Noch als Ergänzung:
Quelle:
www.bundeswehr.deUnterstützung rund um Ihren Auslandsumzug!
WIR, das KompZ Bw TM 2.3, sind zuständig für die Abrechnung Ihres Umzuges in das Ausland mit Zusage der Umzugskostenvergütung (UKV).
Voraussetzung hierfür ist eine gültige Personalverfügung mit Zusage der UKV.
Bezüglich Ihrer Personalverfügung oder Ihrer UKV-Zusage wenden Sie sich bitte an Ihren Personalbearbeiter in der Regel beim BAPersBw.
Bei Fragen zu Ihrer Besoldung und den Auslandsdienstbezügen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Stelle des Bundesverwaltungsamtes (BVA).
Fragen zum Anspruch von Gehaltsvorschüssen richten Sie bitte an BAPersBw ZS 2.4.
Fragen zu Ihrem Anspruch auf Beihilfe beantwortet Ihnen das BVA.
Bei Anspruch auf Aufwandsvergütung und Auslandstrennungsgeld wird Ihnen dieses bei voller Zusage der UKV und anerkanntem Umzugshinderungsgrund durch das KompZ TM 2.3 bewilligt und durch die für Sie zuständige Stelle des BVA (Besoldung) ausgezahlt.
Bei eingeschränkter Zusage der UKV obliegt die Bewilligung und Auszahlung dem BVA (Besoldung).
Der Mietzuschuß, der Ihnen ggf. zusteht wird, wenn Ihr Dienstort im Zuständigkeitsbereit einer BWVSt liegt, von dieser berechnet. Ansonsten berechnet Ihren Anspruch das KompZ TM 2.3. Das BVA zahlt den Mietzuschuss aus.
Die Auslandsschulbeihilfe gewährt Ihnen bei vorliegendem Anspruch das BAPersBw ZS 2.4.
Über die Kinderreisebeihilfe entscheidet BAPersBw ZS 2.4.
Den Transport des unbegleiteten Gepäcks für Ihren Umzug beantragen Sie mit Ihrer Flugbuchung bei der Reiseplanung des BAIUDBw.