Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 28. März 2024, 14:57:47
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: SaZ 9 Renten-/Pensionsanspruch  (Gelesen 4742 mal)

BodoHH

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 127
SaZ 9 Renten-/Pensionsanspruch
« am: 05. Dezember 2016, 05:19:47 »

Guten Morgen Kameraden,
mal eine Frage an Euch.
Als Seiteneinsteiger bei der Bundeswehr und SaZ 9, wie bemessen sich da die Renten-/Pensionsansprüche nach Dienstzeitende?
Mit einem Ausstiegsalter von 60 Jahren ist ja eine Eingliederungshilfe ins Zivilleben nicht mehr sinnvoll. Also mit 60 wieder ins zivile Berufsleben einzusteigen und nach 7 Jahren mit Erreichen des Rentenalters wieder auszusteigen. Wie werden da die Renten-/Pensionsansprüche aus dem zivilen und später dann aus dem militärischen Arbeitsleben berechnet?
Danke und Gruss

Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.734
Antw:SaZ 9 Renten-/Pensionsanspruch
« Antwort #1 am: 05. Dezember 2016, 06:46:01 »

Pension = 0, weil kein BS.
Rente wird nach versichert, Bemessungsgrundlage Brutto - wie sonst auch.
Gespeichert

MiraC

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 324
Antw:SaZ 9 Renten-/Pensionsanspruch
« Antwort #2 am: 05. Dezember 2016, 07:04:44 »

Nicht ganz, Bemessungsgrundlage = brutto + 20%
Gespeichert

Tommie

  • Gast
Antw:SaZ 9 Renten-/Pensionsanspruch
« Antwort #3 am: 05. Dezember 2016, 08:25:36 »

Mit einem Ausstiegsalter von 60 Jahren ist ja eine Eingliederungshilfe ins Zivilleben nicht mehr sinnvoll. Also mit 60 wieder ins zivile Berufsleben einzusteigen und nach 7 Jahren mit Erreichen des Rentenalters wieder auszusteigen.

Selbstverständlich haben Sie als (dann ehemaliger!) SaZ Anspruch auf Ihre BFD-Leistungen und auf die Übergangsgebührnisse! Was danach passiert erklärt Ihnen dann die Arbeitsagentur, eventuell bekommen Sie von dort noch Leistungen, ansonsten wird das Jobcenter für Sie zuständig sein und Sie bekommen "Hartz-IV" bis Sie in das gesetzliche Rentenalter eintreten. Die Arbeitsagentur erklärt Ihnen dann auch, was sinnvoll ist und was nicht! Und wenn Sie mit "sinnvoll" meinen, dass Sie danach keine Lust haben zu arbeiten, dann sollten Sie sich schon langsam an das Leben mit den Hartz-IV-Sätzen gewöhnen ;) !
Gespeichert

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 29.501
Antw:SaZ 9 Renten-/Pensionsanspruch
« Antwort #4 am: 05. Dezember 2016, 09:00:13 »

Damit diese Frage akut wird muss man mit über 50 erst einmal eingestellt werden! Da hat nämlich das Bundesministerium der Finanzen ein gehöriges Wort mitzureden!
Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

BodoHH

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 127
Antw:SaZ 9 Renten-/Pensionsanspruch
« Antwort #5 am: 06. Dezember 2016, 04:33:32 »

Klingt nicht sehr ermutigend. Aber trotzdem vielen Dank für die Antworten.

Zum allerletzten Mal: es ist in Internetforen absolut nicht üblich, sich zu "Siezen", da es unnatürlich, befremdlich, albern und gekünstelt klingt. Ich bin übrigens nicht der Einzige, der dies immer wieder bemängelt. Einige belustigt das, andere schütteln vielleicht genervt mit dem Kopf. Einige scheinen da sehr "beratungsresistent" zu sein, aber okay, ich gebe auf, jeder so wie er es will.
Gespeichert

Tommie

  • Gast
Antw:SaZ 9 Renten-/Pensionsanspruch
« Antwort #6 am: 06. Dezember 2016, 08:18:17 »

Ich finde, dass Sie diese Entscheidung jedem einzelnen selbst überlassen sollten!

Und ansonsten hat hier keiner etwas geschrieben, was eine wirklich bahnbrechend neue Erkenntnis darstellen würde! Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ist bei jeder Einstellung eines SaZ zu beteiligen, der das 40. Lebensjahr schon vollendet hat. Und es werden lockere 80% aller diesbezüglichen Anfragen abschlägig beschieden. Das war´s dann auch schon ...
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de