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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Thema "Reaktivierung der Wehrpflicht"  (Gelesen 18875 mal)

F_K

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Antw:Thema "Reaktivierung der Wehrpflicht"
« Antwort #45 am: 09. Januar 2017, 10:58:04 »

Ja, Zustimmung.

Wir halten schon das 2 % Ziel nicht ein - schon dazu fehlt der politische Wille.

Ich mag nur keine formulieren es würde am "Geld scheitern", es fehlt der politische Wille, Geld ist genug da.
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miguhamburg1

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Antw:Thema "Reaktivierung der Wehrpflicht"
« Antwort #46 am: 09. Januar 2017, 11:07:01 »

Auch das teile ich mit Ihnen, F_K. Doch wie wir es drehen oder wenden, aufgrund dessen scheitert es am (nicht bereitgestellten) Geld.
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funker07

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Antw:Thema "Reaktivierung der Wehrpflicht"
« Antwort #47 am: 09. Januar 2017, 15:03:52 »

So jetzt sag ich mal was dazu, ich lese hier schon seit einiger Zeit gespannt mit:
Bei dem Inhalt wärst du mal besser stiller Mitleser geblieben....

Jaja, früher war alles besser, die Jugend ist eh doof,...kennen wir schon den Spruch.

Dass weder die Kanzlerin noch die Verteidigungsministerin gedient haben, dürfte nicht überraschen.
Als die im passenden Alter waren, gab es Frauen nur im SANDst und nur als seltene Ausnahme.
Für die Leitung eines Ministeriums wären die Kenntnisse eines Wehrpflichtigen auch kaum nützlich.

Für Konflikte mit IS usw brauchen wir eher Zeitsoldaten mit umfangreicherer Ausbildung, die auch in den Einsatz dürfen.
Der NSU ist eine Sache für die Polizei und ggf Geheimdienste, sicher nicht für die Bw.
Dass Leute zum Katastrophenschutz gegangen sind, war ein Nebeneffekt der Wehrpflicht, rechtfertigt aber wohl kaum die Wehrpflicht selbst.
Dazu wären für die Wehrpflichtigen auch entsprechende Infrastruktur, Ausbilder usw nötig. Das können wir uns mit dem Verteidigungshaushalt, der derzeit durchsetzbar ist, nicht finanzieren.
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Andi

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Antw:Thema "Reaktivierung der Wehrpflicht"
« Antwort #48 am: 09. Januar 2017, 16:02:54 »

Bisher hat noch kein einziger der Befürworter der Wiederaktivierung der Wehrpflicht überzeugende Argumente vorgebracht, die beschreiben,

-  mit welcher rechtlichen Begründung wieder regelmäßig in die Freizügigkeitsrechte junger Männer eingegriffen werden soll,
-  wie die Wehr(dienst)gerechtigkeit bei Einberufungen hergestellt werden soll, ohne die völkerrechtlich verbindliche Obergrenze von 370.000 Soldaten zu überschreiten,
-  welchen militärischen Sinn diese Wehrpflichtigen haben sollen,
-  wer die zusätzlichen Haushaltsmittel im zweistelligen Milliardenbereich mindestens für zusätzliches Ausbilder- und Funktionerpersonal, Wehrverwaltung, Karriereorganisation, Liegenschaften, Waffen, Gerät und Waffensysteme, Bekleidung/pers Ausrüstung etc. bewilligen soll.

Äh, strittig ist bei den Punkten doch höchstens die Finanzierung. Alles andere ist auf Grund der größten Bedrohung der europäischen und weltweiten Sicherheit durch Terrorismus, Failed States und das aggressive Verhalten Russlands (ja, da wird immer noch ein Krieg mitten in Europa geführt) doch völlig unzweifelhaft. Und wer diese Bedrohung nicht sieht, der ist halt schlicht naiv und agiert weltfremd. Mit Ungarn und Polen haben wir ganz nebenbei zwei entstehende Diktaturen direkt vor der Haustür. Mit der Türkei haben wir bereits eine Lupenreine Diktatur in der NATO und in Frankreich herrscht seit geraume zeit der Ausnahmezustand. Kurz: Die Welt brennt und es gilt exakt jetzt sich zu wappnen. Die Frage ist nicht ob auch Europa brennen wird, sondern wann...

Gruß Andi
Nebenbei muss das rechtlich gar nicht begründet werden, dann die Rechtsgrundlagen wurden die außer Kraft gesetzt.
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Merowig

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Antw:Thema "Reaktivierung der Wehrpflicht"
« Antwort #49 am: 09. Januar 2017, 16:37:54 »

Zitat
Mit Ungarn und Polen haben wir ganz nebenbei zwei entstehende Diktaturen direkt vor der Haustür.
Das mit Verlaub halte ich fuer Unfug. Ja es gibt unschoene Entwicklungen dort - doch die finde ich auch in der BRD...

