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Autor Thema: Kind Krankenversichern  (Gelesen 2524 mal)

dehesse

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Kind Krankenversichern
« am: 13. November 2016, 23:08:30 »

Guten Abend,

ich bin SAZ8, getrennt von meiner Lebensgefährtin mit der ich eine gemeinsame Tochter habe, die nicht mit mir in häuslicher Gemeinschaft wohnt, sondern bei meiner ex Lebensgefährtin wohnt.

Welche Möglichkeiten habe ich, meine Tochter zu Versichern?

Leider habe ich noch keine Antworten gefunden. Vielleicht hat ja jemand einen Erfahrungswert.

KG, dehesse


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LwPersFw

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Antw:Kind Krankenversichern
« Antwort #1 am: 14. November 2016, 18:38:25 »

Wie ist denn das Kind im Moment versichert ?

Warum soll dies geändert werden ?

Erhalten Sie den kindergeldbezogenen Anteil des Familienzuschlag ?
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dehesse

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Antw:Kind Krankenversichern
« Antwort #2 am: 14. November 2016, 18:42:51 »

Wie ist denn das Kind im Moment versichert ?

Warum soll dies geändert werden ?

Erhalten Sie den kindergeldbezogenen Anteil des Familienzuschlag ?

Das Kind war bis zu meinen Eintritt in die Bw über mich Familienversichert. Aktuell besteht demnach kein Versicherungsschutz. Die Mutter lebt von Hartz IV. Den Kindergeldbezogenen Anteil des Fanilienzuschlag erhalte ich nicht. Auch sonst erhalte ich keinen Zuschlag, da mir keiner zustehen würde laut ReFü aufgrund dessen, das meine Tochter nicht bei mir Wohnt, sondern bei ihrer Mutter.

Kg, dehesse


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Papierberg

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Antw:Kind Krankenversichern
« Antwort #3 am: 14. November 2016, 20:54:02 »

Wenn das Kind zuletzt in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert war, dann wird es dort aufgrund der in Deutschland bestehen Versicherungspflicht grundsätzlich auch aufgenommen, sofern Ihr Gesamtjahreseinkommen die Einkommensgrenze der Versicherungspflicht in der gesetzlichen KV nicht übersteigt. Ansonsten können Sie für das Kind ggf. auch Leistungen der Beihilfe beantragen, wobei ein Beiheilfebemessungssatz (Erstattungsumfang) von 80% gilt. In diesen Fällen empfiehlt sich außerdem eine private restkostenversicherung.
Da das Sozialversicherungsrecht sehr unübersichtlich und voller Fallstricke ist, sollten Sie einen Termin mit dem örtlich zuständigen Sozialdienst des BwDLZ in Erwägung ziehen.
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LwPersFw

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Antw:Kind Krankenversichern
« Antwort #4 am: 15. November 2016, 00:01:19 »

Wenn die Mutter Hartz IV erhält... ist sie im Regelfall über die ARGE pflichtversichert. Ist das Kind unter 15, ist es mitversichert. Die Mutter muss dies klären.
siehe SGB II , Paragraph 26

Außerdem empfehle ich Ihnen Ihren Bezügebearbeiter beim BVA anzurufen und diesen zu fragen, ob Ihnen, als leiblichen Vater, nicht doch der kindergeldbezogene Anteil am Familienzuschlag zusteht, auch wenn das Kind bei der Mutter lebt.

Denn der Anspruch auf Beihilfe erfordert den Bezug von Familienzuschlag.

Paragraph 4 BBhV

Kinder der oder des Beihilfeberechtigten sind berücksichtigungsfähig, wenn sie im Familienzuschlag der oder des Beihilfeberechtigten nach dem Bundesbesoldungsgesetz berücksichtigungsfähig sind.

Paragraph 40 BBesG

(3) Ledige (...) Soldaten (...), denen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz zusteht oder ohne Berücksichtigung des § 64 oder § 65 des Einkommensteuergesetzes oder des § 3 oder § 4 des Bundeskindergeldgesetzes zustehen würde, erhalten zusätzlich zum Grundgehalt den Unterschiedsbetrag zwischen der Stufe 1 und der Stufe des Familienzuschlages, der der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder entspricht.


Und ergänzend hier... unter Punkt 2.4

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_09082010_D32213902.htm
« Letzte Änderung: 15. November 2016, 00:16:56 von LwPersFw »
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