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Autor Thema: Schießausbilder nSAK Befugnisse  (Gelesen 13036 mal)

funker07

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Antw:Schießausbilder nSAK Befugnisse
« Antwort #15 am: 19. Oktober 2016, 21:30:34 »

Dass nur fertige Fw zum SchAusb nSAK ausgebildet werden ist seit ein paar Jahren defintiv veraltet.
Das Ganze findet auf dem Feldwebellehrgang (dem früheren AMT, heute glaube ich Teil3) statt.
Zu dem Zeitpunkt sind die Soldaten überwiegend OG.

Allerdings ist es für einen regulären Abbruch der Laufbahnausbildung durch Widerruf dann idR zu spät.
Ob man jemanden, der z.B. wegen Nichteigung aus der Ausbildung ausgestiegen ist (eher wurde) als Aufsicht haben will...ich weiß ja nicht.
Aber als Uffz(FA) könnte der Soldat in der Truppe sein und seinen Lehrgang bestanden haben.

Ob der dann aber wirklich ausreichend ist als einziger Schießausbilder...dürften sich bisher die wenigsten Gedanken zu gemacht haben. Also letztes Jahr stand dazu noch nichts in der Weisung, dieses Jahr habe ich noch nicht rein geguckt.
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Tommie

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Antw:Schießausbilder nSAK Befugnisse
« Antwort #16 am: 19. Oktober 2016, 21:40:47 »

Dass nur fertige Fw zum SchAusb nSAK ausgebildet werden ist seit ein paar Jahren defintiv veraltet.

Das mag für das Heer gelten ...
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Tommie

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Antw:Schießausbilder nSAK Befugnisse
« Antwort #17 am: 20. Oktober 2016, 07:10:01 »

Nach Überprüfung des Lehrgangskataloges der Bundeswehr kann ich nun sagen, dass alle TSK bei der Ausbildung zum Schießausbilder neues SAK die Mindestvoraussetzung Dienstgrad Feldwebel/Bootsmann haben! Ausnahmen gibt es lediglich bei der in die Laufbahnausbildung integrierte Ausbildung der Feldwebelanwärter!

Quelle: Lehrgangskatalog Bw!
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Tommie

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Antw:Schießausbilder nSAK Befugnisse
« Antwort #18 am: 20. Oktober 2016, 09:18:41 »

Ich habe mich jetzt ein wenig sachkundig gemacht und folgendes erfahren:

1. Es ist angedacht, dass im Idealfalle jeder Feldwebeldienstgrad ein Schießausbilder neues SAK ist. Aus diesem Grunde wurde die Ausbildung dazu in das Ausbildungskonzept der Feldwebelanwärter aufgenommen!
2. Diejenigen, die schon Feldwebel sind, können sich dann, wenn sie im Rahmen ihrer Ausbildung den Schießausbilder nicht gemacht hatten, zum Schießausbilder weiter qualifizieren. Hierzu ist dann eine abgeschlossene Laufbahnausbildung und der Mindestdienstgrad Feldwebel erforderlich!
3. Die Frage, was bei Soldaten passiert, die zwar den Schießausbilder neues SAK bestehen, aber dann in eine andere Laufbahn zurück geführt werden, üblicherweise in die der UoP, weil man ja im Regelfalle nur ein Jahr als Mannschafter FA unterwegs ist, konnte mir auch niemand beantworten.
4. ich persönlich hätte kein Problem damit einen UoP als Schießausbilder einzusetzen, wenn dieser die dafür geforderte Ausbildung erfolgreich absolviert hat!
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funker07

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Antw:Schießausbilder nSAK Befugnisse
« Antwort #19 am: 20. Oktober 2016, 10:10:05 »

Tommie, wirklich sehr schön recherchiert!!! Allerdings habe ich genau das gleiche weiter oben geschrieben!!!
Da du davon scheinbar nur die Hälfte gelesen hast und selbst jeden Satz mit einem Ausrufezeichen beendest, versuche ich mal, mich dir anzupassen!!!
Ich hoffe, dass dann auch klar wird, dass der Text keine Deko ist!!!

Ich habe mich jetzt ein wenig sachkundig gemacht und folgendes erfahren:

1. Es ist angedacht, dass im Idealfalle jeder Feldwebeldienstgrad ein Schießausbilder neues SAK ist. Aus diesem Grunde wurde die Ausbildung dazu in das Ausbildungskonzept der Feldwebelanwärter aufgenommen!
Das schrieb ich schon!!!
Hier:
Dass nur fertige Fw zum SchAusb nSAK ausgebildet werden ist seit ein paar Jahren defintiv veraltet.
Das Ganze findet auf dem Feldwebellehrgang (dem früheren AMT, heute glaube ich Teil3) statt.
Zu dem Zeitpunkt sind die Soldaten überwiegend OG.

2. Diejenigen, die schon Feldwebel sind, können sich dann, wenn sie im Rahmen ihrer Ausbildung den Schießausbilder nicht gemacht hatten, zum Schießausbilder weiter qualifizieren. Hierzu ist dann eine abgeschlossene Laufbahnausbildung und der Mindestdienstgrad Feldwebel erforderlich!
Gilt für Feldwebel nach dem alten Modell!!! Dem habe ich nie widersprochen!!!

3. Die Frage, was bei Soldaten passiert, die zwar den Schießausbilder neues SAK bestehen, aber dann in eine andere Laufbahn zurück geführt werden, üblicherweise in die der UoP, weil man ja im Regelfalle nur ein Jahr als Mannschafter FA unterwegs ist, konnte mir auch niemand beantworten.
Kommt mir bekannt vor!!!
Guck mal, nur wenige Posts weiter oben!!!
Ob der dann aber wirklich ausreichend ist als einziger Schießausbilder...dürften sich bisher die wenigsten Gedanken zu gemacht haben. Also letztes Jahr stand dazu noch nichts in der Weisung, dieses Jahr habe ich noch nicht rein geguckt.

4. ich persönlich hätte kein Problem damit einen UoP als Schießausbilder einzusetzen, wenn dieser die dafür geforderte Ausbildung erfolgreich absolviert hat!
Das kommt ganz darauf an, warum der UoP bzw der Mannschaftssoldat (darum ging es dem TE) in der Truppe ist.
Ein Fachdiener ist nach dem Feldwebellehrgang idR auf ZAW...wenn er zwischen den Lehrgängen zufällig Zeit hat, sehe ich nicht zwingend ein Problem. Wenn er aber mangels charakterlicher Eignung aus der Feldwebellaufbahn entfernt wurde, sollte man zwei mal überlegen, ob der als Ausbilder und gleichzeit Sicherheitsgehilfe (so die alte Bezeichnung) geeignet ist.

Alles von mir geschriebene bezieht sich übrigens auf die SKB, da bin ich nämlich selbst!!! Sollte aber auch sonst weitestgehend einheitlich sein.

Ach ja: !!!!!!!
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Lansche

  • Gast
Schießlehrer der Bw, hat welche Befugnisse?
« Antwort #20 am: 22. Februar 2020, 19:19:20 »

Hallo, welchew Befugnisse hat ein Schießlehrer welcher bei der Bw ausgebildet wurde, außerhalb der Bw?
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Tommie

  • Gast
Antw:Schießausbilder nSAK Befugnisse
« Antwort #21 am: 22. Februar 2020, 19:56:56 »

Einfache Antwort: Keine!
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