Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 25. April 2024, 23:58:33
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Krankheitsbedingt wiederholen/ Auswirkungen auf Dienstzeit  (Gelesen 1459 mal)

Ld1970

  • Gast
Krankheitsbedingt wiederholen/ Auswirkungen auf Dienstzeit
« am: 02. November 2016, 19:10:58 »

Nabend allerseits.

Wenn jemand den OAL krankheitsbedingt wiederholen muss, also nicht aus persönlichem Versagen, bleibt die DZ dann trotzdem bei den ursprünglichen 13 Jahren?
Gespeichert

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 29.522
Antw:Krankheitsbedingt wiederholen/ Auswirkungen auf Dienstzeit
« Antwort #1 am: 02. November 2016, 19:12:14 »

Ja.
Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

  • Personaler
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 22.029
Antw:Krankheitsbedingt wiederholen/ Auswirkungen auf Dienstzeit
« Antwort #2 am: 02. November 2016, 19:54:06 »

Wenn es aber dabei zu einer Rückstufung in der StudCrew kommt (und dazu wird es ja kommen, wenn der lange Anwärterlehrgang gemeint ist und nicht ein Wochen-Modul), wird aber eine neue Verpflichtungserklärung +1 Jahr eingefordert.
Dabei ist es unerheblich, was der Grund ist Btw ist ein gesundheitlicher Grund auch in der Person des Soldaten begründet. Aber das ist ohne Relevanz.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de