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Autor Thema: Verpflichtungszuschlag statt Leistungszuschlag  (Gelesen 1877 mal)

BerlinerM28

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Verpflichtungszuschlag statt Leistungszuschlag
« am: 26. September 2016, 18:48:04 »

Hi, weiß jemand wo man den Verpflichtungszuschlag beantragt?

Ich erinnere mich wage daran, dass ich vor einigen Jahren 2-3 mal ein Zettel ausgefüllt habe, wo ich 33 Tage angekreuzt habe, ob der noch gilt?

Zitat
Ab dem 1. November 2015 fällt der alte Leistungszuschlag weg und wird durch einen Verpflichtungszuschlag ersetzt. Jeweils vor der ersten Reservedienstleistung in einem Kalenderjahr kann sich der Reservistendienst Leistende freiwillig verpflichten, mindestens 19 oder 33 Tage pro Jahr Dienst zu leisten. Nimmt die Bundeswehr die Selbstverpflichtung an, zahlt sie je nach Anzahl der Mindestverpflichtungstage, nach Erfüllung der Verpflichtung einen Verpflichtungszuschlag von 25 oder 35 Euro pro Tag - maximal jedoch 1.470 Euro pro Jahr. Die Steuerfreiheit und die Dreimonatsfrist für die Beantragung gilt auch bei dieser Leistung.


Wo finde ich den Antrag und wo muss ich abgeben?

Vielen Dank
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F_K

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Antw:Verpflichtungszuschlag statt Leistungszuschlag
« Antwort #1 am: 26. September 2016, 19:03:56 »

Man bekommt ggf. ein Angebot - mit Formular - sprich deinen S1 an.
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