Zitat
Mit der Türkei haben wir bereits eine Lupenreine Diktatur in der NATO
Diktaturen als Mitglieder hatte die NATO schon vorher. Siehe Portugal unter Salazar oder Griechenland unter der Junta.
Der Unterschied hier mit der Tuerkei ist jedoch, das diese aktiv antiwestliche Politik betreibt.


Zitat
Die Frage ist nicht ob auch Europa brennen wird, sondern wann...
Brennt doch schon
Georgien hat gebrannt, die Ostukraine brennt immernoch und Transnistrien wie auch Bosnien/Kosovo halte ich fuer leicht entflammbar.

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Andi

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Antw:Thema "Reaktivierung der Wehrpflicht"
« Antwort #50 am: 09. Januar 2017, 16:42:57 »

Das mit Verlaub halte ich fuer Unfug. Ja es gibt unschoene Entwicklungen dort - doch die finde ich auch in der BRD...

Lustig, das hat mir fast wortwörtlich jemand vor 5 Jahren gesagt, als ich die Diktatur in der Türkei kommen sah.
Und die Aussetzung von Menschenrechten und Einschränkung bzw. Aussetzung von Pressefreiheit habe ich persönlich in Deutschland in letzter Zeit nicht beobachtet, aber du bist da vermutlich besser informiert.
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Merowig

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Antw:Thema "Reaktivierung der Wehrpflicht"
« Antwort #51 am: 09. Januar 2017, 17:29:26 »

In Polen wollte man das Abtreibungsrecht weiter einschraenken, es gab zu Massendemos - Regierung hat sich von dem Plan verabschiedet und die geplannte Einschraenkung kommt nicht.
Von meinen polnischen und ungarischen Kollegen und Freunden habe ich nicht den Eindruck bekommen, dass hier Diktaturen am entstehen sind.

Zur BRD:
Das die Bundeskanzlerin quasi Gesetze per eigenem Beschluss ausser Kraft setzt, halte ich fuer bedenklich, ebenso die Taskforce von Herrn Maas welche als Zensurmassnahme ueber die Hintertuer gesehen werden kann.
http://www.achgut.com/artikel/heiko_maas_vom_generalverdacht_zur_generaleinschuechterung
Das hier eine der beteiligten Organisationen von einer frueheren Stasi Mitarbeiterin geleitet wird, hat dann auch einen weiteren Beigeschmack.
Oder das dass Bundesfamilienministerium eine Organisation finanziel gefoerdert hat, die zu Demonstratioenn vor dem Haus eines AFD Mitglieds aufgerufen hat...


Nicht BRD aber EU:
Juncker:
"There can be no democratic choice against the European treaties..."
Oder zum franzoesischen Referendum: "If it's a Yes, we will say 'on we go', and if it's a No we will say 'we continue'."
Alles sehr demokratisch...

Freedom House veroeffentlicht jaehrlich einen Index bezueglich Freiheit in diversen Laendern
https://freedomhouse.org/report/freedom-world/freedom-world-2016?gclid=COPt7L25tdECFYa77QodDhUC3w
Deutschland hat einen Wert von 95, Polen einen Wert von 93 und selbst Ungarn mit einem Wert von 79 ist weiter als "frei" zu sehen.

« Letzte Änderung: 09. Januar 2017, 17:37:59 von Merowig »
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miguhamburg1

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Antw:Thema "Reaktivierung der Wehrpflicht"
« Antwort #52 am: 09. Januar 2017, 17:34:14 »

Lieber Andi, ich teile Ihre sicherheitspolitischeBeurteilung teilweise.

Dennoch liegt es nicht nur an der Finanzierung. Wir haben jetzt rund 180.000 Soldaten und einen geplanten Aufwuchs auf 210.000 Soldaten bis 2021. Jetzt erklären Sie mir mal bitte, wie sie mit einer Wehrpflicht Wehrgerechtigkeit herstellen wollen, ohne die Obergrenze von 370.000 Soldaten zu überschreiten.

Selbst wenn ich ebenfalls der Meinung bin, dass die Bedrohungslage eine andere als bei der Aussetzung der Wehrpflicht ist, sehe ich schlicht weder die Möglichkeit, bei der bestehenden obergrenze Wehr(dienstgerechtigkeit) herzustellen, noch sehe ich den Sinn, Wehrpflichtige zu haben. Denn wenn wir diesen Bedrohungen (Cyber, Russland, Einsatzszenarien) etc. professionell begegnen wollen, benötigen wir professionell dafür ausgebildete Soldaten - und zwar gerade auch in Verwendungen abseits der Kampftruppe. Professionelle Ausbildung an komplexen Waffen- und sonstigen Systemen kann ich mit Wehrpflichtigen nicht realisieren.

