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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Du-Verfahren oder lediglich Verwendungstauglichkeit  (Gelesen 7349 mal)

JohnnyThunders

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Antw:Du-Verfahren oder lediglich Verwendungstauglichkeit
« Antwort #15 am: 07. Dezember 2016, 13:26:07 »

"Hömma- Du bist fett geworden, du passt nicht mehr in die Haubitze, sieh zu, dass du abnimmst, sonst kommst woanders hin"

 ;D ;D ;D

Gerüchteweise wird teilweise auf diese Weise versucht Kameraden loszuwerden, die mehr oder weniger dauerkrank sind und DP für verfügbare fitte und einsetzbare andere Soldaten blockieren.
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Dsk14

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Antw:Du-Verfahren oder lediglich Verwendungstauglichkeit
« Antwort #16 am: 07. Dezember 2016, 14:30:09 »

Es gab schon andere die wegen ner Verlängerung 90/5 gemacht hatten und zu schwer waren, diese haben ne Frist bekommen bis dann und dann, so viel abnehmen. Könnte mir auch passieren? Ich bin eh schon dran... und ja Uli die Einheit ist komische... bei uns gilt welches Gesicht nicht passt oder einmal kzh war warum auch immer ist ..... zu dem Thema Haube.. einmal gesehen von innen dann nie mehr. Also kann ich iwas tun damit ich meine Zeit bis zum 31.03.18 rum bekomme ? Ohne DU?
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Tommie

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Antw:Du-Verfahren oder lediglich Verwendungstauglichkeit
« Antwort #17 am: 07. Dezember 2016, 15:13:07 »

Ja, können Sie: Abnehmen!
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ulli76

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Antw:Du-Verfahren oder lediglich Verwendungstauglichkeit
« Antwort #18 am: 07. Dezember 2016, 15:39:34 »

Bei dir geht es ja nicht um eine Verlängerung. Dass der Truppenarzt da mal nen 90/5 zurückstellt, wenn die Gewichtsabnahme in angemessener Zeit zu erwarten ist, ist ja eine ganz andere Baustelle.
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Antw:Du-Verfahren oder lediglich Verwendungstauglichkeit
« Antwort #19 am: 15. Januar 2017, 13:07:45 »

Reduzieren Sie Ihr Gewicht, denn aufgrund eigenen Verschuldens zu korpulent zu sein, ist ein Dienstvergehen.
Das muss Ihr Chef über BA 90/5 abklären und durch geeignete Maßnahmen im Rahmen seiner Dienstaufsichts- und Fürsorgepflicht abstellen.
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ulli76

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Antw:Du-Verfahren oder lediglich Verwendungstauglichkeit
« Antwort #20 am: 15. Januar 2017, 13:47:05 »

DAS will ich aber sehen, wie ein DV da ein Dienstvergehen durch bekommen will und wie er die Gewichtsabnahme im Rahmen seiner Dienstaufsicht- und Fürsorge erreichen will.
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Andi8111

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Antw:Du-Verfahren oder lediglich Verwendungstauglichkeit
« Antwort #21 am: 15. Januar 2017, 14:19:36 »

Liebe Ulli, auch wenn man mit viel Gutmenschentum (ich hasse dieses Wort wirklich, aber manchmal trifft es eben auch zu) als Sanitätsoffizier TrArzt dient, kann man einige Dinge einfach nicht wegdiskutieren und wegdenken. Egal wie gut, lieb und toll alle Menschen der Welt sind; erfüllen Sie die Voraussetzungen für ihren DP nicht mehr, gehts eben nicht weiter. (Ausnahmen bestätigen hier die Regel..)
Und es gibt in der Tat Einheiten, in denen solche Versäumnisse (Verstoss gegen die Gesunderhaltungspflicht) erfolgreich! geahndet werden. (Als Beispiele seien Kontaktsportarten in der KZH-Phase nach Muskelfaserriss und Shishaparty im Anschluss an den Besuch eines zivilen Krankenhauses wegen Bronchitis, Fotos aus dem FItnesscenter bei Facebook bei Z.n. Emmertplastik genannt)
Und ich kenne auch Chefs, die Fetten "anbieten" mehr Sport machen zu können, das wird im Dienstplan ausgewiesen und angeboten. Wenn diese Fetten dann eine Weiterverpflichtung anstreben, schauen diese Chefs genau hin, ob dieses Angebot angenommen wurde oder nicht und so entscheidet sich oft vor der Anforderung der Begutachtung mittels BA90/5 ob einer zur Weiterverpflichtung taugt, oder nicht.  Und da sehe ich schon, dass die Fürsorgepflicht eine Rolle spielt. Aber das geht eben nur zusammen mit gesundem Menschenverstand und Fleiß.
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ulli76

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Antw:Du-Verfahren oder lediglich Verwendungstauglichkeit
« Antwort #22 am: 15. Januar 2017, 14:58:07 »

Das eine ist die gesundheitliche Eignung, etwas anderes ist es wenn Soldaten OFFENBAR ihrer Pflicht zur Gesunderhaltung nicht nachkommen.
Gerade bei multifaktoriellen Problemen wie Übergewicht ein Dienstvergehen zu konstruieren halte ich doch für gewagt.

Sport ist ja nur ein Baustein. Wie will der Chef denn durch Dienstaufsicht z.B. die Ernährung kontrollieren?

Das hat auch mit Gutmenschentum nichts zu tun und ich finde den Begriff in dem Zusammenhang nicht sachgerecht.
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Andi8111

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Antw:Du-Verfahren oder lediglich Verwendungstauglichkeit
« Antwort #23 am: 15. Januar 2017, 15:14:46 »

Stimmt. Wenn du es so differenziert darstellst, kann ich es nachvollziehen.
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