Das hiesige Impressum ist vollkommener Unfug.
Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder ich brauche ein Impressum, weil ich unter § 5 Telemediengesetz falle. Dann reicht das Impressum hier natürlich nicht aus, weil es ganz offenkundig versteckt und nicht auffindbar ist. Oder aber ich brauche kein Impressum, weil ich nicht unter § 5 Telemediengesetz falle, dann kann ich mir das ganze auch gleich komplett sparen und brauche dann auch kein Pseudo-Impressum.
Die Idee, dass man hier ja ganz besonders clever einen angeblichen Trick gefunden hat, um rechtssicher eine Identifizierbarkeit zu verhindern, funktioniert rechtlich logischerweise nicht, da weder der Gesetzgeber blöd ist, noch die Rechtsprechung sich für dumm verkaufen lässt.
Entscheidend ist, ob die Seite "geschäftsmäßig" betrieben wird. Da keine Leistungen gegen Entgelt angeboten werden und die Seite auch keine Einnahmen aus Werbung generiert, könnte man zunächst auf die Idee kommen, dass keine geschäftsmäßige Seite betrieben wird. Die Rechtsprechung geht allerdings schon dann von einer geschäftsmäßigen Seite aus, wenn sie sich an eine größere Öffentlichkeit richtet und der Leserkreis aufgrund der Zielsetzung über die eigenen Freunde und Familie hinausgeht. Das dürfte hier wohl ziemlich unstrittig vorliegen. Daher dürfte die Seite einer Impressumspflicht unterliegen, die hier nicht beachtet wird.
Trotzdem wird sich der Verantwortliche relativ entspannt zurücklehnen können. Abmahnungen erfolgen in den allermeisten Fällen von geschäftlichen Mitbewerbern, also von wirtschaftlichen Konkurrenten. Das haben wir hier nicht, sodass die üblichen Abmahnverdächtigen hier keine Abmahnung (erfolgreich) schreiben können. Daher wird es hier wohl keinen Ärger geben und deshalb hat es in den letzten Jahren vermutlich noch keinen Ärger gegeben.
Ärger könnte es nur geben, wenn jemand mal einen Rechtsanspruch gegen irgendjemanden im Forum durchsetzen will und keinen Ansprechpartner findet. Dann könnte derjenige auf die Idee kommen, eine Anzeige zu erstatten, um dann über die Akteneinsicht an jemanden heranzukommen. Ein Verstoß gegen die Impressumspflicht ist eine Ordnungswidrigkeit, die gemäß § 16 Abs. 3 TMG mit Bußgeld bis zu 50.000,- Euro geahndet werden kann.
Ob es dem Verantwortlichen das (Rest-)risiko wert ist, seine Anonymität zu wahren, muss er ganz alleine bewerten.