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Autor Thema: Frage nach Grenzschutzdienstpflicht  (Gelesen 3891 mal)

StierNRW

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Frage nach Grenzschutzdienstpflicht
« am: 02. Januar 2017, 12:48:14 »

Hallo liebes Forum :)

Ich hätte mal eine Frage "off topic".

Ich bin bei Wikipedia auf das Thema "Grenzschutzdienstpflicht" gestoßen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Grenzschutzdienstpflicht

Dort wird auch auf das BGS-Gesetz von 1972 verwiesen:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgsg/BJNR118340972.html

Mir hatte mal einer gesagt, daß man früher mal, zu den Zeiten von W18, statt Bundeswehr auch Ersatzdienst beim BGS machen konnte. Die hätten auch sogar Reservisten gehabt. Das hing wohl auch damit zusammen, daß der BGS bis 1994 im V-Fall Kombattantenstatus hatte.

Was ich gerne wissen würde:
Ist dieses BGS-Gesetz von 1972 jetzt abgeschafft oder halt "nur" wie das Wehrpflichtgesetz ausgesetzt worden ? (Und könnte somit grundsätzlich jederzeit durch einfachen Parlamentsbeschluss wieder eingeführt werden).

Danke für eure Mühe !

Mit kameradschaftlichen Grüßen,
StierNRW :)
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wolverine

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Antw:Frage nach Grenzschutzdienstpflicht
« Antwort #1 am: 02. Januar 2017, 12:57:39 »

Seit 1994 heißt das jetzt Bundespolizeigesetz.
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StierNRW

  • Gast
Antw:Frage nach Grenzschutzdienstpflicht
« Antwort #2 am: 02. Januar 2017, 13:20:16 »

Stimmt, heisst ja nicht mehr Bundesgrenzschutz, sondern Bundespolizei ;)

Aber nichtsdestotrotz:

Ist die Grenzschutzdienst ausgesetzt oder abgeschafft worden ?

Nochmals danke für eure Mühe :)
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wolverine

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Antw:Frage nach Grenzschutzdienstpflicht
« Antwort #3 am: 02. Januar 2017, 14:05:13 »

Verstehe ich nicht?! Es gibt keinen Bundesgrenzschutz mehr. Es gibt nur noch und ausschließlich die Bundespolizei.
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StierNRW

  • Gast
Antw:Frage nach Grenzschutzdienstpflicht
« Antwort #4 am: 02. Januar 2017, 14:19:33 »

Aso, okay, dann hatte ich da etwas mißverstanden: Das Gesetz, in dem die Grenzschutzdienstpflicht geregelt wurde, ist mit der Umbenennung von BGS zu BP auch obsolet geworden.

In https://de.wikipedia.org/wiki/Bundespolizei_(Deutschland) steht u.a.:

"Letztendlich stimmte der Bundestag mehrheitlich für den Antrag der Bundesregierung, und der Bundesgrenzschutz wurde zum 1. Juli 2005 in Bundespolizei umbenannt. Eine Aufgabenerweiterung war damit nicht verbunden, es wurde lediglich in allen Gesetzen, in denen das Wort Bundesgrenzschutz vorkam, dieses durch Bundespolizei ersetzt. Der Bundesrat hat auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet."

Ich dachte halt, daß es das alte BGS-Gesetz mit der Grenzschutzdienstpflicht noch geben würde, diese Grenzschutzdienstpflicht analog der Wehrpflicht schlichtweg nicht mehr vollzogen werden würde. Also das alte Gesetz noch existent, nur das Wort "Bundesgrenzschutz" durch "Bundespolizei" ersetzt.

Deswegen ;)

Aber okay: Das Gesetz gibt es also nicht mehr. So ist meine Frage beantwortet. Danke :)

 
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LwPersFw

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Antw:Frage nach Grenzschutzdienstpflicht
« Antwort #5 am: 02. Januar 2017, 14:49:19 »

Das Bundesgrenzschutzgesetz (BGSG) ist für die §§ 48 - 61, welche die Heranziehung von Dienstpflichtigen regeln

unter Beachtung der Vorgaben des

Gesetz zur Neuregelung der Vorschriften über den Bundesgrenzschutz
Bundesgrenzschutzneuregelungsgesetz
Art 3 Inkrafttretens-, Außerkrafttretens- und Anwendungsbestimmungen

noch in Kraft.


