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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Wohnsituation <25 Jahre  (Gelesen 9961 mal)

dehesse

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Wohnsituation <25 Jahre
« am: 04. Januar 2017, 09:19:20 »

Guten Tag zusammen,

ich habe nun so viele verschiedene Aussagen gehört und gelesen, das ich nun mir über gar nichts mehr sicher bin.
Meine Situation: Ich bin 25 Jahre alt, habe am 09.01 meinen ersten Dienstantritt in Volkach nach erfolgreicher Grundausbildung. Volkach ist von meiner "Hauptwohnung" 243 km erntfernt, meine Wohnung wurde anerkannt und ich möchte NICHT in der Kaserne wohnen, sondern mir eine eigene kleine Wohnung mieten im Umkreis.

Muss ich eine Stube in der Kaserne haben? Wo muss meine Ausrüstung der Bw sein? Muss ich mich befreien lassen oder bin ich es sowieso? Kriege ich etwas für eine Wohnung bezuschusst oder nur wenn kein Platz mehr frei wäre?

Liebe Grüße,
dehesse
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Papierberg

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Antw:Wohnsituation <25 Jahre
« Antwort #1 am: 04. Januar 2017, 10:51:06 »

Wurden Sie zum SaZ ernannt oder leisten Sie freiwilligen Wehrdienst (FWDL)?
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KlausP

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Antw:Wohnsituation <25 Jahre
« Antwort #2 am: 04. Januar 2017, 10:54:32 »

Wurden Sie zum SaZ ernannt oder leisten Sie freiwilligen Wehrdienst (FWDL)?

FWDL und anerkannte Wohnung?
Guten Tag zusammen,

Volkach ist von meiner "Hauptwohnung" 243 km erntfernt, meine Wohnung wurde anerkannt und ich möchte NICHT in der Kaserne wohnen, sondern mir eine eigene kleine Wohnung mieten im Umkreis.
...
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

dehesse

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Antw:Wohnsituation <25 Jahre
« Antwort #3 am: 04. Januar 2017, 10:58:28 »

Wurden Sie zum SaZ ernannt oder leisten Sie freiwilligen Wehrdienst (FWDL)?

SAZ8
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Papierberg

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Antw:Wohnsituation <25 Jahre
« Antwort #4 am: 04. Januar 2017, 11:04:59 »

@KlausP: Sie haben selbstverständlich damit recht, dass die Anerkennung einer Wohnung für FWDLer nicht notwendig ist; da der TE nach eigenen Angaben mit verschiedenen Aussagen und  Begrifflichkeiten bombardiert wurde, wollte ich sichergehen, dass der verwendete Begriff der "anerkannten Wohnung" hier auch wirklich einschlägig ist. Wären Sie so nett ihm die Verpflichtung zum Wohnen in der GU nach § 18 SG zu erläutern?
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KlausP

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Antw:Wohnsituation <25 Jahre
« Antwort #5 am: 04. Januar 2017, 11:06:00 »

Als Lediger (?) mit anerkanntem eigenem Hausstand ist Ihnen bei Nichtzusage der Umzugskostenvergütung (UKV) eine Unterkunft bereitzustellen. Das kann eine Unterkunft in der Liegenschaft sein (bei ausreichend vorhandener Kapazität wird das die Regel sein), das kann aber auch bedeuten, dass Sie sich eine Wohnung/ein Zimmer suchen müssen, für die Ihnen die Kosten erstattet werden. Eine Wahlmöglichkeit gibt es hier mMn für Sie nicht.
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Papierberg

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Antw:Wohnsituation <25 Jahre
« Antwort #6 am: 04. Januar 2017, 12:15:17 »

Meiner Meinung nach sind Sie als Saz in den ersten sechs Monaten Ihres Dienstverhältnisses zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet. Nach diesem Zeitraum entfällt diese Verpflichtung und Sie sind bei nichterteilter Zusage der Umzugskostenvergütung (siehe Personalverfügung für die Versetzung) grundsätzlich trennungsgeldberechtigt. Als Trennungsgeldberechtigter wird man Ihnen im Rahmen freier Kapazitäten unentgeltlich eine dienstliche Unterkunft bereitstellen oder - sofern dies nicht möglich ist - Sie suchen sich eine Unterkunft am oder in der Nähe des Dienstortes und erhalten für diese bis zu einer bestimmten Höchstgrenze als Abfindung Trennungs(übernachtungs)geld.
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dehesse

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Antw:Wohnsituation <25 Jahre
« Antwort #7 am: 04. Januar 2017, 13:08:36 »

Vielen Dank für die Antworten.

