Fragen und Antworten > Zivile Laufbahn bei der Bundeswehr

Anerkennung angestellten Zeit bei Verbeamtung

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BWDSF:
Hi zusammen,

wie manche bereits gelesen haben, habe ich die Einstellungszusage für den gehobenen Dienst vor einiger Zeit erhalten. Dieser enthielt den Vermerk, was mir auch im Interview bereits gesagt wurde, dass ich zur Erfüllung der Laufbahnvoraussetzungen zunächst 1,5 Jahre im Angestellenverhältnis mit E9b eingestellt würde und danach die Verbeamtung auf Probe vorgesehen sei.

Was ich mich nun Frage: Zählen diese 1,5 Jahre schon für meine Erfahrungsstufen für die spätere Besoldung?

Papierberg:
Das hängt davon ab, bei welchem Dienstherrn Sie eingestellt werden (sorry, das lese ich nicht nach) und welche Regularien dort gelten. Bei einer Einstellung in der Bundesverwaltung würden die Zeiten anerkannt. Am Besten erkundigen Sie sich hier bei Ihrer Einstellungsbehörde, da Sie aufgrund der geschilderten Informationslage hier ansonsten nur Nebelkerzen und Vermutungen zu lesen bekommen.

BWDSF:
Ja, ist die Bundeswehrverwaltung und soll auch meine dauerhafte Dienststelle bleiben. Danke für die Info!

Papierberg:
Nach erneuter Prüfung Ihrer Angaben gegenüber den Bestimmungen in § 28 Bundesbesoldungsgesetz komme ich leider zum Ergebnis, dass die Zeit im Angestelltenverhältnis wohl nicht anerkannt wird, da es sich - wie sie sagen - um solche "zur Erfüllung der Laufbahnvoraussetzungen" handelt, diese also offensichtlich dem Erwerb der beamtenrechtlichen Laufbahnbefähigung dienen (gehobener technischer Dienst?). Zeiten einer gleichwertigen hauptberuflichen Tätigkeit, die für Beamte Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung sind, können demnach nicht anerkannt werden.
Ich rate Ihnen trotzdem, sich zu dieser Frage bei Ihrer Einstellungsbehörde (BAPersBw) zu erkundigen.

BWDSF:
Trotzdem habe ich zu danken, da ich nun weiß, dass Wehr und Zivildienst anerkannt werden, das gleicht diese Zeit schon fast aus ;) Und ja, es geht um gehobenen Dienst A9.

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