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Autor Thema: Materialübernahme als Mannschafter?  (Gelesen 6149 mal)

MMG-2.0

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Antw:Materialübernahme als Mannschafter?
« Antwort #15 am: 06. September 2016, 20:18:52 »

@Ulli:

Meinst den Funkgeräte Einbausatz? Dieser hat keine SerNr, die Fu Geräte schon.
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Andi

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Antw:Materialübernahme als Mannschafter?
« Antwort #16 am: 07. September 2016, 14:54:08 »

So ein Erlass wäre mir neu. Bisher kannte ich nur einen Erlass für die Abgabe an den Staatsanwalt. ;)

Oh man... ;D Peinlich, peinlich. Mea culpa.
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Sascha1980

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Antw:Materialübernahme als Mannschafter?
« Antwort #17 am: 25. Mai 2019, 10:08:02 »

Guten Morgen zusammen,

dieser Thread ist zwar schon ein wenig älter, ich möchte diese Thematik aus aktuellem Anlass gern nochmal aufgreifen.

Bei uns ist es aktuell so, dass keine unserer Mannschaften Material übernommen und deren Verantwortung haben, da diese vorrangig durch Unteroffiziere o.P. und Feldwebel inne haben.
Nun sieht die Situation so aus, dass in den nächsten fünf Monaten kein Uffz o.P/Uffz m.P. anwesend ist (Lehrgänge, Elternzeit, BFD), nur der Zugführer und mehrere Mannschaften.
Das Material ist hier auf entsprechende Lagerorte gebucht. Ich verstehe es nun so, dass auch Mannschaften das Material übernehmen können und dann für den Zeitraum die Verantwortung dafür besitzen? Ich bin relativ neu im Bereich Material, uns wurde immer erzählt, dass der Verantwortliche mindestens ein Uffz o.P. sein muss...
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Sascha1980

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Antw:Materialübernahme als Mannschafter?
« Antwort #18 am: 25. Mai 2019, 10:19:35 »

Gibt es diesbezüglich eine Vorschrift oder Anweisung?
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funker07

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Antw:Materialübernahme als Mannschafter?
« Antwort #19 am: 25. Mai 2019, 10:21:53 »

Es gibt keine Grundlage dafür, dass ein Mannschaftssoldat kein Material übernehmen kann.
Ob er in der Lage ist, das Material zu bewirtschaften, müssen die entsprechenden Vorgesetzten bewerten.

Denkbar wäre, dass der TEFhr Lagerortverantwortlicher (ggf für mehrere Lagerorte) wird und für das Material ein abweichender Materialverantwortlicher in SASPF eingetragen wird.
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Sascha1980

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Antw:Materialübernahme als Mannschafter?
« Antwort #20 am: 25. Mai 2019, 10:36:03 »

Ja, mindestens zwei der Mannschaften wären durchaus in der Lage, das Material zu bewirtschaften. Von der Möglichkeit des abweichenden Materialverantwortlichen wusste ich bisher auch nichts. Das bedeutet dann ja, dass ich mein Material für die Lehrgangsdauer dem Mannschafter übergeben kann, er als Materialverantwortlicher und ich für diese Zeit als abweichender Materialverantwortlicher in SASPF eingetragen werden kann?Oder dann der TEFhr und der Mannschafter.
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