wenn eine Heilung und anschl. Verwendungsfähigkeit in absehbarer Zeit (12 Monate) zu erwarten ist, kein DU Verfahren.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

chewbaccaxD

Okay, danke dafür.

Aber nehmen wir mal an Ende diesen Jahres oder Anfang nächsten zeichnet sich ab, dass die Heilungsdauer diese 12 Monate überschreitet.

Dann hätte ich noch effektiv 3 Monate bis zum BFD-Anspruch. Das DU-Verfahren dauert vermutlich auch einige Wochen.
Hätte ich dann die Möglichkeit einfach in BFD zu gehen?

Ich weiß, das sind alles irgendwelche Zukunftsvisionen. Mir ist die ganze Situation auch etwas unangenehm, das ganze Theater hätte ich lieber in meiner Zeit als Mannschaftssoldat gehabt...  ::)

Ralf

Lies dir mal den Zentralerlass A-1420/20 durch. Da stehen die verschiedenen Fristen drin.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

LwPersFw

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau