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Autor Thema: Vom SAZ4 in den zivilen Dienst ?  (Gelesen 7074 mal)

JungleFire

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Vom SAZ4 in den zivilen Dienst ?
« am: 15. November 2016, 22:23:17 »

Hallo erstmal,

undzwar ich will SAZ 4 machen und habe nur einen Hauptschulabschluss, das heißt ich komme in die Mannschaften.
Meine Verwendungswünsche sind:
Kraftfahrer C / D
FüUstg/Fm/IT2
Pionier (Allg.)

und ich wollte nach dem Bund zum Zoll oder zur Polizei.
Nur leider brauche ich fürn Zoll den Realschulabschluss und für die Polizei Abitur.
Da wollte ich fragen, was kann ich während der 4 Jahre bei der Bundeswehr machen oder versuchen zu erreichen, das ich dann evtl später beim Zoll oder bei der Polizei anfangen kann ?
Brauche ich einen bestimmten Rang bei der Bundeswehr damit ich einfach in den zivilen Dienst kann und beim Zoll z.B anfange ?

Mfg
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LwPersFw

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Antw:Vom SAZ4 in den zivilen Dienst ?
« Antwort #1 am: 15. November 2016, 23:39:50 »

Sie können "nicht einfach" zu einer anderen Behörde wechseln...

Sie müssen sich rechtzeitig vor Ihrem Dienstzeitende dort bewerben - Achtung : jede Behörde hat unterschiedliche Einstellungstermine und den dazu gehörenden Bewerbungsschluss - und den Einstellungstest bestehen...

Was Sie bei der Bw können... sich darauf zielgerichtet vorbereiten.

Dazu gibt es den Berufsförderungsdienst (BfD).

Hier stehen Ihnen finanzielle Mittel zur schulischen bzw. beruflichen Fortbildung zur Verfügung.

Als SaZ 4 : z.Zt. 5000 € Kostenhöchstgrenze

Während der Dienstzeit ... bei langfristigen Maßnahmen wie Erwerb Realschulabschluss... i.d.R. aber als Maßnahmen nach Dienstschluss in Ihrer Freizeit ( Abendschule ).

Anspruch auf schuliche/berufliche Bildung nach der Dienstzeit : 12 Monate

Nach Dienstzeitende erhalten Sie 12 Monate Übergangsgebührnisse 50 bis 100 % Ihrer letzten Nettobezüge.

Und eine Übergangsbeihilfe in Höhe des 4-fachen der letzten Bezüge (zu versteuern).

In diesen 12 Monaten können Sie dann natürlich Bildungsmaßnahmen in Vollzeit durchführen.

Merken Sie sich jetzt nur... falls Sie diesen Weg gehen wollen...
frühzeitig nach Einstellung zum BfD und einen Plan machen...


Als SaZ 8 Mannschaften hätten Sie:
Anspruch auf schuliche/berufliche Ausbildung nach DZE : 36 Monate
Kostenhöchstgrenze : 13000 €
Übergangsgebührnisse  : 36 Monate
Übergangsbeihilfe: 6-fache

ABER ... Sie wären dann auch weitere 4 Jahre älter... also gut überlegen !!!
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A-Bomb

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Antw:Vom SAZ4 in den zivilen Dienst ?
« Antwort #2 am: 16. November 2016, 07:23:40 »

Hi,

für Polizei brauchst du nicht zwanghaft Abitur, einige Länder haben auch noch die dreigeteilte Laufbahn. Ebenso wie die Bundespolizei, d.h. noch den mittleren Dienst. D.h. die geringste Vorraussetzung an den Schulabschluss, die ich gefunden habe, ist der erweiterte Hauptschulabschluss (Berlin).

Und bei der Bw, sollte doch der Unteroffizier im Fachdienst mit Hauptschulabschluss drinnen sein. Da hast du dann sogar noch einen Berufsabschluss durch eine ZAW mit drin. Ich glaube sogar bei den Pionieren sind es mehr Uffz als Mannschafter teilweise.
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JungleFire

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Antw:Vom SAZ4 in den zivilen Dienst ?
« Antwort #3 am: 16. November 2016, 22:57:47 »

Also hätte ich die Möglichkeit bei einer Abendrealschule meinen Realschulabschluss zu machen und dann ohne Probleme nach meiner Zeit beim Bund zum Zoll zu wechseln z.B. ? (Gibt es denn Angebote von der Bundeswehr, oder muss ich mich ausserhalb der Kaserne bei einer Abendrealschule bewerben ?)

@A-Bomb :
Also ich habe den Hauptschulabschluss nach der 10., das heißt ich könnte mich für den mittleren Dienst bei der Polizei/Bundespolizei bewerben oder wie ?

Ausserdem bin ich ja in "Mannschaften", ist das möglich Unteroffizier zu schaffen für mich innerhalb 4 Jahren ?
Es steht fest, ich werde Kraftfahrer bei der Luftwaffe, was kann ich da erreichen ?
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Ralf

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Antw:Vom SAZ4 in den zivilen Dienst ?
« Antwort #4 am: 17. November 2016, 05:33:14 »

Die immer wiederkehrende Frage ist: Du hast deinen Realschulabschluss nicht in Vollzeit geschafft und nun willst du in nebenher Abends machen. Das funktioniert nun?
Zitat
Es steht fest, ich werde Kraftfahrer bei der Luftwaffe, was kann ich da erreichen ?
Nichts. Solange du dich nicht aus dem aktiven Dienst heraus bewirbst für einen Laufbahnwechsel. Und dann liegt es an dir, wie dein Chef dich einschätzt und wie deine Berufseignung beim KarrCBw ausfällt. Solltest du dann wirklich Uffz werden, ist deine Verpflichtungszeit mind. 9 Jahre (je nach bereits geleisteter Dienstzeit) und bleibt nicht bei 4.
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A-Bomb

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Antw:Vom SAZ4 in den zivilen Dienst ?
« Antwort #5 am: 17. November 2016, 10:02:52 »

@ Junglefire

Nein, Polizei ist Ländersache. Es gibt aber Polizeien bei denen es klappen könnte. Guck einfach auf den Internetpräsenzen der verschiedenen Landespolizeien, bei Berlin könnte es eventuell hinhauen, wenn dein Abschluss der erweiterte HS ist.
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KlausP

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Antw:Vom SAZ4 in den zivilen Dienst ?
« Antwort #6 am: 17. November 2016, 12:56:08 »

Zitat
... undzwar ich will SAZ 4 machen und habe nur einen Hauptschulabschluss, das heißt ich komme in die Mannschaften. ...

Die Aussage dieses Satzes ist so schön nicht richtig. Wenn Sie "SaZ 4 machen" wollen geht das nur in der Mannschafslaufbahn. Mit dem Hauptschulabschluss hat das erstmal nichts zu tun, der reicht auch für die Bewerbung für die Laufbahn der Unteroffiziere im allgemeinen Fachdienst, dann verbunden mit einer zivilberuflichen Ausbildung und einer Verpflichtungszeit von 9 Jahren, wenn man denn den Ausbildungseignungstest für die ZAW besteht.
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JungleFire

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Antw:Vom SAZ4 in den zivilen Dienst ?
« Antwort #7 am: 17. November 2016, 21:00:43 »

@ Junglefire

Nein, Polizei ist Ländersache. Es gibt aber Polizeien bei denen es klappen könnte. Guck einfach auf den Internetpräsenzen der verschiedenen Landespolizeien, bei Berlin könnte es eventuell hinhauen, wenn dein Abschluss der erweiterte HS ist.

Ist das möglich nach dem man eine Polizeiliche Ausbildung bei der Polizei in Berlin gemacht hat, das man dann in NRW beginnen kann bzw wechselt zur Polizei NRW ?
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FoxtrotUniform

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Antw:Vom SAZ4 in den zivilen Dienst ?
« Antwort #8 am: 17. November 2016, 22:10:22 »

Nein, in NRW gibt es keinen mittleren Polizeivollzugsdienst mehr.

Und jetzt nochmal: Du hast ohne mindestens SaZ 12 zu sein und (!) ohne den jeweiligen Mindest-Schulabschluss keine Vorteile beim Bewerbungsverfahren bei einer anderen Behörde.

Den Schulabschluss wirst du auch nur genauso nachholen können wie jeder andere nebenbei. Ob / wieviel der BfD sponsort kann man auf deren Internetseite in Erfahrung bringen.
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A-Bomb

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Antw:Vom SAZ4 in den zivilen Dienst ?
« Antwort #9 am: 18. November 2016, 10:20:17 »

Naja was dann theoretisch möglich wäre, ist, nach der Ausbildung,im gehobenen Dienst der LaPo NRW anzufangen. Das bedeutet aber das gesamte EAV wie ein Berufsanfänger wieder erfolgreich zu durchlaufen, einen guten Ranglistenplatz zu ergattern und das dreijährige Studium zu absolvieren.

Aber du solltest dir erstmal im Klaren darüber werden, was du nun eigentlich möchtest. Zoll und Polizei sind auch schon mal grundsätzlich total unterschiedlich.
Viele die sich bei der Polizei bewerben, tuen dies in unterschiedlichen Bundesländern, da so die Chance größer wird seinen Traumberuf zu ergreifen.

