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Autor Thema: BFD Gelder Voraussetzung  (Gelesen 3051 mal)

ProfessorTe

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BFD Gelder Voraussetzung
« am: 09. Dezember 2016, 14:09:32 »

Hallo,

mich würde mal interessieren, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen um sich bspw. die Kosten für das vergangene Semester zurückzuholen. Die Maßnahme ist genehmigt und das Semester ist beendet, ohne jedoch die Prüfung zu schreiben. Nun gibt es kein Geld zurück weil das Semester ja nicht "abgeschlossen" wurde. Wo genau steht dies denn in den Unterlagen des BFD?

Gruß
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KlausP

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Antw:BFD Gelder Voraussetzung
« Antwort #1 am: 09. Dezember 2016, 14:16:42 »

Da müssen Sie schon den BFD fragen.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

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Antw:BFD Gelder Voraussetzung
« Antwort #2 am: 09. Dezember 2016, 14:24:28 »

Eigentlich wird das vorher festgelegt. Wenn ich mich noch richtig erinnere, stand bei mir, dass ich ab dem dritten Semester einen Leistungsnachweis einreichen muss.
Manchmal habe ich dann halt noch irgendwo einen Grundlagenschein gemacht. War jedenfalls immer möglich. 
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Helft mit, dass es so bleiben kann

Papierberg

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Antw:BFD Gelder Voraussetzung
« Antwort #3 am: 10. Dezember 2016, 09:01:32 »

Die Voraussetzungen für eine Kostenerstattung sind im Bewilligungsbescheid der jeweiligen Maßnahme/des betreffenden Semesters explizit aufgeführt. Dort sollte auch die Rechtsgrundlage zu finden sein, nach der Sie Teilnahme und Studienfortschritt nachweisen müssen. Falls Ihnen die Passagen im Bewilligungsbescheid keinen Aufschluss zu Ihrem Problem geben, bzw. die Entscheidung aus Ihrer Sicht nicht ausreichend begründen, lassen Sie sich Ihren Fall durch BFD erläutern und fragen Sie dort nach der entsprechenden Vorschrift.
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