@ dehesse,
damit das nicht in falsche Bahnen läuft:
1. Für die Bw zählen Sie als Lediger - ohne Trauschein, wird Ihre Freundin nicht berücksichtigt
2. Da Sie einen berücksichtigungsfähigen Hausstand haben, dürfte die UKV nach Volkach nicht zugesagt sein
3. Dadurch haben Sie einen grundsätzlichen Anspruch auf Trennungsgeld und 1 Reisebeihilfe/Monat.
4. Durch den TG-Anspruch ist Ihnen eine unentgeltliche Unterkunft bereitzustellen.
5. Vorrangig eine verfügbare Gemeinschaftsunterkunft (GMU) - wenn GMU nicht verfügbar >> auf dem freien Markt bei Kostenobergrenze (Volkach: 400 € Stand: 01.10.16)
6. Ist eine GMU verfügbar - mieten Sie sich aber trotzdem eine Mehrraumwohnung auf eigene Kosten an - verfällt der Anspruch auf TG und RB !
Da dann keine doppelte Haushaltsführung (mehr) vorliegt !
Stichwort ist hier die "Verlagerung des Lebensmittelpunktes".
Bei einem Ledigen, der Mo - Fr in seiner Mehrraumwohnung am Standort lebt, wird dies unterstellt.
(Wie gesagt - die Freundin wird nicht berücksichtigt)
Und wenn dieser Soldat am Standort wohnt - braucht er auch kein TG/RB.
Man darf die von der Bw bezahlte TG-Unterkunft auf dem freien Markt nicht gleichsetzen mit einer vom Soldaten selbst bezahlten Mehrraumwohnung!
Anders wäre es ggf. bei Anmietung eines möblierten Zimmers.
Hier kann der TG-Anspruch erhalten bleiben ... aber die Kosten der Anmietung werden nicht von der Bw übernommen, da ja eine unentgeltliche GMU verfügbar ist.
D.h. Sie würden das Trennungstagegeld und die Reisebeihilfe bekommen, aber kein Trennungsübernachtungsgeld.
Meine Empfehlung:
Wenn Sie in Volkach sind, lassen Sie sich von einem Kameraden die Vorschrift A1-2212/1-6000 aus Regelungen-Online ausdrucken.
Lesen Sie diese.
Und nehmen Sie dann Kontakt mit dem BwDLZ auf. Dort bitten Sie um einen Beratungstermin zum Thema UKV/TG und schildern Ihren Wunsch.
Fragen Sie explizit nach, ob der TG-Anspruch erhalten bleibt, wenn Sie nur ein möbliertes Zimmer auf eigene Kosten anmieten.
Verweisen Sie auf die Nr. 303, letzter Satz der o.g. Vorschrift.
Und überlegen Sie sich, ob Sie 8 Jahre 250 km pendeln wollen...