Vorsicht mit dem Begriff „öffentlich“ dieser unterscheidet sich nochmal von der Einstufung „offen“.
„offen“ ist kein VS, aber Du darfst es trotzdem nicht nach außen geben.
„öffentlich“ ist für die Öffentlichkeit freigegeben.
Da wird leider all zu oft gemurkst.
Weisung/Vorschrift dafür?
Gehört habe ich die Unterscheidung auch schon öfter, aber keiner hat mir bisher Papierlage gezeigt.
Und bitte nicht "Ich kann das in LoNo auswählen"...
Auf den Seiten der Bw kann man diverse Dokumente abrufen, die als "OFFEN" eingestuft sind.
Für mich ist das für die Öffentlichkeit.
Zumindest bei Vorschriften habe ich bisher kein "öffentlich" gesehen.
Unabhängig von der Einstufung gilt natürlich immer die Verschwiegenheit in dienstlichen Angelegenheiten nach §14 SG, aber darum scheint es hier nicht zu gehen?