Deshalb gehe ich mit jedem einig, der einen Aufwuchs der Bundeswehr befürwortet. Dann aber bitte mit Längerdienern, die dann auch entsprechend ausgebildet werden können.
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SCPO

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Antw:Thema "Reaktivierung der Wehrpflicht"
« Antwort #53 am: 09. Januar 2017, 22:05:08 »

Wehgerechtigkeit gab es auch schon in den 2000ern nicht mehr. Außerdem könnte man dieses Problem, ganz einfach durch eine allgemeine Dienstpflicht (m/w) bei der Bw, Zivildienst, THW, FF, etc. lösen. Mir ist allerdings schon bewusst, dass der politische Wille hierzu,wie auch zu vielen anderen wichtigen Dingen, nicht da ist.
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miguhamburg1

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Antw:Thema "Reaktivierung der Wehrpflicht"
« Antwort #54 am: 09. Januar 2017, 22:24:33 »

Genau, SCPO, die gab es auch zuvor schon nicht mehr - und das daraufhin ergriffene Mittel der Dienstzeitverkürzung wbis zuletzt auf sechs Monate war eine Mischung aus Verzweiflung und Aktionismus, und diesem völlig unwürdigen Feigenblatt-Zustand hatte dann Minister zu Guttenberg auch konsequenterweise ein Ende begleitet.

Eine allgemeine Dienstpflicht mag ja gesellschaftlich sinnvoll sein, sie hilft aber der Bundeswehr, wie nun beschrieben, überhaupt nicht weiter. Sie löst auch kein einziges Problem, sondern schafft im Gegenteil neue.
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funker07

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Antw:Thema "Reaktivierung der Wehrpflicht"
« Antwort #55 am: 10. Januar 2017, 00:00:44 »

Die allgemeine Dienstpflicht sehe ich nach EU-Recht kritisch.
Zitat von: Europäische Menschenrechtskonvention Art. 4
(2) Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten.
(3) Nicht als Zwangs- oder Pflichtarbeit im Sinne dieses Artikels gilt
   a)    eine Arbeit, die üblicherweise von einer Person verlangt wird, der unter den Voraussetzungen des Artikels 5 die Freiheit entzogen oder die bedingt entlassen worden ist;
   b)    eine Dienstleistung militärischer Art oder eine Dienstleistung, die an die Stelle des im Rahmen der Wehrpflicht zu leistenden Dienstes tritt, in Ländern, wo die Dienstverweigerung aus Gewissensgründen anerkannt ist;
   c)    eine Dienstleistung, die verlangt wird, wenn Notstände oder Katastrophen das Leben oder das Wohl der Gemeinschaft bedrohen;
   d)    eine Arbeit oder Dienstleistung, die zu den üblichen Bürgerpflichten gehört.
Die Juristen mögen mich korrigieren, aber eine allgemeine Dienstpflicht sehe ich damit als ausgeschlossen.

Wäre für die Bundeswehr auch sehr unberechenbar und eher von Nachteil...die meisten Zivildienstleistenden waren nämlich Heimatnah.

Wenn Wehrpflicht, dann bitte richtig.
Nicht diese Wehrungerechtigkeit, bei der nur jeder zweite gemustert wurde und davon nur jeder dritte eingezogen wurde (alle Zahlen frei geraten).
Die Verweigerung war doch auch ein Witz. Von allen KDVlern, die ich kenne, hatte keiner Gewissensgründe, sondern nur gewisse Gründe.
Dann haben wir aber deutlich mehr Wehrpflichtige aufm Hof, als wir ausbilden und beschäftigen können.
Die Obergrenze aus den 2+4-Verträgen würden wir wohl auch knacken.
OT: Kommen wir da eigentlich ohne Zustimmung Russlands wieder raus?
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miguhamburg1

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Antw:Thema "Reaktivierung der Wehrpflicht"
« Antwort #56 am: 10. Januar 2017, 00:17:32 »

Da kommen wir überhaupt nicht raus, warum sollten die Vertragspartner damit einverstanden sein, das Gesamtpaket aufzuschnüren?
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schlammtreiber

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Antw:Thema "Reaktivierung der Wehrpflicht"
« Antwort #57 am: 10. Januar 2017, 08:51:16 »

Die Juristen mögen mich korrigieren, aber eine allgemeine Dienstpflicht sehe ich damit als ausgeschlossen.