Hast du schon deine Einplanung bei der Bw? So verstehe ich das zumindest.
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JungleFire

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Antw:Vom SAZ4 in den zivilen Dienst ?
« Antwort #10 am: 22. November 2016, 00:04:35 »

Naja was dann theoretisch möglich wäre, ist, nach der Ausbildung,im gehobenen Dienst der LaPo NRW anzufangen. Das bedeutet aber das gesamte EAV wie ein Berufsanfänger wieder erfolgreich zu durchlaufen, einen guten Ranglistenplatz zu ergattern und das dreijährige Studium zu absolvieren.

Aber du solltest dir erstmal im Klaren darüber werden, was du nun eigentlich möchtest. Zoll und Polizei sind auch schon mal grundsätzlich total unterschiedlich.
Viele die sich bei der Polizei bewerben, tuen dies in unterschiedlichen Bundesländern, da so die Chance größer wird seinen Traumberuf zu ergreifen.

Hast du schon deine Einplanung bei der Bw? So verstehe ich das zumindest.

Also fange jetzt im Januar meine Grundausbildung an bei der Luftwaffe und werde als "Flieger" eingestellt..
Das heißt ja ich bin dann Mannschaftler, ich habe gelesen ich erfülle auch die Vorraussetzungen für Unteroffizierslaufbahn..
Kann ich irgendwie wechseln von Mannschaft zu Unteroffizier ? Weil dann besteht die Möglichkeit ZAW zu machen richtig ?
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Ralf

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Antw:Vom SAZ4 in den zivilen Dienst ?
« Antwort #11 am: 22. November 2016, 05:30:42 »

Im Zuge des Laufbahnaufstieges. Dazu geht man auf seinen Vorgesetzten zu und schildert ihm seine Absicht und reicht anschl. schriftlich einen Antrag ein. Der Disziplinarvorgesetzte schreibt daraufhin eine Stellungnahme, ob du dafür geeignet erscheinst. Du solltest also schon ansehnliche Leistungen erbringen und ihm das Gefühl vermitteln, dass du für die höhere Laufbahn geeignet bist.
Sollte das alles soweit klappen, das BAPersBw für dich eine Stelle für dich haben, dann gehst du zum KarrCBw und machst eine Berufseigungstestung.
Da du noch nicht einmal dabei bist, wer weiß, ob es dir gefällt und ob deinem Vorgesetzten von dir überzeugt sind. Die werden dich dann auch noch beraten über den Weg.
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Gbj-Jo

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Antw:Vom SAZ4 in den zivilen Dienst ?
« Antwort #12 am: 27. November 2016, 11:43:27 »

Ich versteh nicht ganz warum Sie den Realschulabschluss nicht gleich gemacht haben und jetzt erstmal zum Bund gehen, der Ihnen nicht wirklich hilft Ihr eigentliches Zeil (Polizei/Zoll) zu erreichen?
Erweiterer Hauptschulabschluss heißt: Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausblidung, d.h er kann zu KEINER Polizei. NRW hat nur gehobenen Dienst, d.h Abitur wird benötigt.
Bpol baut stellen im Mittleren Dienst ab (weniger Freie Stellen) und geht auch Richtung nurnoch gehobener Dienst, wie es die meisten LaPos auch machen, also umso länger die Bewerbung hinaus gezögert wird, desto schwerer wird es eine freie Stelle im Mittleren Dienst zu bekommen.
Wie es beim Zoll aussieht weiß ich nicht.
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A-Bomb

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Antw:Vom SAZ4 in den zivilen Dienst ?
« Antwort #13 am: 27. November 2016, 11:53:26 »

Dies ist so nicht korrekt, ich zitiere Wikipedia: "In den Ländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein kann am Ende der Klasse 10 ein erweiterter Hauptschulabschluss oder die erweiterte Berufsbildungsreife erworben werden."

Folglich laut Einstellungsvorraussetzungen für mittleren Dienst der Schutzpolizei des Landes Berlin:

"mindestens die erweiterte Berufsbildungsreife (bisher: „erweiterter Hauptschulabschluss“) oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt bzw. bis zum Ausbildungsbeginn erworben hat."

Also in Berlin kann er sich dann bewerben, weil ich es so verstanden habe dass er in NRW die zehnte Klasse abgeschlossen hat.
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A-Bomb

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Antw:Vom SAZ4 in den zivilen Dienst ?
« Antwort #14 am: 27. November 2016, 11:57:22 »

Und das die BPol in die zweigeteilte Laufbahn übergeht, glaube ich auch eher weniger. Die Einstellungszahlen sind in den letzten Jahren massiv erhöht worden und die Bewerbungszeiträume werden regelmäßig verlängert für den mD. Anders wäre der Bedarf der Schwerpunktdienststellen garnicht zu deckeln.
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