Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 19. März 2024, 03:20:53
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Anerkennung angestellten Zeit bei Verbeamtung  (Gelesen 9277 mal)

Gästin

  • Gast
Erfahrungsstufe Elternzeit
« Antwort #15 am: 17. Januar 2017, 20:02:20 »

Hallo! Ich hätte zu dem hier aufgeführten Thema Erfahrungsstufen auch mal eine Frage. Die Probezeit verlängert sich ja um die Jahre der Elternzeit, wenn diese in die eigentlich vorgesehene Probezeit fällt. Ist ja auch irgendwie logisch, da der Dienstherr einen ja auch nicht beurteilen kann und man sich in der Zeit zu Hause nicht beamtenrechtlich bewähren kann.  Aber wie ist das mit den Erfahrungsstufen? Werden da die Jahre der Elternzeit mitgezählt? Falls ja, wie viele Jahre? Und das pro Kind?
Gespeichert

Ralf

  • Personaler
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 21.959
Antw:Anerkennung angestellten Zeit bei Verbeamtung
« Antwort #16 am: 17. Januar 2017, 20:07:50 »

Hilft da §28 BBesG weiter?
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Gästin

  • Gast
Antw:Anerkennung angestellten Zeit bei Verbeamtung
« Antwort #17 am: 17. Januar 2017, 20:11:58 »

"Bis zu drei Jahre für ein Kind". Danke für die Hilfe zur Selbsthilfe!
Gespeichert

Gästin

  • Gast
Antw:Anerkennung angestellten Zeit bei Verbeamtung
« Antwort #18 am: 17. Januar 2017, 20:14:06 »

... obwohl mich das Wörtchen "kann" ein wenig stört. Wird es denn auch so umgesetzt?
Gespeichert

ede-server

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 41
Antw:Anerkennung angestellten Zeit bei Verbeamtung
« Antwort #19 am: 17. Januar 2017, 20:24:32 »

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/2010/mutterschutz_elternzeit.pdf?__blob=publicationFile

in der Broschüre sollten solche Fragen auch beantwortet sein. Auch die Probezeit wird erwähnt.
Gespeichert

Gästin

  • Gast
Antw:Anerkennung angestellten Zeit bei Verbeamtung
« Antwort #20 am: 18. Januar 2017, 19:02:30 »

Danke für die Broschüre!
Gespeichert

JimBim

  • Gast
Antw:Anerkennung angestellten Zeit bei Verbeamtung
« Antwort #21 am: 11. Januar 2019, 14:13:37 »

"Gleichwertige Tätigkeit".... Zeiten als Offz (A9 - A13) können für den geh. Dienst auf die Probezeit angerechnet werden. SaZ2 kann jedoch noch kein Offz sein.
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de