Eine allgemeine Dienstpflicht wäre auch nach deutschem Recht verfassungswidrig, zumindest ist das "vorherrschende Lehrmeinung" unter Staatsrechtlern, Stichwort "herkömmlich"...

Zitat
Wenn Wehrpflicht, dann bitte richtig.

Genau das. Ein Wehrdienst von 18 Monaten würde Sinn machen, ist aber politisch kaum machbar.

Zitat
Die Obergrenze aus den 2+4-Verträgen würden wir wohl auch knacken.
OT: Kommen wir da eigentlich ohne Zustimmung Russlands wieder raus?

Braucht man die überhaupt? Nachdem Moskau ja alle sicherheitspolitischen Verträge und Grundsätze mit Füßen tritt (KSZE-Abkommen, Souveränität der Nachbarstaaten, etc etc etc...) sollte sich Berlin da nicht mehr unbedingt gebunden fühlen. Und die Zustimmung der Verbündeten zu mehr deutschem Sicherheitsbeitrag, wie seit Jahren gefordert, dürfte nicht ganz unwahrscheinlich sein.
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Antw:Thema "Reaktivierung der Wehrpflicht"
« Antwort #58 am: 11. Januar 2017, 00:19:06 »

Die Juristen mögen mich korrigieren, aber eine allgemeine Dienstpflicht sehe ich damit als ausgeschlossen.
Eine allgemeine Dienstpflicht wäre auch nach deutschem Recht verfassungswidrig, zumindest ist das "vorherrschende Lehrmeinung" unter Staatsrechtlern, Stichwort "herkömmlich"...

Hierzu aus einer Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages von 2007:
"Der Einführung eines allgemeinen gesellschaftlichen und sozialen Pflichtjahres stehen somit die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland aus Art. 1 Abs. 1 ILO-Übereinkommen 29 und Nr. 105, Art. 4 Abs. 2 EMRK und Art. 8 Abs. 3 lit. a IPBPR entgegen. (...) Das Lösen von den vertraglichen Verpflichtungen im Einvernehmen mit den anderen Vertragsparteien wäre zwar theoretisch völkerrechtlich zulässig und möglich, würde aber praktisch angesichts der Vielzahl der Vertragsparteien schwer bis unmöglich durchzusetzen sein. Politisch wäre jede Änderung und Beendigung der Verträge aufgrund des Vorbildcharakters zumindest fragwürdig."
https://www.bundestag.de/blob/407368/43df3ffead238bcb3419889beece932d/wd-3-371-07-pdf-data.pdf
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schlammtreiber

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Antw:Thema "Reaktivierung der Wehrpflicht"
« Antwort #59 am: 11. Januar 2017, 09:17:35 »

Die Juristen mögen mich korrigieren, aber eine allgemeine Dienstpflicht sehe ich damit als ausgeschlossen.
Eine allgemeine Dienstpflicht wäre auch nach deutschem Recht verfassungswidrig, zumindest ist das "vorherrschende Lehrmeinung" unter Staatsrechtlern, Stichwort "herkömmlich"...

Hierzu aus einer Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages von 2007:
"Der Einführung eines allgemeinen gesellschaftlichen und sozialen Pflichtjahres stehen somit die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland aus Art. 1 Abs. 1 ILO-Übereinkommen 29 und Nr. 105, Art. 4 Abs. 2 EMRK und Art. 8 Abs. 3 lit. a IPBPR entgegen. (...) Das Lösen von den vertraglichen Verpflichtungen im Einvernehmen mit den anderen Vertragsparteien wäre zwar theoretisch völkerrechtlich zulässig und möglich, würde aber praktisch angesichts der Vielzahl der Vertragsparteien schwer bis unmöglich durchzusetzen sein. Politisch wäre jede Änderung und Beendigung der Verträge aufgrund des Vorbildcharakters zumindest fragwürdig."
https://www.bundestag.de/blob/407368/43df3ffead238bcb3419889beece932d/wd-3-371-07-pdf-data.pdf

Aus derselben Quelle, mit mehr Bezug zu der zitierten Aussage meines Postings  ;)

Zitat
Die Einführung eines allgemeinen gesellschaftlichen und sozialen Pflichtdienstes würde
gegen Art. 12 Abs. 2 GG verstoßen.

...der da lautet...

Zitat
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

Hervorhebung durch mich.

Zitat
he̱r·kömm·lich

Adjektiv [nicht steig.]

in seit langem bewährter Weise.
"das Brot auf herkömmliche Art und Weise backen"

Im Klartext: ein Pflichtdienst, den es in Deutschland nicht gibt oder gab, darf nicht einfach erfunden und eingeführt werden.
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Semper Communis
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