Die von Andi gegebene Antwort war (und ist) ebenso schnell, wie falsch.
Grundsätzlich steht Dir bei Dienstreisen Ausgleich für die Zeit zu, die Du selbst ein Fahrzeug (ursprünglich nur DienstKfz, aber das wurde inzwischen - natürlich erst auf dem Klageweg - auf PrivatKfz ausgeweitet) bewegst.
Fährst Du also sieben Stunden mit dem Auto, um vom Wohnort/Dienstort zum Ziel der Dienstreise zu kommen, stehen Dir auch sieben Stunden Ausgleich zu.
Fährst Du hingegen nur eine Stunde mit dem Auto zum nächsten Flughafen, fliegst dann zehn Stunden mit dem Flugzeug und wirst vor Ort abgeholt, steht Dir nur die eine Stunde zu. Nimmst Du vor Ort nen Leihwagen und fährst selbst eine Stunde vom Flughafen zum Dienstreiseort, wären es wieder zwei Stunden; die "eingeschlossene" Flugzeit zählt (außerhalb der regulären Dienstzeit; s.u.) nicht (bzw. erst, wenn sie eine bestimmte Gesamtzeit pro Kalendermonat überschreitet; Vorsicht vor Dienstreisen, deren Hin- und Rückreise in unterschiedlichen Monaten liegt!).
Ob der Tag der Dienstreise ein regulärer Diensttag oder aber ein dienstfreier Tag (Sa/So/Feiertag) ist, wirkt sich nur dahingehend aus, dass Deine Reisezeit während der regulären Dienstzeit grundsätzlich als "geleistete Dienstzeit" verbucht wird.
Als Beispiel mit Dienstzeit von 07:00 bis 16:30 (also 8h45min plus 30min Mittagspause und 15min Abendessenpause): Abfahrt mit dem Auto um 06:00, Ankunft am Flughafen um 07:00, Abflug des Fliegers um 09:00, Landung um 15:00, danach Gepäcksuche etc., Weiterfahrt als Selbstfahrer mit Leihwagen um 16:00 und Ende der Fahrt um 17:00 ergäbe im Vergleich zum obigen Beispiel (mit Auto, Flug und Leihwagen) nur 1,5h Mehrarbeitszeit (aber eben die 8h45 reguläre Dienstzeit), da die eine Stunde von 06:00 bis 07:00 anrechnet und dann aber erst ab 16:30 weiter angerechnet wird.
Wer sich jetzt beklagt, dass er die 15 Minuten Pause, die ihm von 16:15 bis 16:30 abgerechnet werden, ja gar nicht genommen hat, weil er ja im Auto saß und gefahren ist, erreicht damit höchstens, dass man ihm noch wegen Lenk- und Ruhezeiten "einen dreht".
Dass das Herumgerenne auf Bahnhöfen und Flugplätzen ebenfalls nicht anrechnet, obwohl es deutlich anstrengender ist, als das Lenken eines Kfz, ebenso wie das Warten auf einem Bahnsteig sicher unangenehmer ist, ist nur bedingt logisch, aber derzeit eben stand der Rechtsverdrehung.
Ich hoffe, dass ich das hier richtig stellen konnte und mehr geholfen als verwirrt habe.