Zitat
§18 Soldatengesetz
Der Soldat ist auf dienstliche Anordnung verpflichtet, in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen und an einer Gemeinschaftsverpflegung teilzunehmen. Die zur Durchführung erforderlichen Verwaltungsvorschriften erlässt das Bundesministerium der Verteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern.

Ich dachte bisher das die Verpflichtung einer Gemeinschaftsunterkunft (sprich Stube) nur in der Grundausbildung greift .. so kann ich mich an die Worte des Hauptmann erinnern, in seinem Unterricht über die Einschrenkung der Grundgesetze und Co.

Also kann ich mir keine eigene Wohnung im Umkreis der Kaserne nehmen, selbst wenn ich die Kosten selbst tragen würde - seitdenn, es ist in der Kaserne keine Gemeinschaftsunterkunft mehr zur freien Verfügung? Und in diesem Fall würden die Kosten bis zu einer angemessenen Höhe erstattet.

@KlausP: Richtig, ledig, 25 Jahre, Hauptwohnsitz zusammen mit Lebensgefährtin (eheähniche Gemeinschaft)

Liebe Grüße,
Tim
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KlausP

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Antw:Wohnsituation <25 Jahre
« Antwort #8 am: 04. Januar 2017, 13:24:36 »

Natürlich können Sie sich auf eigene Kosten eine Wohnung im Standort nehmen. Mit 25 sind Sie nicht mehr generell zum Wohnen in der GU verpflichtet.
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Antw:Wohnsituation <25 Jahre
« Antwort #9 am: 04. Januar 2017, 13:27:27 »

Natürlich können Sie sich auf eigene Kosten eine Wohnung im Standort nehmen. Mit 25 sind Sie nicht mehr generell zum Wohnen in der GU verpflichtet.

Okay, danke. Aber letzendlich muss der Spieß dazu sein Okay geben? Das heißt wenn ich mich am Montag in meiner neuen Stammeinheit beim Spieß zum Dienst melde, frage ich direkt noch mal nach ..
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F_K

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Antw:Wohnsituation <25 Jahre
« Antwort #10 am: 04. Januar 2017, 13:30:02 »

Du kannst wohnen, wo Du willst - selbst wenn Du zum Wohnen in der GU verpflichtet wärest.

Die Frage ist halt, ob die BW dies finanziell unterstützt.

(Dies wird bei freier Unterkunft Kapazität eben nicht der Fall sein - der Bund / die Bundeswehr muss mit Steuermitteln sparsam umgehen ... )
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Tommie

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Antw:Wohnsituation <25 Jahre
« Antwort #11 am: 04. Januar 2017, 13:38:18 »

Sollte das noch aktuell sein, dass man für die ersten sechs Monate zum Wohnen in der GU verpflichtet ist, dann wird für diese Zeit eben die Versteuerung geldwerten Vorteils von den Bezügen einbehalten, aber wohnen kann man deswegen trotzdem außerhalb ;) ! Und, der SaZ 8 deutet für mich auf die Laufbahn der Mannschaften oder der UoP hin. Und für diese beiden Kategorien hat es in Volkach definitiv ausreichend Unterkunft, so dass die Bezahlung der Wohnung schon einmal nicht im Rahmen des Trennungsübernachtungsgeldes erfolgen wird!
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Papierberg

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Antw:Wohnsituation <25 Jahre
« Antwort #12 am: 04. Januar 2017, 13:54:10 »

Was diese Art von Verpflichtung betrifft, wurden die Rechtsgrundlagen hier im Beitrag vom LwPersFw dargelegt.

Mir leuchtet noch nicht ganz ein, warum ein Soldat aus dienstlichen Gründen zum Wohnen in der GU verpflichtet wird (und man insoweit gerechtfertigt in seine Grundrechte eingreift), er somit einen Rechtsanspruch auf Bereitstellung einer solchen Unterkunft erwirbt, diese sogar noch als Sachbezug steuerlich dem Einkommen hinzugerechnet wird und die Verpflichtung schließlich ad absurdum geführt wird, indem er auf eigene Kosten außerhalb der Kaserne  wohnt? Ergibt das wirklich Sinn?
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F_K

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Antw:Wohnsituation <25 Jahre
« Antwort #13 am: 04. Januar 2017, 13:56:39 »

Dieser Soldat (der TE) wird doch nicht "verpflichtet" - die Bundeswehr stellt ihm aus Steuermitteln ein Bett zur Verfügung.

Wo er dann schläft, ist seine Privatsache.
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Papierberg

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Antw:Wohnsituation <25 Jahre
« Antwort #14 am: 04. Januar 2017, 14:00:57 »

Das ist ja gerade die Frage...ich muss das bei Gelegenheit mal selbst in der Vorschrift nachlesen, das interessiert mich jetzt.  ;D
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