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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Umzug nach Italien  (Gelesen 10285 mal)

Zattel

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Umzug nach Italien
« am: 18. August 2016, 16:36:16 »

Seid gegrüßt Kammeraden!

Ich habe mal eine Frage bezüglich der Kostenübernahme einer Internationalen Schule.

Ich werde bald nach Italien versetzt und würde gerne meinen kurzen dort auf eine Internationale Schule gehen lassen. Diese kostet Geld. Eine deutsche Schule gibt es hier nicht und das italienische Schulsystem kostet nichts.

Weiß wer ob diese Kosten übernommen werden? Und kann mir auch einer bitte sagen wo dies dann drin steht.

MkG

Zattel
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dunstig

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Antw:Umzug nach Italien
« Antwort #1 am: 18. August 2016, 16:39:34 »

Haben Sie noch nicht das Infopaket vom BAIUD bekommen?
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

LwPersFw

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Antw:Umzug nach Italien
« Antwort #2 am: 18. August 2016, 17:31:37 »

Hier wird Ihnen geholfen...

https://www.bundeswehr.de/de/organisation/infrastruktur-umweltschutz-und-dienstleistungen/organisation-iud/die-bundeswehrverwaltungsstellen-im-ausland/bwvst-italien


Und ... nehmen Sie am besten auch mit dem Kameraden Kontakt auf, den Sie ablösen werden... bzw. mit dem Spieß vor Ort.
« Letzte Änderung: 28. Dezember 2019, 09:50:48 von LwPersFw »
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Zattel

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Antw:Umzug nach Italien
« Antwort #3 am: 18. August 2016, 18:41:43 »

Das Infopaket habe ich. Dort steht ja folgendes drin:


Anspruch
Auslandsschulbeihilfe wird für Kinder gezahlt, die sich nicht nur vorübergehend im Ausland aufhalten und für die der Berechtigte Kindergeld erhält oder nur deshalb nicht erhält, weil der andere Elternteil als Be- rechtigter zum Bezug des Kindergeldes bestimmt worden ist. Des Weiteren besteht ein Anspruch für Stiefkinder, die der Anspruchsberechtigte in seinen Haushalt aufgenommen hat.

Grundsätzlich werden die Kosten der kostengünstigsten geeigneten und für das Kind zumutbaren deutschsprachigen Einrichtung am Dienstort oder in dessen Nähe erstattet (Erstattungsgrenze). Gibt es eine solche Einrichtung nicht, werden die Kosten einer entsprechenden fremdsprachigen Einrichtung er- stattet.


Wenn ich das richtig verstehe würde ich die internationale Schule bezahlt bekommen.
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Tommie

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Antw:Umzug nach Italien
« Antwort #4 am: 18. August 2016, 19:07:10 »

Was spricht eigentlich immer noch dagegen, mit dem BwDLZ vor Ort Kontakt aufzunehmen oder seinen Vorgänger anzurufen, was über das Bw- oder NATO-Netz nichts kostet? Oder glauben Sie, dass Sie der erste wären, der diese Frage stellt? Rufen Sie dort an, bevor Sie sich in "vogelwilden" Spekulationen ergehen oder andere zu solchen auffordern!
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dunstig

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Antw:Umzug nach Italien
« Antwort #5 am: 18. August 2016, 19:58:28 »

@Tommoe: Deswegen hab ich nach dem Infopaket gefragt. Bei mir standen damals alle möglichen Ansprechpartner (telefonisch und LoNo) drin, welche mir immer kompetent weiterhelfen konnten.
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Tommie

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Antw:Umzug nach Italien
« Antwort #6 am: 18. August 2016, 20:01:17 »

Ja, so schaut´s wohl aus, aber das ist wohl eher nicht das, was er hören will ;) ! Er möchte hier im Forum ein "Ja, die bezahlen alles!" hören, um dann vor Ort auf den Hintern zu fallen ;D ! Er hat im Link von "LwPersFw" alle Ansprechpartner erwähnt, aber anrufen sollte er selbt! Wir putzen ihm ja auch nicht den ... ab, wenn er auf dem Töpfchen war ;D !
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LwPersFw

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Antw:Umzug nach Italien
« Antwort #7 am: 18. August 2016, 20:23:33 »

Noch als Ergänzung:

Quelle: www.bundeswehr.de

Unterstützung rund um Ihren Auslandsumzug!

WIR,  das  KompZ  Bw  TM  2.3,  sind  zuständig  für  die  Abrechnung  Ihres  Umzuges  in  das Ausland  mit  Zusage  der  Umzugskostenvergütung  (UKV). 

Voraussetzung  hierfür  ist  eine gültige Personalverfügung mit Zusage der UKV.

Bezüglich  Ihrer  Personalverfügung  oder Ihrer UKV-Zusage    wenden  Sie  sich  bitte  an Ihren Personalbearbeiter in der Regel beim BAPersBw.

Bei Fragen  zu  Ihrer  Besoldung  und  den  Auslandsdienstbezügen  wenden  Sie  sich  bitte an die für Sie zuständige Stelle des Bundesverwaltungsamtes (BVA).

Fragen zum Anspruch von Gehaltsvorschüssen richten Sie bitte an BAPersBw ZS 2.4.

Fragen zu Ihrem Anspruch auf Beihilfe beantwortet Ihnen das BVA.

Bei  Anspruch  auf  Aufwandsvergütung und  Auslandstrennungsgeld  wird  Ihnen dieses  bei  voller  Zusage  der  UKV  und  anerkanntem  Umzugshinderungsgrund  durch  das KompZ TM  2.3  bewilligt  und  durch  die  für  Sie  zuständige  Stelle  des  BVA  (Besoldung) ausgezahlt. 