Zur Anwendung der §§ 48 - 61 des BGSG bedarf es der vorherigen Zustimmung des Deutschen Bundestages.


https://www.gesetze-im-internet.de/bgsg/BJNR118340972.html    << Stand: Zuletzt geändert durch Art. 13 V v. 31.8.2015 I 1474
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Papierberg

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Antw:Frage nach Grenzschutzdienstpflicht
« Antwort #6 am: 02. Januar 2017, 14:51:55 »

Die entsprechenden Bestimmungen im ehemaligen BGSG sind nach den Angaben zum Gesetzesstand noch gültig. Die §§ 48 - 61 des Gesetzes, in denen die Grenzschutzdienstpflicht geregelt ist, sind dementsprechend noch in Kraft.
In der Praxis spielen sie jedoch aktuell keine Rolle mehr, da die Grenzschutzdienstpflicht in der Bundespolizei nicht mehr vollzogen wird. Es dürfte sich somit um eine sicherheitspolitische Vorsorge des Gesetzgebers für veränderte Bedrohungslagen der Bundesrepublik handeln. Dies wird auch daraus deutlich, dass neben der Reservisten der Kern der Dienstleistungspflichtigen aus Personen besteht, die für den Wehrdienst zur Verfügung stehen.
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StierNRW

  • Gast
Antw:Frage nach Grenzschutzdienstpflicht
« Antwort #7 am: 02. Januar 2017, 15:46:54 »

Vielen Dank !

Also könnte - theoretisch - der Bund (nach vorheriger Zustimmung des Bundestages) taugliche männliche deutsche Staatsbürger genauso zum Grenzschutzdienst einberufen, wie er es früher einmal mit den GWDL zum Wehrdienst gemacht hat ?

Also - ganz salopp gesagt - Parlamentsbeschluß, Musterung der betreffenden Personen und dann Einberufungsbescheid á la "Sie haben sich am (Tag)/(Monat)/(Jahr) in der und der Liegenschaft der Bundespolizei einzufinden, um Ihrer gesetzlich festgelegten Grenzschutzdienstpflicht nach (Nennung der entsprechenden Paragrafen) nachzukommen."

Also, ich überspitze jetzt natürlich sehr. Ich bin halt nur ehrlich überrascht, daß es das Gesetz überhaupt noch gibt.

Man lernt nie aus ;)

Danke !!
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wolverine

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Antw:Frage nach Grenzschutzdienstpflicht
« Antwort #8 am: 03. Januar 2017, 11:02:43 »

Ich stehe irgendwie immer noch auf der Leitung. :-\ Mit Beschluss des Bundestages kann ich doch insgesamt Gesetze erlassen?! Und solche Dienstverpflichtungen sind doch jetzt nicht so eine Sensation; es gibt in einigen Landesgesetzen auch die Möglichkeit zum Feuerwehrdienst zu verpflichten und das wurde auch schon praktiziert.
Irgendwie finde ich die Pointe nicht.
« Letzte Änderung: 03. Januar 2017, 11:39:32 von wolverine »
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Papierberg

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Antw:Frage nach Grenzschutzdienstpflicht
« Antwort #9 am: 03. Januar 2017, 11:52:20 »

Es ist auch tatsächlich nicht sensationell, aus meiner Sicht eigentlich eher beruhigend, dass man sich offensichtlich auch Gedanken über eine rechtlich abgestimmte Vorsorge zu veränderten sicherheitspolitischen Bedingungen gemacht hat. Das mag ein Stück weit darauf beruhen, dass den Verantwortlichen im Jahr 1994 das Ende des "Kalten Krieges" noch in Erinnerung war. Eigentlich sollten solche Notfallmechanismen selbstverständlich sein (vgl. § 87a Abs. 4 GG), ich bin mir allerdings nicht sicher, ob man immer den politischen Weitblick und Mut voraussetzen kann, um sich einzugestehen, dass auch friedliche Phasen in Mitteleuropa keine Selbstverständlichkeit sind.

Was einen Beschluss des Bundestages betrifft (vor Feststellung des Verteidigungsfalles), so mag ggf. die Erwägung gewesen sein (selbst bei erforderlicher 2/3-Mehrheit zur Aktivierung von allgemeinen Dienstpflichten nach § 12a GG), dass eine solche Maßnahme anlässlich politischer Krisen- und Bedrohungslagen sicherlich leichter und schneller zu bewerkstelligen ist, als ein Gesetzgebungsverfahren.
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bayern bazi

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Antw:Frage nach Grenzschutzdienstpflicht
« Antwort #10 am: 04. Januar 2017, 12:39:42 »

wobei ich hier den passus  Bundestag seh ;)

50% +1 Stimme der Abgeordneten wird bestimmt leichter für eine Gesetzesänderung (Wiedereinsetzen der Dienstpflicht) stimmen (bei Aufhebung der derzeiteigen Außsetzen der Dienstpflichten /BW und BPol / Zivi ecc )

als eine 2/3 Mehrheit für die Wiedereinführung der Wehrpflicht (deshalb ist ja die Dienstplficht meiner Meinung nach nur ausgesetzt  und nicht komplett gestrichen worden) ;)
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wer nicht kämpft  - hat bereits verloren

 

KlausP

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Antw:Frage nach Grenzschutzdienstpflicht
« Antwort #11 am: 04. Januar 2017, 14:50:38 »

Zitat
... Wiedereinführung der Wehrpflicht ...

Welche "Wiedereinführung"? Die Wehrpflicht ist doch gar nicht abgeschafft worden, lediglich die Einberufung zum Grundwehrdienst wurde ausgesetzt. Dass ein paar PolitikerInnen und/oder Journalisten/Innendie Unterschiede nicht raffen, steht auf einem anderen Blatt.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen
 

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