Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 19. April 2024, 23:40:46
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Bundeswehrinteressiert - Was passiert nach der Verpflichtung?  (Gelesen 2904 mal)

brank994

  • Gast

Hallo zusammen,

ich möchte mich sehr wahrscheinlich bei der Bundeswehr für eine Feldwebellaufbahn bewerben, kann aber manche Fragen, die ich mir derzeit noch stelle, noch nicht zufriedenstellend beantworten.

1.) Soweit ich mich informiert habe, muss man sich 12 Jahre verpflichten lassen.  Wie lange läuft die Probezeit, in der beiderseits gekündigt werden kann?
Was passiert, wenn man nach 3 Jahren merkt, das einem das überhaupt nicht gefällt?

2.) Wie läuft das nach der Verpflichtung ab; muss man dann Zukunftsangst haben, dass man auf der Straße landet? Das man Berufssoldat wird, wird einem ja nicht garantiert (Bedarf/erbrachte Leistungen usw.). Für eine weiterführende Tätigkeit im öffentlichen Dienst hat man aber eine Garantie? Was ist wenn ich in der BW bleiben möchte; kann ich mich dann "einfach" erneut verpflichten? Wenn die BW keinen Bedarf mehr hat, kann sich mich nach der Verpflichtung einfach kündigen?

3.) Ich habe schon eine abgeschlossene Industrieelektronikerausbildung und befinde mich derzeit im 2. Semester eines Informatikstudiums; möchte dieses aber aus mehreren Gründen aufgeben; es wäre für mich ja in der Theorie auch möglich die "Offizierslaufbahn" anzubahnen; möchte aber nichts mehr mit einer Universität in meinem Leben zu tun haben; denn für mich hat sich mittlerweile herausgestellt, das mich die ganze Theorie im Leben absolut nicht glücklich macht. (Mir ist bewusst, dass man auch während der Feldwebelausbildung noch viele Dinge lernen muss, es ist aber kein Vergleich/ ein anderes Lernen zur Uni.) Wird für die Bundeswehr ein negativer Eindruck erweckt, wenn ich mich sogesehen als Überqualifiziert auf solch eine Stelle bewerbe?

4.) Ich habe bereuenderweise einmal im Leben "Mist" gebaut, woraufhin ich angezeigt wurde und das Verfahren gegen Geldauflage eingestellt wurde; die Geldauflage ist noch nicht ganz erfüllt; aber durch die Einstellung bin ich ja offiziell nicht vorbestraft. Hat das einen Nachteil für mich bei der Bewerbung und während der Bundeswehrkarriere, falls man dann noch genommen wird? Es ging um ein Computerdelikt. Diesen Vorfall sollte man bei der Bewerbung nennen, oder? Im Führungszeugnis wird der Delikt nämlich nicht aufgeführt.

Ich bedanke mich für jede Antwort schonmal im Voraus!






Gespeichert

Ralf

  • Personaler
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 22.020
Antw:Bundeswehrinteressiert - Was passiert nach der Verpflichtung?
« Antwort #1 am: 25. Juni 2018, 19:51:41 »

1) Das kommt auf die Laufbahn und auf die Vorbildung und auf die mögliche Verwendung an. Es wird sich irgendwo zwischen 12 und 16 Jahren einpendeln.
2) Widerrufsrecht hast du 6 Monate, eine Eignungsübung ginge 4 Monate. Das ist die Zeit, in der du die das anschauen und überlegen kannst. Danach musst du deine Verpflichtung erfüllen.
3) Nein, es bewerben sich recht viele mit Abitur für eine Fw-Laufbahn.
4) Lies dir genau den Bewerbungsbogen durch, was du da angeben musst. Klar, das ist kein Bonuspunkt, aber es muss auch nicht zum Ausschluss führen.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Online Online
  • Beiträge: 29.517
Antw:Bundeswehrinteressiert - Was passiert nach der Verpflichtung?
« Antwort #2 am: 25. Juni 2018, 19:57:06 »

Zitat
... Im Führungszeugnis wird der Delikt nämlich nicht aufgeführt. ...