Bei  eingeschränkter  Zusage  der  UKV  obliegt  die  Bewilligung  und Auszahlung dem BVA (Besoldung).

Der  Mietzuschuß,  der  Ihnen  ggf.  zusteht  wird,  wenn  Ihr Dienstort  im Zuständigkeitsbereit  einer  BWVSt  liegt,  von  dieser  berechnet.  Ansonsten  berechnet Ihren Anspruch das KompZ TM 2.3. Das BVA zahlt den Mietzuschuss aus.

Die  Auslandsschulbeihilfe  gewährt  Ihnen  bei  vorliegendem  Anspruch  das BAPersBw ZS 2.4.

Über die Kinderreisebeihilfe entscheidet BAPersBw ZS 2.4.

Den Transport  des  unbegleiteten  Gepäcks  für  Ihren  Umzug  beantragen  Sie  mit Ihrer Flugbuchung  bei  der  Reiseplanung  des  BAIUDBw.
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Zattel

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Antw:Umzug nach Italien
« Antwort #8 am: 18. August 2016, 21:15:54 »

Ich habe schon das BVA und auch das BwDLZ in Italien angerufen. Desweiteren bin ich gerade für meine Dienstübernahme gerade in Italien.

Mein Vorgänger hier kann mir nicht weiterhelfen geschweigedenn einer meiner neuen Vorgesetzten hier (Spieß gibt es hier gerade keinen). Da ich hier der erste bin mit dieser Frage.

BVA und BwDLZ haben unterschiedliche Meinungen. Der eine sagt ja der andere nein.

Und ich will hier kein "Ja" hören und dann auf den "Hintern fallen" ich möchte einfach nur wissen mir hier einer weiterhelfen kann oder nicht.

Und bezüglich der Ansprechpartner, diese musste ich mir selber aus dem Intranet suchen, da in dem Infopaket nur ein paar Anträge und die Umzugsfibel enthalten ist. Mehr nicht!

Aber ich bedanke mich trotzdem schon einmal sehr kameradschaftlich für die Hilfe hier von eurer Seite
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LwPersFw

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Antw:Umzug nach Italien
« Antwort #9 am: 18. August 2016, 21:34:51 »



Unterstützung rund um Ihren Auslandsumzug!

Die  Auslandsschulbeihilfe  gewährt  Ihnen  bei  vorliegendem  Anspruch  das BAPersBw ZS 2.4.

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LwPersFw

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Antw:Umzug nach Italien
« Antwort #10 am: 27. August 2016, 12:31:01 »

Noch als Ergänzung:


ZDv  A-2642/2  Schul-  und Kinderreisebeihilfen



Schul-  und  Kinderreisebeihilfen  für  Soldatinnen  und  Soldaten  im Ausland 302. Für  die  Gewährung  von  Schul-  und  Kinderreisebeihilfen  an  Soldatinnen  und  Soldaten werden die „Verwaltungsvorschrift  über  die  Zahlung  von Schul-  und Kinderreisebeihilfen  an Angehörige  des  Auswärtigen Dienstes  im  Sinne des  GAD  im  Ausland“  (SKRB-VwV)  vom  13.  Juli 2012 (Anlage 4.2)  sowie  die  Erläuterungen  des  Auswärtigen  Amtes  (AA)  vom  10.  Oktober  2012  zur SKRB-VwV  vom  13.  Juli  2012  (Anlage 4.3)  i.V.m.  der  „Allgemeinen  Verwaltungsvorschrift  über Schulbeihilfen und Kinderreisebeihilfen  für  Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte im  Ausland“ (SchKRBhVwV)  vom  24.  Juli  2013  (Anlage  4.4)  analog  angewendet.


Zuständigkeiten  der  Bundeswehrverwaltungsstellen  im  Ausland  im  Rahmen der  Auslandsschulbeihilfen

 310. Den Bundeswehrverwaltungsstellen im  Ausland (BWVSt)  obliegt  die  Bewilligung der Auslandsschulbeihilfen  einschließlich  der  Beihilfen  für  die  Kosten  des  Besuchs  einer Kindertagesstätte oder Zuständigkeitsbereiches.



Grundsätzliche Fragen würde ich aber immer mit dem BAPersBw ZS 2.4 klären.


http://www.personal.bundeswehr.de/resource/resource/MzEzNTM4MmUzMzMyMmUzMTM1MzMyZTM2MzIzMDMwMzAzMDMwMzAzMDY5NzEzNzc0MzI2ZTY1NzEyMDIwMjAyMDIw/Schul-%20und%20Kinderreisebeihilfen.pdf

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Papierberg

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Antw:Umzug nach Italien
« Antwort #11 am: 09. September 2016, 21:37:13 »

Wenden Sie sich an BAPersBw ZS 2.4, dort sind die schulischen Rahmenbedingungen für alle gängigen Auslandsdienstorte bekannt und dort finden Sie auch Grundsatzbearbeiter zu diesem Thema.
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Papierberg

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Antw:Umzug nach Italien
« Antwort #12 am: 18. Oktober 2016, 18:52:01 »

Nachtrag mit allgemeinem Hinweis zum Thema:

Entsprechend der zwischen BAPersBw und BAIUDBw aufgeteilten Zuständigkeiten für Leistungen während einer allgemeinen Auslandsverwendung hat das BAPersBw eine eigene Informationsunterlage zu den dort verantworteten Themen herausgegeben, die zusammen mit den Informationspaketen des BAIUDBw an zentraler Stelle verfügbar ist und hier heruntergeladen werden kann.
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