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Autor Thema: Titanplatte Schlüsselbein  (Gelesen 1838 mal)

Staccato

  • Gast
Titanplatte Schlüsselbein
« am: 22. Juni 2015, 10:45:44 »

Hallo,

ich habe vor mich für eine Offizierslaufbahn (Geoinformationsdienst oder Marine) zu bewerben. Nun habe ich noch eine Titanplatte auf meinem Schlüsselbein (Fahrradunfall vor ca. 5 Jahren) die laut Arzt nicht entfernt werden muss (aber kann). Stellt dies einen Nachteil für meine Bewerbung dar? Hat jemand Erfahrungen?

Mit freundlichen Grüßen
Staccato
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Staccato

  • Gast
Antw:Titanplatte Schlüsselbein
« Antwort #1 am: 22. Juni 2015, 11:50:52 »

Moin Moin,

ich antworte einmal selbst auf meine gestellte Frage. Ich habe soeben bei meiner Beratungstelle angerufen und man sagte mir folgendes:

Sollte die Titanplatte, aus welchen Gründen auch immer, vom ärtzlichen Dienst als "Hindernis" gesehen werden, bekäme ich eine Frist in welcher ich z.B. die Platte rausnehmen lassen kann, ohne das mein Bewerbungsverfahren beendet ist. Es ist also nicht gleich alles vorbei. Das mal als Info für Interessierte und welche mit ähnlichen "Iron Man Verbesserungen"  ;)

Schöne Grüße
Staccato
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Devinci

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  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Antw:Titanplatte Schlüsselbein
« Antwort #2 am: 20. Januar 2017, 15:48:48 »

Hey,
Habe das selbe Problem mit der Schlussbein platte. Wollte mal fragen wie es bei dir ausgegangen ist?

Liebe grüße Nils
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Tommie

  • Gast
Antw:Titanplatte Schlüsselbein
« Antwort #3 am: 20. Januar 2017, 21:30:42 »

Die Gesundheitsziffer 6 der ZDv 46/1 regelt alles nähere! Das geht von einer (nahezu folgenlosen!) II6 bis hin zur (doch bedeutend folgenschwereren!) IV6, und nach einer OP zur Metallentfernung findet sowieso eine gewisse Zeit lang keine Einstellung statt. Letztendlich bewertet das der zuständige Musterungsarzt nach den ihm vorgelegten Unterlagen! Es ist auch nicht zwingend, dass das "Metallteil" da wieder raus muss, aber auch dazu nimmt der Musterungsarzt Stellung!
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