Bei Bewerbern für eine höhere Laufbahn holt die BW eine unbeschränkte Auskunft aus dem BZR ein. Ob da was drinsteht kann ich nicht beantworten.
Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Marvin90

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 33
Antw:Bundeswehrinteressiert - Was passiert nach der Verpflichtung?
« Antwort #3 am: 25. Juni 2018, 21:33:07 »

Zitat
2) Widerrufsrecht hast du 6 Monate, eine Eignungsübung ginge 4 Monate. Das ist die Zeit, in der du die das anschauen und überlegen kannst. Danach musst du deine Verpflichtung erfüllen.
Gelten die 6 Monate Widerrufsrecht auch für Eignungsübende oder sind es da nur die 4?
Gespeichert

KillBurn93

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 685
Antw:Bundeswehrinteressiert - Was passiert nach der Verpflichtung?
« Antwort #4 am: 25. Juni 2018, 21:49:28 »

6 Monate bei einer normalen Einstellung.
4 Monate für Eignungsübende.

Zu 1. Sie lassen sich nicht verpflichten sondern verpflichten sich selber.
Sollte Ihnen das erst nach 3 Jahren auffallen haben Sie auf gut deutsch Pech gehabt die Verpflichtungserklärung ist gültig.

Zu 2. Es gibt weder für den Berufssoldaten noch für eine Übernahme in den öffentlichen Dienst geschweige denn ein Beamtenverhältnis eine Garantie.
Sie haben als SAZ die Möglichkeit bis auf maximal SaZ25 zu verlängern danach ist Schluss Wenn Sie kein Berufssoldat werden.

Zu 3. Nein es gibt gefühlt mittlerweile mehr Menschen in der Feldwebel/Bootsmann Laufbahn mit Abi als ohne^^

Zu 4. Kann ich nichts genaues sagen aber dazu steht auf dem Merkblatt zur Einstellung mehr als genug. Ansonsten gilt lieber angeben als "vergessen".
Gespeichert
Memento moriendum Esse

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Online Online
  • Beiträge: 29.517
Antw:Bundeswehrinteressiert - Was passiert nach der Verpflichtung?
« Antwort #5 am: 25. Juni 2018, 21:58:51 »

Zitat
2) Widerrufsrecht hast du 6 Monate, eine Eignungsübung ginge 4 Monate. Das ist die Zeit, in der du die das anschauen und überlegen kannst. Danach musst du deine Verpflichtung erfüllen.
Gelten die 6 Monate Widerrufsrecht auch für Eignungsübende oder sind es da nur die 4?

Steht doch da:
Zitat
eine Eignungsübung ginge 4 Monate
Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

funker07

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 957
Antw:Bundeswehrinteressiert - Was passiert nach der Verpflichtung?
« Antwort #6 am: 25. Juni 2018, 23:35:09 »

1.) Soweit ich mich informiert habe, muss man sich 12 Jahre verpflichten lassen.  Wie lange läuft die Probezeit, in der beiderseits gekündigt werden kann?
Was passiert, wenn man nach 3 Jahren merkt, das einem das überhaupt nicht gefällt?
Das is ne ziemlich doofe Geschichte...du hast zwar 6 Monate Probezeit, wirst diese aber überwiegend auf Lehrgängen verbringen.
Wenn du dann nach zwei drei Jahren wirklich deinen Dienstposten kennenlernst, ist es allerdings zu spät für einen Widerruf.
Auch bist du nach den 6 Monaten nicht völlig sicher. Innerhalb der ersten vier Jahre kann der Dienstherr dich, bei charakterlicher Nichteignung, sehr schnell entlassen.

2)
Du hast relativ gute Angebote des Berufsförderungsdienstes. Wer eine technische Ausbildung mitbringt, zwei Semester Studium überstanden hat und dann bei der Bundeswehr auf einem berufsnahen Dienstposten verwendet wird, landet mit ziemlicher Sicherheit nicht auf der Straße.
Gespeichert

OSB

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 106
Antw:Bundeswehrinteressiert - Was passiert nach der Verpflichtung?
« Antwort #7 am: 26. Juni 2018, 00:43:12 »



Bei Bewerbern für eine höhere Laufbahn holt die BW eine unbeschränkte Auskunft aus dem BZR ein. Ob da was drinsteht kann ich nicht beantworten.

Im BZR stehen nur rechtskräftige Verurteilungen, nicht aber eingestellte Verfahren. Spätestens bei einer SÜ2 kommt es dennoch ans Tageslicht (INPOL Abfrage), daher ist die sorgfältige Beantwortung der betreffenden Fragen im Bewerbungsbogen sehr wichtig um nicht in größere Probleme zu laufen.
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de